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BESCHLUSSVORLAGE

Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Billigungssbeschluss

Nr.: 095/2022-6 25.09.2024

🟢 Beschlossen 25.09.2024 · Rat (18. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat von Neukirchen-Vluyn soll die Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans beschließen, welche die Konzentrationszonen für Windenergieanlagen regelte. Mit diesem Beschluss wird die Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie die Billigung der Aufhebung in der Fassung vom 1. Februar 2024 inklusive der dazugehörigen Begründung vorgesehen.

Das Verfahren zur Aufhebung wurde eingeleitet, nachdem im Juni 2022 der Beschluss zur Aufhebung dieser Planänderung sowie des Bebauungsplans Nr. 110 gefasst worden war. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung gingen verschiedene Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden. Die Regionalplanungsbehörde bestätigte die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung.

Ein Verfahrensfehler bezüglich der Bekanntmachung führte dazu, dass die Bezirksregierung Düsseldorf die Genehmigung zunächst nicht erteilte. Ein dauerhafter Bekanntmachungsfehler erforderte eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs im Sommer 2024. Auch im Rahmen dieser erneuten Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit traten keine Einwände auf.

Durch die Aufhebung der Konzentrationszone entfällt die planungsrechtliche Beschränkung des Ausbaus von Windkraftanlagen auf dieses spezifische Gebiet. Zukünftige Vorhaben zur Errichtung von Einzelanlagen müssten im Anschluss einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags.

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  • 25.09.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @