Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110, Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch (Aufhebungssatzung) - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110 beschließen, welcher eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch festlegte. Mit der Aufhebung der Satzung und der dazugehörigen Begründung wird die planungsrechtliche Beschränkung auf diese Zone beendet. Zukünftige Vorhaben zur Errichtung von Einzelanlagen müssten nach Wegfall der Konzentrationszone einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.
Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes wurde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung gingen verschiedene Stellungnahmen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden. Eine erneute öffentliche Auslegung war erforderlich, da die Bezirksregierung Düsseldorf im Zuge eines parallelen Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes einen Bekanntmachungsfehler festgestellt hatte. Die überarbeitete Bekanntmachung erfolgte im Juli 2024, woraufhin im Zeitraum bis August 2024 weitere acht Stellungnahmen ohne Einwände eingingen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen vorzunehmen und die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110 in der vorliegenden Fassung zu verabschieden. Die entsprechenden Beschlüsse zur Aufhebung der Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan sollen zeitgleich erfolgen. Die Kosten für das Verfahren sind durch die veranschlagten Personal- und Sachkosten im Rahmen des Planverfahrens gedeckt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
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