Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage - Feststellung der betriebsfertigen Kanalisierung weiterer Straßen und Straßenteilstücke -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 110/2024-1 der Verwaltung sieht die formelle Widmung verschiedener neuer Abschnitte der öffentlichen Abwasseranlage vor. Ziel der Maßnahme ist die rechtliche Eingliederung betriebsfertiger Kanalsysteme in die öffentliche Entwässerungsanlage, um die Zugehörigkeit zum öffentlichen Bestand zu verdeutlichen und rechtlich abzusichern. Gemäß der Entwässerungssatzung dient diese öffentliche Bekanntmachung dazu, die betroffenen Straßen und Straßenteile als Teil der öffentlichen Anlage auszuweisen, wodurch die Anschlussverpflichtung für die entsprechenden Grundstücke festgelegt wird.
Die Vorlage umfasst die Widmung von Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie Schmutzwasser-Druckrohrleitungen in verschiedenen Bereichen. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Niederberg WQ 1 (Los 1 und 2), WQ 3 und WQ 4 sowie die Fritz-Baum-Allee. Zudem sind Teile der Bebauungspläne 143 und 113 im Bereich Niederberg Süd-Ost enthalten. Die betroffenen Straßenabschnitte umfassen unter anderem den Moränenweg, die Dicksche Heide, den Drentheweg, die Niederrheinallee, den Granitweg, den Quarzweg, die Schieferstraße, den Anthrazitweg sowie den Devonweg. Die Anlagen sind seit unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen November 2022 und Januar 2024 betriebsfertig.
Die Verwaltung führt aus, dass Widmungen aus Gründen der Praktikabilität in größeren zeitlichen Abständen erfolgen. Es ergeben sich keine haushaltswirtschaftlichen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Beschluss. Die Vorlage wird im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss am 16. September 2024 beraten und steht zur Entscheidung im Rat am 25. September 2024 vor.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @