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BESCHLUSSVORLAGE

1. Änderung der Festsetzung der Wochenmärkte und Kirmes nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz im Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn vom …

Nr.: 164/2021-1 23.03.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die 1. Änderung der Festsetzung der Wochenmärkte und der Kirmes im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Regelungen zu Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz.

Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die dauerhafte Festlegung des Wochenmarktstandortes im Ortsteil Neukirchen auf den Grafschafter Platz. Die bisherige Festsetzung auf den Standort „Dorf Neukirchen“ soll durch die Verlagerung ersetzt werden, die im Zuge der Ortskernsanierung bereits stattgefunden hat. Laut Verwaltung und vorliegenden Untersuchungen, unter anderem von der Firma Junker + Kruse sowie einer Umfrage der Firma Höcker, wird der Grafschafter Platz von Marktbeschickern, Besuchern sowie dem Ordnungsamt als geeigneter Standort bewertet. Als Vorteile werden die sicherere Verkehrssituation, die räumliche Trennung vom öffentlichen Verkehrsraum sowie ausreichende Parkmöglichkeiten angeführt.

Zudem sieht der Entwurf Anpassungen bei den Öffnungszeiten der Kirmes vor. Die Neuregelung legt nun maximale Öffnungszeiten fest, um den tatsächlichen Gegebenheiten und Absprachen mit den Schaustellern Rechnung zu tragen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Änderung der Festsetzung zu beschließen. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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