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MITTEILUNGSVORLAGE

Auskunftspflichten der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nach der Ehrenordnung des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn

Nr.: 004/2022 23.03.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 004/2022 informiert der Bürgermeister den Haupt- und Finanzausschuss über den aktuellen Stand der Auskunftspflichten der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gemäß der Ehrenordnung des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn. Grundlage für diese Regelungen ist das am 1. März 2005 in Kraft getretene Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, auf dessen Basis der Rat am 15. Juni 2005 eine neue Ehrenordnung verabschiedet hat.

Das Ratsbüro hat im Rahmen der Vorbereitung und nach der konstituierenden Sitzung des Rates am 4. November 2020 alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger über die Notwendigkeit der Informationsangaben in Kenntnis gesetzt. Die Verwaltung berichtet, dass sämtliche Mandatsträger ihrer Auskunftspflicht nachgekommen sind und eine Mitteilung über zukünftige Änderungen zugesichert wurde.

Zur Förderung der Transparenz wurden die erforderlichen Informationen bereits veröffentlicht. Die Aktualisierung dieser Daten erfolgt regelmäßig. Die Angaben der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sind im Ratshandbuch der Stadt Neukirchen-Vluyn enthalten, welches über die städtische Homepage öffentlich einsehbar ist. Mit diesem Bericht erfüllt der Bürgermeister seine Mitteilungspflicht gemäß § 2 Absatz 3 der Ehrenordnung gegenüber dem zuständigen Ausschuss.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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