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MITTEILUNGSVORLAGE

Mitteilung der Verwaltung zum Sachstand: Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Neukirchen-Vluyn

Nr.: 014/2021-5 02.03.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung informiert im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 014/2021-5 über den aktuellen Sachstand zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Neukirchen-Vluyn. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Kontext des klimafreundlichen Mobilitätskonzeptes sowie auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom März 2021. Eine aktualisierte Maßnahmenliste umfasst nun alle beschlossenen Maßnahmen der Kategorien 1 bis 3.

Bezüglich einer spezifischen Maßnahme fand ein Ortstermin mit Vertretern der Polizei sowie des Straßenbaulastträgers Straßen NRW statt. Dabei wurden die Einrichtung beidseitiger Schutzstreifen sowie die Ausweisung von Parkverboten geprüft. Die beteiligten Behörden bewerten die Einrichtung von Fahrradschutzstreifen zur Erhöhung der Sicherheit im Ortskern Vluyn als zielführend. Eine Umsetzung ist jedoch aufgrund der vorhandenen Straßenbreiten derzeit nicht rechtssicher möglich, wesverhalb auch Halteverbote nicht angeordnet werden können.

Im Bereich zwischen Springenweg und Bahnhofstraße ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bereits durch Straßen NRW umgesetzt. Eine Ausweitung dieser Regelung auf weitere Abschnitte ist mangels rechtlicher Grundlagen, wie etwa nachgewiesener Gefährdungssituationen, aktuell nicht möglich.

Hinsichtlich der Beschilderung für Radfahrer auf Gehwegen ist eine Vereinheitlichung der Verkehrsregelungen vorgesehen. Die Gehwegbenutzungspflicht für Radfahrer soll für den gesamten betrachteten Abschnitt aufgehoben werden, sodass die Nutzung der Straße möglich ist. Ziel dieser Änderung ist die Vermeidung von Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern, insbesondere im Bereich der Geschäfte. Seitens der beteiligten Behörden bestehen hierzu keine Bedenken.

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