Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 116/2025 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat für den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport die Mitteilungsvorlage Nummer 116/2025 vorgelegt. Der Bericht befasst sich mit der Evaluierung von Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen sowie mit dem aktuellen Sachstand zur Umsetzung bereits getroffener Entscheidungen.
Im Rahmen dieser Mitteilung werden insbesondere jene Beschlüsse betrachtet, die bisher nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten oder bei deren Durchführung spezifische Umstände aufgetreten sind. Die Verwaltung führt in einer beigefügten Anlage alle Beschlüsse auf, die als unerledigt eingestuft werden oder besondere Merkmale im Ausführungsprozess aufweisen. Damit dient das Dokument der Information über den aktuellen Stand der Umsetzung politischer Vorlagen innerhalb des zuständigen Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 24.03.2025
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Verpflichtung sachkundiger Bürger/innen und VertretungenZur Vorlage · Nr.: 071/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 23. Juni 2025 erfolgt die Verpflichtung neuer sachkundiger Bürger sowie deren Stellvertretungen. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Rates vom 9. April 2025, der eine Umbesetzung innerhalb der Ausschüsse festlegte.
Im Zuge dieser Neubesetzung wird ein bisheriges Mitglied durch eine neue sachkundige Bürgerin ersetzt. Auch bei den persönlichen Stellvertretungen ergeben sich Änderungen: Eine neue sachkundige Bürgerin übernimmt die Vertretung für ein ausgeschiedenes Mitglied, während eine weitere neue sachkundige Bürgerin als Stellvertreterin für das neu gewählte Ausschussmitglied fungiert.
Die Verpflichtung der Mitglieder erfolgt auf Basis der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Ausschussvorsitzende führt die sachkundigen Bürger und die beratenden Mitglieder in ihre Aufgaben ein. Die Annahme der Funktion wird durch das Erheben der Plätze und das Bekunden des Einverständnisses mit einer standardisierten Formel vollzogen. Dabei verpflichten sich die Beteiligten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten. Der Vorgang wird durch eine Niederschrift dokumentiert, welche vom Ausschussvorsitzenden und den neu verpflichteten Personen zu unterzeichnen ist.
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Beratungsfolge
- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
- 6Arbeitsbericht 2024 über die Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Bereich Schulkulturarbeit/Kulturelle Bildung/Offene Kulturarbeit sowie Ausblick 2025Zur Vorlage · Nr.: 091/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 091/2025 behandelt den Arbeitsbericht für das Jahr 2024 im Bereich der Schulkulturarbeit, der kulturellen Bildung sowie der offenen Kulturarbeit und bietet einen Ausblick auf das Jahr 2025. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 23. Juni 2025 vorgesehen.
Inhaltlich dokumentiert die Mitteilung die Aufgabenwahrnehmung eines Künstlers, der seit dem 1. Januar 2018 auf Grundlage eines Honorarvertrages in verschiedenen Feldern der Schulkulturarbeit und kulturellen Bildung für die Stadt Neukirchen-Vluyn tätig ist. Der Bericht umfasst neben der Darstellung der Tätigkeiten im vergangenen Jahr auch entsprechende Presseartikel als Anlagen. Die Vorlage wurde von der Ersten Beigeordneten vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
- 7Jahresbericht 2024 der Grafschafter Diakonie gGmbH - Diakonisches Werk Kirchenkreis Moers "TREFF 55"Zur Vorlage · Nr.: 012/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 012/2025 legt den Jahresbericht 2024 der Grafschafter Diakonie gGmbH – Diakonisches Werk Kirchenkreis Moers für die Einrichtung „TREFF 55“ vor. Die soziale Betreuungsarbeit in dieser Einrichtung wird durch den genannten Träger durchgeführt.
Auf Grundlage des Vertrages vom 21. Dezember 1989, der zuletzt am 4. Juli 2013 geändert wurde, ist der Träger zur Erstellung eines jährlichen Berichts verpflichtet. Der entsprechende Bericht für das Jahr 2024 liegt der Vorlage als Anlage bei.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 23. Juni 2025 wird der Bericht durch eine Vertreterin erläutert. Die Vorlage dient der Information über die Tätigkeiten im Bereich der sozialen Betreuung im „TREFF 55“.
