Information über die wesentlichen Inhalte der Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 138/2026 informiert über die geplante Novelle des Baugesetzbuchs, die nach aktueller Planung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Kern der Neuregelung ist die Beschleunigung und Vereinfachung von Regelverfahren durch Digitalisierung, eine Straffung der Umweltprüfung sowie die Einführung verbindlicher Fristen.
Im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine vollständige Digitalisierung vorgesehen, wobei eine einstufige Beteiligung möglich wird. Die Veröffentlichungsfrist für Stellungnahmen soll künftig 30 Tage betragen, mit einer Ausnahmeregelung auf 45 Tage bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Auch die Behördenbeteiligung wird digitalisiert und an die 30-tägige Frist angepasst. Neue Orientierungsfristen streben einen Verfahrensabschluss innerhalb von zwei Jahren an, wobei zwischen dem Ende der Beteiligung und der Veröffentlichung des Bauleitplans maximal 12 Monate liegen dürfen. Zudem sieht die Novelle Instrumente zur Stärkung der Gemeinwohlorientierung vor, etwa beim Schutz von Vorkaufsrechten sowie bei der Handhabung von Schrottimmobilien, und schafft Erleichterungen für die Innenentwicklung und Aufstockungen.
Des Weiteren soll die Wiederaufbauklausel gemäß § 246c BauGB dauerhaft verankert werden, um bei Katastrophen Abweichungen vom Bauplanungsrecht für den schnellen Wiederaufbau von Gebäuden und Infrastruktur zu ermöglichen. Die Regelung erlaubt Landesregierungen, Sonderregelungen zu aktivieren, die befristete Errichtung oder Umnutzung von Gebäuden für fünf Jahre sowie den örtlich versetzten Wiederaufbau zu ermöglichen. Parallel dazu wurden die Sonderregelungen gemäß § 246 BauGB zur Erleichterung des Baus von Unterkünften für Geflüchtete und Asylbegehende bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.11.2026anstehend
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
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