Erstellung einer Einzelfallsatzung zur Bestimmung der Anliegeranteile der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NW für die Ausbauanlage Vluyner Platz als Ergänzung der örtlichen Straßenbaubeitragssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Erstellung einer neuen Einzelfallsatzung für die Ausbauanlage Vluyner Platz vor. Diese soll als Ergänzung zur örtlichen Straßenbaubeitragssatzung die Anliegeranteile für die Straßenbaubeiträge gemäß § 8 KAG NRW festlegen.
Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer rechtlichen Neuregelung. Eine bisherige Einzelfallsatzung enthielt unterschiedliche Prozentsätze für die Teileinrichtungen der Verkehrsfläche sowie der Beleuchtung und Straßenentwässerung. Aufgrund von Gerichtsurteilen in vergleichbaren Verfahren wurde die Festsetzung unterschiedlicher Sätze für verschiedene Teileinrichtungen rechtlich beanstandet. Da die bisherige Grundlage für die bereits ergangenen Vorausleistungsbescheide als nichtig anzusehen ist, müssen die betroffenen Bescheide aufgehoben und auf Basis der neuen Satzung neu berechnet werden.
Da das Bauprogramm für den Vluyner Platz bereits vor dem 01.01.2018 beschlossen wurde, findet das geltende Recht ohne Landesförderung Anwendung. Die neue Satzung sieht vor, den Anliegeranteil einheitlich auf 55 Prozent für die Fahrbahn sowie für die Beleuchtung und Straßenentwässerung festzusetzen. Nach der Rechtskraft der Satzung wird die endgültige Abrechnung erfolgen, was in den meisten Fällen zu geringfügigen Erstattungen führen wird. Die Satzung soll rückwirkend zum Datum der letzten technischen Abnahme am 29.06.2022 in Kraft treten. Die Angelegenheit wird im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss beraten.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 25.09.2024kein Ergebnis hinterlegt