Beitritt zur d-NRW AöR
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 037/2022 sieht den Beitritt der Stadt Neukirchen-Vluyn zur d-NRW AöR zum 1. Mai 2022 vor. Die d-NRW AöR ist eine im Jahr 2017 gegründete Anstalt des öffentlichen Rechts, die als staatlich-kommunales IT-Unternehmen agiert. Ziel der Organisation ist die Unterstützung der öffentlichen Verwaltung beim Einsatz von Informationstechnik sowie die Durchführung von Kooperationsprojekten im Bereich des E-Governments.
Als Träger der Anstalt fungiert das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Kommunen, Kreisen und Landschaftsverbänden, die sich der Organisation angeschlossen haben. Durch die Trägerschaft können Kommunen IT-Produkte und Angebote im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen. Zudem ermöglicht die Beteiligung die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern bei staatlich-kommunalen Projekten. Ein Beispiel für die Nutzung von Verfahren nach dem „Einer für Alle“-Prinzip ist die Abnahme digitaler Antragsverfahren aus anderen Bundesländern.
Für den Beitritt ist eine einmalige Stammkapitaleinlage in Höhe von 1.000 Euro erforderlich. Da für diese Maßnahme im laufenden Haushaltsplan 2022 keine Mittel vorgesehen waren, wird die Bereitstellung eines außerplanmäßigen Betrages gemäß § 83 GO NRW beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Beitritt sowie die entsprechende Mittelbereitstellung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @