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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Einwohnerfragen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 01.12.2021
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbHZur Vorlage · Nr.: 049/2018-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage Nr. 049/2018-1 befasst sich mit der weiteren Vorgehensweise zur Entwicklung einer kreisweiten Wohnungspolitik im Kreis Wesel. Im Juni 2017 hat der Rat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Bürgermeister beauftragt, beim Kreis Wesel die Ausarbeitung einer Strategie einzufordern. Ziel dieser Strategie ist eine Wohnungspolitik, die durch Wohnungsunternehmen mit Kreisbeteiligung umgesetzt werden soll.
Im Rahmen dieses Prozesses wurde zudem die Prüfung beauftragt, in welchem Umfang eine direkte Beteiligung der Stadt Neukirchen-Vluyn an einer entsprechenden Gesellschaft möglich und haushaltsmäßig vertretbar wäre. Nach vorangegangenen Berichten zum Sachstand in den Sitzungen des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses im Jahr 2017 dient die aktuelle Vorlage der Information über die anstehende Beratung.
Zur Erläuterung der bestehenden Strukturen und des Aufgabenportfolios der Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH sowie zur Darstellung der aktuellen Lage wurden die Geschäftsführung der genannten Gesellschaft und die Kämmerei des Kreises Wesel zur Teilnahme an der Sitzung eingeladen. Die Beratung findet im Rahmen der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses statt.
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- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 6Auskunftspflichten der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nach der Ehrenordnung des Rates der Stadt Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 004/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 004/2022 informiert der Bürgermeister den Haupt- und Finanzausschuss über den aktuellen Stand der Auskunftspflichten der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gemäß der Ehrenordnung des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn. Grundlage für diese Regelungen ist das am 1. März 2005 in Kraft getretene Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, auf dessen Basis der Rat am 15. Juni 2005 eine neue Ehrenordnung verabschiedet hat.
Das Ratsbüro hat im Rahmen der Vorbereitung und nach der konstituierenden Sitzung des Rates am 4. November 2020 alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger über die Notwendigkeit der Informationsangaben in Kenntnis gesetzt. Die Verwaltung berichtet, dass sämtliche Mandatsträger ihrer Auskunftspflicht nachgekommen sind und eine Mitteilung über zukünftige Änderungen zugesichert wurde.
Zur Förderung der Transparenz wurden die erforderlichen Informationen bereits veröffentlicht. Die Aktualisierung dieser Daten erfolgt regelmäßig. Die Angaben der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sind im Ratshandbuch der Stadt Neukirchen-Vluyn enthalten, welches über die städtische Homepage öffentlich einsehbar ist. Mit diesem Bericht erfüllt der Bürgermeister seine Mitteilungspflicht gemäß § 2 Absatz 3 der Ehrenordnung gegenüber dem zuständigen Ausschuss.
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- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 7Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für das Einstellungsjahr 2023Zur Vorlage · Nr.: 010/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 010/2022 sieht die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für das Einstellungsjahr 2023 in der Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für diesen Zeitraum insgesamt vier Ausbildungsstellen zu schaffen. Davon entfallen zwei Plätze auf den Beruf der Verwaltungsfachangestellten sowie jeweils ein Platz auf die Berufe der Straßenwärterin bzw. des Straßenwärters und der Gärtnerin bzw. des Gärtners in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit der Sicherstellung des künftigen Personalbedarfs. Im Bereich des mittleren Verwaltungsdienstes wird auf die regelmäßige personelle Fluktuation und das Erreichen der Altersgrenze verwiesen, wodurch trotz fehlender Garantie für Übernahmen Stellen frei werden. Im Bereich des Baubetriebshofs sollen die Plätze für Straßenwärter und Gärtner ebenfalls zur Deckung des durch Altersgrenzen entstehenden Bedarfs bereitgestellt werden.
Für andere Bereiche, wie das duale Studium, die Fachinformatik oder die Ausbildung in der Stadtbücherei, sind für das Jahr 2023 keine neuen Plätze vorgesehen, da die aktuellen Ausbildungsverhältnisse noch andauern oder Kapazitäten erst zu späteren Zeitpunkten wieder zur Verfügung stehen. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Ausbildungsplätze sind mit jährlichen Aufwendungen zwischen etwa 7.400 Euro im ersten und rund 18.960 Euro im dritten Ausbildungsjahr kalkuliert. Der Personalrat wurde im Rahmen der Mitwirkung berücksichtigt.
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- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 8Beitritt zur d-NRW AöRZur Vorlage · Nr.: 037/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 037/2022 sieht den Beitritt der Stadt Neukirchen-Vluyn zur d-NRW AöR zum 1. Mai 2022 vor. Die d-NRW AöR ist eine im Jahr 2017 gegründete Anstalt des öffentlichen Rechts, die als staatlich-kommunales IT-Unternehmen agiert. Ziel der Organisation ist die Unterstützung der öffentlichen Verwaltung beim Einsatz von Informationstechnik sowie die Durchführung von Kooperationsprojekten im Bereich des E-Governments.
Als Träger der Anstalt fungiert das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Kommunen, Kreisen und Landschaftsverbänden, die sich der Organisation angeschlossen haben. Durch die Trägerschaft können Kommunen IT-Produkte und Angebote im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen. Zudem ermöglicht die Beteiligung die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern bei staatlich-kommunalen Projekten. Ein Beispiel für die Nutzung von Verfahren nach dem „Einer für Alle“-Prinzip ist die Abnahme digitaler Antragsverfahren aus anderen Bundesländern.
Für den Beitritt ist eine einmalige Stammkapitaleinlage in Höhe von 1.000 Euro erforderlich. Da für diese Maßnahme im laufenden Haushaltsplan 2022 keine Mittel vorgesehen waren, wird die Bereitstellung eines außerplanmäßigen Betrages gemäß § 83 GO NRW beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Beitritt sowie die entsprechende Mittelbereitstellung zu beschließen.
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- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 9Bericht über die Zielerreichung der Schwerpunktziele für das Jahr 2021Zur Vorlage · Nr.: 029/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 029/2022 informiert über den Bericht zur Zielerreichung der Schwerpunktziele für das Jahr 2021. Grundlage für diese Berichterstattung ist das im Februar 2021 vom Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn beschlossene Zielkonzept für die Wahlperiode 2020 bis 2025. Dieses Konzept basiert auf dem GNK1-Prozess und umfasst fünf Leitlinien sowie 15 strategische Ziele, die von einer Steuerungsgruppe verabschiedet wurden.
Der Verwaltungsvorstand hat dieses strategische Zielkonzept um zwei verwaltungsinterne Ziele ergänzt, woraus die Verwaltung jährliche Maßnahmen ableitet. Zur Überprüfung der Umsetzung findet eine jährliche Evaluation der Zielerreichung der Schwerpunktziele und der entsprechenden Maßnahmen statt. Die Berichterstattung über diese Ergebnisse erfolgt jeweils im ersten Sitzungszug des Jahres gegenüber dem Haupt- und Finanzausschuss. Der vorliegende Bericht dokumentiert den Stand der Zielerreichung für das Kalenderjahr 2021.
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- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 10Jahresbericht des Städtepartnerschaftsvereins Neukirchen-Vluyn e.V. für das Jahr 2021Zur Vorlage · Nr.: 005/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage Nr. 005/2022 befasst sich mit dem Jahresbericht des Städtepartnerschaftsvereins Neukirchen-Vluyn e.V. für das Jahr 2021. Grundlage für die finanzielle Unterstützung des Vereins ist ein Beschluss des Rates vom 28. September 2016. Dieser sieht vor, dem Verein im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zu gewähren. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist der Nachweis einer zweckentsprechenden Verwendung, worüber der Haupt- und Finanzausschuss zu informieren ist.
Der Bericht über die Verwendung der städtischen Mittel für die städtepartnerschaftliche Arbeit im Jahr 2021 liegt der Vorlage bei. Die Dokumentation umfasst eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Verwendung eines Betrages in Höhe von 3.396,29 Euro. Für den verbleibenden Differenzbetrag in Höhe von 1.603,71 Euro leitet die Verwaltung ein Rückforderungsverfahren ein.
