Haushaltsberatung 2027 - hier: Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 173/2026 befasst sich mit der Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2027. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2027, welcher die Finanzplanung bis zum Jahr 2030 umfasst, wurde am 14. Oktober 2026 in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien verwiesen.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Stadtentwicklungsausschuss den Haushaltsplan 2027 für die ihm zugeordneten Produkte zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat verweist. Die Beratung im Ausschuss konzentriert sich auf die Haushaltsansätze der Produkte des Planungs- und Bauordnungsamtes. Dazu gehören die Stadtentwicklungsplanung einschließlich der Statistik, die Bauleitplanung und städtebauliche Satzungen, Geobasisdaten, Kartografie sowie Bodenordnung sowie die Bauaufsicht und der Denkmalschutz. Die entsprechenden Details sind im Entwurf des Haushaltsplanes auf den Seiten 296 bis 322 aufgeführt.
Der zeitliche Ablauf der Haushaltsberatungen sieht eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Dezember 2026 vor, wobei die abschließende Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2027 in der Ratssitzung am 16. Dezember 2026 vorgesehen ist. Für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Neukirchen Süd wird eine gesonderte Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss eingebracht.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.11.2026anstehend
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