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Beratungsfolge
- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
- 8JugendpartizipationZur Vorlage · Nr.: 179/2022-2 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 179/2022-2 zum Thema Jugendpartizipation gibt Auskunft über die geplanten und bereits umgesetzten Aktivitäten der Schülervertretungen des Schulzentrums für das Jahr 2025. Anknüpfend an die Berichterstattung aus dem November 2024 werden die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Mitwirkung von Jugendlichen dargelegt.
Im Rahmen der Bundestagswahl 2025 wurde eine U16-Wahl durchgeführt. Darüber hinaus haben die Schülervertretungen der Gesamtschule und des Gymnasiums ihre jeweiligen Themen gesammelt und gleichen diese derzeit miteinander ab. Ziel dieses Prozesses ist es, zwei bis drei Schwerpunktthemen für die weitere Bearbeitung zu identifizieren. Aktuell kristallisieren sich dabei die Bereiche der politischen Bildung sowie die Bereitstellung von Treffpunkten für ältere Jugendliche heraus. Die Ergebnisse dieser thematischen Abstimmung werden durch die Schülervertretungen der Oberstufe im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport präsentiert.
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Beratungsfolge
- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
- 9Jahresbericht 2024 des AWO Kreisverbandes e.V. über die Tätigkeit des StreetworkersZur Vorlage · Nr.: 013/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 013/2025 befasst sich mit dem Jahresbericht 2024 des AWO Kreisverbandes Wesel e.V. über die Tätigkeit im Bereich Streetwork. Der Verein übernimmt seit dem 1. Februar 2010 im Auftrag der Stadt Neukirchen-Vluyn die Aufgabe der aufsuchenden Jugendarbeit.
Aufgrund der vertraglichen Grundlage ist der Träger dazu verpflichtet, dem zuständigen Fachausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport einmal jährlich über die geleistete Arbeit zu berichten. Der Bericht für das Jahr 2024 liegt der Vorlage als Anlage bei. An der Sitzung des Ausschusses werden zudem die Fachbereichsleitung sowie der Streetworker teilnehmen. Die Unterlagen wurden durch die Erste Beigeordnete zur Information vorgelegt.
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- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
- 10Kulturprogramm für die Spielzeit 2026Zur Vorlage · Nr.: 088/2025 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport in Neukirchen-Vluyn berät am 23. Juni 2025 über das Kulturprogramm für die Spielzeit 2026. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Genehmigung des von der XXL-Eventmarketing-Agentur vorgelegten Programms vor. Die Planung basiert auf einer Neukonzeption aus dem Jahr 2015 und umfasst verschiedene Kabarett-, Musik- und Theaterveranstaltungen, die im Laufe des Jahres 2026 stattfinden sollen.
In der Haushaltsplanung sind für dieses Programm Aufwendungen in Höhe von 4.300 Euro vorgesehen, während Erträge in Höhe von 13.200 Euro veranschlagt sind. Die Verwaltung empfiehlt, den Vorverkauf der Veranstaltungen bereits ab dem 24. Juni 2025 einzuleiten. Hintergrund dieser Empfehlung ist die Notwendigkeit einer längeren Vorlaufzeit für den Ticketverkauf, da die Veröffentlichung des entsprechenden Spielzeitheftes voraussichtlich erst im Oktober 2025 erfolgen wird.
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Beratungsfolge
- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 11Jahresbericht der Freizeit- und Begegnungsstätte der Neukirchener Lebens- und Behindertenhilfe (NBL)Zur Vorlage · Nr.: 064/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage den Jahresbericht der Freizeit- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderung vorgelegt. Die Trägerschaft dieser Einrichtung wurde im Jahr 2009 von der Neukirchener Lebens- und Behindertenhilfe (NBL) übernommen. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und dem Träger ist die NBL dazu verpflichtet, bis zum 31. Januar eines jeden Jahres einen detaillierten Verwendungsnachweis sowie einen Leistungsbericht für das vorangegangene Betreuungsjahr einzureichen.
Der eingereichte Verwendungsnachweis wurde durch die zuständige Verwaltung geprüft, wobei keine Beanstandungen festgestellt wurden. Der Jahresbericht der NBL für das Jahr 2024 liegt der Vorlage als Anlage bei. Für Rückfragen zur Einrichtung steht der Leiter der Freizeit- und Begegnungsstätte zur Verfügung. Die Berichterstattung erfolgt durch die Erste Beigeordnete.
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Beratungsfolge
- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
- 12Jahresbericht 2024 des Neukirchener Erziehungsvereins über die Arbeit im Jugendzentrum KlingerhufZur Vorlage · Nr.: 004/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Neukirchener Erziehungsverein hat den Jahresbericht 2024 über die Arbeit im Jugendzentrum Klingerhuf vorgelegt. Die Trägerschaft für das Jugendzentrum wurde vom Verein am 1. Oktober 1997 übernommen.
Gemäß den Bestimmungen des Betreibervertrages zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und dem Neukirchener Erziehungsverein ist der Träger verpflichtet, dem zuständigen Fachausschuss einmal jährlich über die geleistete Arbeit zu berichten. Die Grundlage hierfür bildet der am 17. Juli 1997 geschlossene Vertrag, welcher zuletzt im August 2013 geändert wurde.
Die entsprechende Mitteilung wird in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 23. Juni 2025 behandelt. Die Leitung des Jugendzentrums Klingerhuf wird an der Sitzung teilnehmen und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Der Jahresbericht 2024 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
- 13Bericht der Evangelischen Kirchengemeinde Vluyn über die Arbeit im Jugendhaus P23Zur Vorlage · Nr.: 065/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Evangelische Kirchengemeinde Vluyn hat den Jahresbericht für das Jahr 2024 über die Arbeit im Jugendhaus P23 vorgelegt. Diese Berichterstattung erfolgt auf Grundlage des Vertrages zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Vluyn und der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 23. April 1994, welcher zuletzt am 4. Juli 2013 geändert wurde. Der Vertrag regelt einen Pauschalzuschuß in Höhe von 3.300 Euro zu den Betriebskosten des Jugendhauses und sieht vor, dass der Träger jährlich einen schriftlichen Bericht über die Jugendarbeit einreicht.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 23. Juni 2025 vorgesehen. Da aufgrund von terminlichen Überschneidungen keine Vertretung des Jugendhauses P23 an der Sitzung teilnehmen kann, werden etwaige Fragen zum Bericht im Nachgang zur Niederschrift beantwortet. Die Unterlagen wurden durch die Erste Beigeordnete vorgelegt.
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- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
- 14Bericht über die trägerunabhängige kommunale PflegeberatungZur Vorlage · Nr.: 078/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 078/2024 informiert über den aktuellen Stand der trägerunabhängigen kommunalen Pflegeberatung in Neukirchen-Vluyn. Seit Mai 2022 bietet die Stadt eine spezialisierte Beratung an, die dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ folgt. Ziel ist es, pflegebedürftige Personen sowie deren Angehörige dabei zu unterstützen, den Verbleib im eigenen Zuhause so lange wie möglich zu ermöglichen.
Das Angebot umfasst die Unterstützung bei der Beantragung von Pflegegraden, die Aufklärung über Leistungen nach dem SGB XI sowie die Vermittlung von Pflegediensten und technischen Hilfsmitteln. Die Beratung erfolgt persönlich, telefonisch oder im Rahmen von Hausbesuchen. Aufgrund der laufenden Rathaussanierung wird die Beratung derzeit in einem Büro des Baubetriebshofes durchgeführt.
Die Fachkraft berät zudem zu Themen wie Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Die Pflegeberatung ist in regionale Netzwerke eingebunden, etwa die Arbeitsgemeinschaft Pflegeberatung des Kreises Wesel oder das Netzwerk Alterspsychiatrie. Durch die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren der Versorgungslandschaft werden auch komplexe Hilfslagen sowie die Koordination medizinischer Notwendigkeiten abgedeckt.
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- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
- 15Jahresbericht 2024 der Stadtbücherei und Ausblick auf das Jahr 2025Zur Vorlage · Nr.: 092/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 092/2025 befasst sich mit dem Jahresbericht 2024 der Stadtbücherei sowie einem Ausblick auf das Jahr 2025. Das Dokument wurde von der Ersten Beigeordneten vorgelegt und ist für die Beratung im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport vorgesehen. Die entsprechende Sitzung des Gremiums findet am 23. Juni 2025 statt.
Der Inhalt der Mitteilung umfasst die Rückschau auf das vergangene Geschäftsjahr der Stadtbücherei sowie eine Darstellung der Perspektiven für das Jahr 2025. Der detaillierte Jahresbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Für die Berichterstattung im Ausschuss wurde die entsprechende Funktion benannt. Die Vorlage dient dazu, den Mitgliedern des Ausschusses die vergangenen Entwicklungen und die anstehenden Planungen der Einrichtung zur Kenntnis zu bringen.
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- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
- 16Richtlinien zur Förderung von Ferienerholungsmaßnahmen für Kinder und JugendlicheZur Vorlage · Nr.: 110/2025 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Richtlinien für die Förderung von Ferienerholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus einem runden Tisch vom Mai 2025, bei der ein Vorschlag zur Anpassung der Zuschüsse erarbeitet werden sollte.
Bisher werden in Neukirchen-Vluyn lediglich Angebote gefördert, die eine Mindestdauer von zehn Tagen aufweisen. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, diese Dauer auf fünf Tage zu reduzieren, um sich an der Regelung des Kreises Wesel zu orientieren. Durch diese Anpassung könnten zukünftig drei weitere Maßnahmen in den Förderbereich aufgenommen werden.
Für das Jahr 2025 wird ein Gesamtzuschuss von 3.742 Euro veranschlagt. Sollte die Summe der eingegangenen Zuschussanträge den geplanten Haushaltsansatz übersteigen, wird ein entsprechender Mehrbedarf im Rahmen der Haushaltsausführung bereitgestellt. Die neue Fassung der Richtlinien soll ab dem 1. Januar 2026 gelten.
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Beratungsfolge
- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 17Antrag der SPD Fraktion; Fragenkatalog zur Betreuungssituation in allen Kindertageseinrichtungen und Ganztagsgrundschulen in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 118/2025 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 118/2025 einen Antrag eingebracht, der sich auf die Betreuungssituation in allen Kindertageseinrichtungen sowie den Ganztagsgrundschulen in Neukirchen-Vluyn bezieht. Der Kern des Antrags besteht aus einem Fragenkatalog, der darauf abzielt, Informationen zu den aktuellen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen in diesen Einrichtungen einzuholen.
Die parlamentarische Beratung dieses Anliegens ist für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 23. Juni 2025 angesetzt. Mit der Einreichung der Vorlage durch die Fraktion wird eine thematische Untersuchung der Betreuungssituation in den städtischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen im politischen Raum angestrebt. Die entsprechende Unterlage wurde von der Verwaltung am 4. Juni 2025 offiziell übermittelt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 18Gemeinsamer Antrag der SPD Fraktion und dem Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2025 - Gebrauch von der Opt-Out Regelung der Bezahlkartenverordnung NRWZur Vorlage · Nr.: 085/2025 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag gestellt, wonach die Stadt Neukirchen-Vluyn von der Opt-Out-Regelung gemäß der Bezahlkartenverordnung NRW Gebrauch machen soll. Damit wird vorgeschlagen, die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu unterlassen. Im Falle eines entsprechenden Beschlusses wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen.
Die Bezahlkartenverordnung sieht vor, Leistungen an Geflüchtete über eine Debitkarte abzuwickeln, um Geldtransfers ins Ausland zu begrenzen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Der Sachverhalt führt jedoch aus, dass die Einführung der Karte zusätzliche Aufgaben für die Kommunen mit sich bringen könnte, wie etwa die Pflege von Listen zur Steuerung von Zahlungsempfängern oder die Bearbeitung von Anwendungsfehlern. In Neukirchen-Vluyn werden Leistungen derzeit überwiegend per Banküberweisung oder durch Scheckzahlung erbracht, wobei dieses Verfahren bislang ohne Probleme funktioniert. Durch den Verzicht auf die Bezahlkarte entstehen laut der Vorlage keine zusätzlichen Kosten für den Haushalt der Stadt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 19Mensa im Schulzentrum Verlängerung der DienstleistungskonzessionZur Vorlage · Nr.: 068/2025 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn berät über die Verlängerung der Dienstleistungskonzession für die Mensa im Schulzentrum. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Fortführung der Zusammenarbeit mit der Firma Keppner Schulverpflegung GmbH ab dem 1. August 2025 für einen Zeitraum von sechs Jahren vor, der das Schuljahr 2031/32 umfasst. Für diesen Zeitraum ist die Bereitstellung des erforderlichen Personalkostenzuschusses vorgesehen.
Die bisherige Vereinbarung wurde bereits aufgrund von Schließungen während der Pandemie sowie wegen Umbaumaßnahmen an der Gesamtschule Niederberg verlängert. Die Schulgemeinschaften der Gesamtschule Niederberg und des Julius-Stursberg-Gymnasiums haben sich für die Fortsetzung des Vertrages mit dem bestehenden Anbieter ausgesprochen. Als Gründe werden die Zufriedenheit mit dem Verpflegungsangebot sowie die Nutzung der Küchenkapazitäten für den Hauswirtschaftsunterricht angeführt.
Da die Werte der Dienstleistungskonzession unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen, ist keine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Der Personalkostenzuschuss beläuft sich aktuell auf 150 Euro netto pro Betriebstag, wobei dieser Wert für das Schuljahr 2025/26 festgeschrieben wurde. Die haushaltsmäßigen Aufwendungen sind mit etwa 26.000 Euro im laufenden Jahr und rund 26.775 Euro in den Folgejahren veranschlagt. Die Preise für die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler sind seit dem Schuljahr 2022/2023 unverändert geblieben.
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- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 20Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-40 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Schulbetrieb im Gebäudeteil C1 der Gesamtschule Niederberg konnte nach den Osterferien trotz einiger Restarbeiten wieder aufgenommen werden. Bei der Modernisierung des Schulgebäudes gibt es jedoch zeitliche Verschiebungen. Die Nutzungsfreigabe sowie der Bezug des Neubaus, Gebäude J, verzögern sich aufgrund notwendiger Erschließungsmaßnahmen über das Gebäude G1 bis Juli 2025. Dies hat nach aktuellem Stand keine Auswirkungen auf die Nutzung.
Bei der Schadstoffsanierung in den Gebäudetrakten C2 und C3 sind technische Probleme im Ablauf aufgetreten. Infolgedessen kann die Fertigstellung dieser Trakte nicht zum August 2025 erfolgen; die Gesamtfertigstellung wird nun für Oktober 2025 erwartet. Die Auswirkungen auf die Raumbedarfe und die Organisation der Umzüge wurden bereits mit den beteiligten Stellen, darunter das Dezernat III, das Hochbauamt, das Schulamt, die Schulleitung sowie die Projektsteuerung, abgestimmt. Aufgrund der Verzögerung ist die Beibehaltung der gesamten Interims-Containeranlage bis zum Abschluss der Maßnahmen erforderlich. Ein ausführlicher Sachstandsbericht der Projektsteuerung wird in der anstehenden Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses vorgelegt.
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- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
- 21Investitionsvorhaben: weiterer Raumbedarf für die GesamtschuleZur Vorlage · Nr.: 140/2024-1 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport hat unter Finanzierungsvorbehalt den Bedarf für ein Investitionsvorhaben zur Erweiterung der Gesamtschule beschlossen. Hintergrund ist die Entscheidung des Rates vom April 2025, die Schulgröße ab dem 1. August 2026 von fünf auf sechs Züge zu erhöhen. Um diesen Bedarf dauerhaft zu decken, ist die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten vorgesehen. Konkret umfasst der Plan den Ausbau um elf Räume mit einer Mindestgröße von 62 Quadratmetern sowie vier weitere Räume mit etwa 50 Quadratmetern.