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- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 11Berichterstattung zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021Zur Vorlage · Nr.: 041/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage mit der Nummer 041/2022 informiert über den aktuellen Stand der Berichterstattung zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für das Jahr 2021. Gemäß der Genehmigung der Fortschreibung des HSK vom 26. Mai 2021 ist die Stadt Neukirchen-Vluyn dazu verpflichtet, der Aufsichtsbehörde, dem Kreis Wesel, halbjährlich über die Umsetzung der im Konzept festgelegten Maßnahmen zu berichten.
Die Verwaltung hat dem Kreis Wesel am 7. Februar 2022 verschiedene Berichte vorgelegt. Diese umfassen die standardisierten Jahresberichte 2021 zum Maßnahmen-Controlling sowie zum Ergebnisplan-Controlling. Der Bericht zum Ergebnisplan-Controlling stützt sich dabei auf eine vorläufige Prognose des Jahresergebnisses für das Jahr 2021. Zusätzlich wurde ein Bericht zur Stellenbesetzung im Jahr 2021 eingereicht.
Die Vorlage enthält zudem die Antwort des Kreises Wesel zur Kenntnisnahme. Die entsprechenden detaillierten Ausführungen sind in den Anlagen zur Vorlage enthalten, welche das Maßnahmen-Controlling, die Prognose der Ergebnisrechnung sowie die Informationen zur Stellenbesetzung dokumentieren. Die Berichterstattung dient der laufenden Überwachung der Haushaltslage durch die Aufsichtsbehörde.
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- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 12Gleichstellungsplan 2022 - 2027 der Stadt Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 030/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 030/2022 den Gleichstellungsplan für den Zeitraum von 2022 bis 2027 zur Beratung vorgelegt. Der Plan basiert auf den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, welches die Stadt zur Erstellung eines solchen Plans verpflichtet.
Gegenstand des Plans sind verschiedene Maßnahmen, die auf die Förderung der Gleichstellung abzielen. Schwerpunkte bilden dabei die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb der städtischen Strukturen. Der vorliegende Entwurf umfasst die detaillierten Maßnahmen für die kommenden fünf Jahre.
Die Erstellung des Plans erfolgte unter Einbeziehung des Personalrats sowie der Beteiligung von zehn weiteren Ämtern. Die Gleichstellungsbeauftragte fungiert in diesem Vorgang als Berichterstatterin. Aus haushaltswirtschaftlicher Sicht sind durch die Umsetzung des Plans keine Auswirkungen verzeichnet. Zudem wurde keine Klimarelevanz für das Vorhaben festgestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Gleichstellungsplan in der vorliegenden Fassung zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 13Bericht SponsoringleistungenZur Vorlage · Nr.: 008/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage des Bürgermeisters informiert über die Sponsoringleistungen im Bereich Wirtschaft und Kultur in Neukirchen-Vluyn. Hintergrund der Vorlage ist die Empfehlung des GPA-Berichts für das Jahr 2021, einen jährlichen Bericht über diese Leistungen zu erstellen und zu veröffentlichen.
Die Stadt ist Mitglied im Sponsorenkreis Wirtschaft und Kultur, der im Jahr 2000 zur langfristigen Sicherung der lokalen kulturellen Landschaft ins Leben gerufen wurde. Der Kreis umfasst aktuell neun Unternehmen sowie einen Verein, die jeweils einen Jahresbeitrag leisten. Zusammen mit dem Eigenanteil der Stadt ergibt sich ein jährlicher Betrag von 23.100 Euro. Diese Mittel werden zur Förderung kultureller Veranstaltungen sowie für größere Kunstprojekte verwendet.
Für das Jahr 2021 beliefen sich die verfügbaren Mittel nach Abzug der Ausgaben für Veranstaltungen wie den Feierabendmarkt, die Weihnachtsbeleuchtung oder das Projekt „Land der Flunen“ auf einen Restbestand von 50.989,60 Euro. Für das Jahr 2022 sind Ausgaben in Höhe von 22.300 Euro geplant, unter anderem für den Vluyner Mai, den Martinsmarkt und den Weihnachtsmarkt. Unter Berücksichtigung der Einnahmen aus Sponsorenbeiträgen und Eigenmitteln der Stadt wird für das Jahresende 2022 ein geplanter Restmittelbestand von 51.789,60 Euro erwartet. Die Mitglieder des Sponsorenkreises werden jährlich über die Mittelverwendung und die Planung informiert.
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- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 141. Änderung der Festsetzung der Wochenmärkte und Kirmes nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz im Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn vom …Zur Vorlage · Nr.: 164/2021-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die 1. Änderung der Festsetzung der Wochenmärkte und der Kirmes im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Regelungen zu Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die dauerhafte Festlegung des Wochenmarktstandortes im Ortsteil Neukirchen auf den Grafschafter Platz. Die bisherige Festsetzung auf den Standort „Dorf Neukirchen“ soll durch die Verlagerung ersetzt werden, die im Zuge der Ortskernsanierung bereits stattgefunden hat. Laut Verwaltung und vorliegenden Untersuchungen, unter anderem von der Firma Junker + Kruse sowie einer Umfrage der Firma Höcker, wird der Grafschafter Platz von Marktbeschickern, Besuchern sowie dem Ordnungsamt als geeigneter Standort bewertet. Als Vorteile werden die sicherere Verkehrssituation, die räumliche Trennung vom öffentlichen Verkehrsraum sowie ausreichende Parkmöglichkeiten angeführt.
Zudem sieht der Entwurf Anpassungen bei den Öffnungszeiten der Kirmes vor. Die Neuregelung legt nun maximale Öffnungszeiten fest, um den tatsächlichen Gegebenheiten und Absprachen mit den Schaustellern Rechnung zu tragen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Änderung der Festsetzung zu beschließen. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 15Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2022 Ordnungsbehördliche VerordnungZur Vorlage · Nr.: 023/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 023/2022 sieht die Festsetzung einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2022 in Neukirchen-Vluyn vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Verordnung zu verabschieden.
Die Grundlage für die Freigabe bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches das Öffnen von Verkaufsstellen an acht Sonntagen pro Jahr im öffentlichen Interesse ermöglicht. Als Gründe für das öffentliche Interesse werden unter anderem die Belebung der Innenstädte sowie die Förderung des stationären Einzelhandels angeführt. Die vorgeschlagenen Öffnungszeiten sind jeweils auf die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt.
Für das Jahr 2022 sind drei Termine vorgesehen, die in direktem räumlichen Bezug zu lokalen Veranstaltungen stehen. Am 22. Mai 2022 soll im Ortsteil Vluyn im Rahmen des Vluyner Mai geöffnet werden. Ein weiterer Termin ist für den 12. Juni 2022 im Ortsteil Neukirchen anlässlich des Gewerbeparkfestes geplant. Der dritte Termin findet am 6. November 2022 im Ortsteil Vluyn im Zusammenhang mit dem Martinsmarkt statt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Veranstaltungen zur Stärkung des lokalen Einzelhandels dienen und die entsprechenden Anhörungen der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie der Industrie- und Handwerkskammern bereits erfolgt sind. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.02.2022Zur Vorlage · Nr.: 024/2022 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit dem Antrag Nr. 024/2022 vom 17. Februar 2022 ein Vorhaben mit dem Titel „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ eingebracht. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. März 2022 zur Beratung vorgelegt.
Inhaltlich befasst sich das Dokument mit der Gestaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Stadtgebiet, um die Lebensqualität in den Städten zu beeinflussen. Die Vorlage dient als Grundlage für die parlamentarische Beratung im zuständigen Ausschuss. Die Verwaltung hat den Antrag im Auftrag der Ersten Beigeordneten zur Behandlung auf die Tagesordnung gesetzt. Details zu den spezifischen Maßnahmen oder konkreten Verkehrsplanungen sind dem vorliegenden Deckblatt nicht zu entnehmen, da sich die inhaltliche Ausarbeitung auf die beigefügte Anlage des Antrags bezieht.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 17Mitteilungen und Anfragen
- 18Einwohnerfragestunde
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 01.12.2021
- 3Grundstücksangelegenheiten; Erwerb durch Zwangsversteigerung
- 4Mitteilungen und Anfragen