Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für das Einstellungsjahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 010/2022 sieht die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für das Einstellungsjahr 2023 in der Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für diesen Zeitraum insgesamt vier Ausbildungsstellen zu schaffen. Davon entfallen zwei Plätze auf den Beruf der Verwaltungsfachangestellten sowie jeweils ein Platz auf die Berufe der Straßenwärterin bzw. des Straßenwärters und der Gärtnerin bzw. des Gärtners in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit der Sicherstellung des künftigen Personalbedarfs. Im Bereich des mittleren Verwaltungsdienstes wird auf die regelmäßige personelle Fluktuation und das Erreichen der Altersgrenze verwiesen, wodurch trotz fehlender Garantie für Übernahmen Stellen frei werden. Im Bereich des Baubetriebshofs sollen die Plätze für Straßenwärter und Gärtner ebenfalls zur Deckung des durch Altersgrenzen entstehenden Bedarfs bereitgestellt werden.
Für andere Bereiche, wie das duale Studium, die Fachinformatik oder die Ausbildung in der Stadtbücherei, sind für das Jahr 2023 keine neuen Plätze vorgesehen, da die aktuellen Ausbildungsverhältnisse noch andauern oder Kapazitäten erst zu späteren Zeitpunkten wieder zur Verfügung stehen. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Ausbildungsplätze sind mit jährlichen Aufwendungen zwischen etwa 7.400 Euro im ersten und rund 18.960 Euro im dritten Ausbildungsjahr kalkuliert. Der Personalrat wurde im Rahmen der Mitwirkung berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @