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BESCHLUSSVORLAGE

Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2022 Ordnungsbehördliche Verordnung

Nr.: 023/2022 23.03.2022

🟢 Beschlossen 23.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 023/2022 sieht die Festsetzung einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2022 in Neukirchen-Vluyn vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Verordnung zu verabschieden.

Die Grundlage für die Freigabe bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches das Öffnen von Verkaufsstellen an acht Sonntagen pro Jahr im öffentlichen Interesse ermöglicht. Als Gründe für das öffentliche Interesse werden unter anderem die Belebung der Innenstädte sowie die Förderung des stationären Einzelhandels angeführt. Die vorgeschlagenen Öffnungszeiten sind jeweils auf die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt.

Für das Jahr 2022 sind drei Termine vorgesehen, die in direktem räumlichen Bezug zu lokalen Veranstaltungen stehen. Am 22. Mai 2022 soll im Ortsteil Vluyn im Rahmen des Vluyner Mai geöffnet werden. Ein weiterer Termin ist für den 12. Juni 2022 im Ortsteil Neukirchen anlässlich des Gewerbeparkfestes geplant. Der dritte Termin findet am 6. November 2022 im Ortsteil Vluyn im Zusammenhang mit dem Martinsmarkt statt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Veranstaltungen zur Stärkung des lokalen Einzelhandels dienen und die entsprechenden Anhörungen der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie der Industrie- und Handwerkskammern bereits erfolgt sind. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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