Die Umsetzung des Raumbedarfs soll sukzessive erfolgen. Während für das Schuljahr 2025/26 nach Abschluss der Baumaßnahmen im Herbst 2025 kein unmittelbarer Bedarf besteht, steigt die Anzahl der benötigten Klassenräume ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise an. Für eine langfristig stabile sechs-zügige Schulform ist die Bereitstellung der oben genannten Räumlichkeiten als Mindestausstattung vorgesehen.
Die Ermittlung des Raumbedarfs erfolgte auf Grundlage aktueller Schülerzahlen und pädagogischer Anforderungen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass zukünftige Entwicklungen bei den Schülerzahlen oder organisatorische Anpassungen zu Veränderungen führen können. Eine neue Schulentwicklungsplanung wird auf Basis der amtlichen Schulstatistik von Oktober 2026 beauftragt, um die mögliche dauerhafte Etablierung von sieben Zügen zu prüfen. Für das Gymnasium wird eine separate Vorlage erstellt. Die endgültigen Beschlüsse zu Investition und Finanzierung werden nach der Ermittlung der Kosten gefasst.
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- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 22Zügigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule I und der AntoniusschuleZur Vorlage · Nr.: 099/2023-16 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der kommenden Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses findet eine Projektpräsentation durch die beauftragten Architekten statt. Nach dem Abschluss der Vergabeverfahren für die Interimscontaineranlagen an der G.-Tersteegen-Schule I und der Antoniusschule wurde am 23. Mai 2025 der Zuschlag für beide Aufträge erteilt. Damit ist die Grundlage für den Beginn der Bau- und Abbrucharbeiten im Sommer 2025 gegeben.
Während die aktuelle Planung der Architekten einen Abbruch des nicht mehr benötigten Anbaus an der Antoniusschule ab Anfang September 2025 vorsieht, beabsichtigt das Projektmanagement, Abbrucharbeiten bereits in die Sommerferien vorzuziehen. Ziel ist es, Beeinträchtigungen des laufenden Schulbetriebs zu vermeiden. Hierzu wurden Maßnahmen zur Beschleunigung der Vergabe dieser Abbrucharbeiten veranlasst. Die Kostenkontrolle bei den weiteren Vergaben der Gewerke erfolgt mittels Kostenanschlag gemäß DIN 276.
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- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung)
- 23Investives Gesamtprojekt an der Tageseinrichtung für Kinder DiesterwegstraßeZur Vorlage · Nr.: 136/2024-6 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Das investive Gesamtprojekt an der Tageseinrichtung für Kinder in der Diesterwegstraße ist nach dem erfolgten Investitionsbeschluss und der Haushaltsfreigabe in die Planungsphase übergegangen. Im März 2025 wurde ein Architekturbüro mit den Planungen beauftragt. In einer anstehenden Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses wird ein Vertreter des Architekturbüros den aktuellen Planungsstand vorstellen, um bautechnische Fragen im Rahmen der Beratung zum Ausbaubeschluss zu beantworten.
Die Planung konkretisiert die definierten Projektziele. Die Ausführungsplanung umfasst unter anderem Maßnahmen zur Bestandserkundung sowie die Planung einer neuen Dachbekleidung. Dabei ist vorgesehen, die darunterliegende Dachkonstruktion nicht vollständig zu erneuern, um invasive Eingriffe in den Innenraum der Einrichtung zu vermeiden. Der konkrete Baustandard wird im weiteren Planungsverlauf mit der Nutzungseinrichtung abgestimmt und bildet die Grundlage für die anschließende Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen.
Nach aktuellem Stand liegen keine maßgeblichen Abweichungen bei den finanziellen, planerischen oder zeitlichen Rahmenbedingungen gegenüber dem ursprünglichen Investitionsbeschluss vor. Analog zu anderen laufenden Projekten ist eine regelmäßige Berichterstattung in den zuständigen Ausschüssen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 24Mitteilungen und Anfragen
- 25Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 24.03.2025
- 3Mitteilungen und Anfragen