117. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich Klingerhuf - Einleitungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nr. 126/2024-2 wird die Einleitung der 117. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Klingerhuf beantragt. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für das Projekt „Permakultur Reallabor Klingerhuf“. Da das Areal derzeit im Außenbereich liegt und der Flächennutzungsplan lediglich Grünflächen, Gemeinbedarfsflächen sowie Landwirtschaft ausweist, sollen durch die Änderung Sonderbaugebiete ausgewiesen werden. Dies soll die bestehenden Nutzungen, wie die Eventhalle und das Jugendzentrum, rechtssicher gestalten. Parallel dazu ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 vorgesehen.
Die Umsetzung von Tiny Häusern ist für den Zeitraum zwischen Mitte 2026 und Anfang 2027 geplant. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren sollen für die Stadt und den betroffenen Verein neutral gehalten werden. Für die Beantragung von Fördermitteln, etwa im September 2025, ist die Schaffung dieser planungsrechtlichen Basis erforderlich. Ein Gutachten zur Sanierung des Vereinsheims soll im Jahr 2025 in Auftrag gegeben werden, wobei eine Förderung durch die Bezirksregierung in Aussicht steht. Ein Pachtvertrag für die Nutzung des Vereinsheims ist ab dem 1. Januar 2025 vorgesehen. Die Verwaltung führt die Vorabstimmung mit dem Regionalverband Ruhr sowie dem Kreis Wesel durch und unterstützt den Verein bei der Beantragung von Fördermitteln. Die Personal- und Sachkosten für das laufende Jahr sind im Haushalt 2024 veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
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