Gemeinsamer Antrag der SPD Fraktion und dem Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2025 - Gebrauch von der Opt-Out Regelung der Bezahlkartenverordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag gestellt, wonach die Stadt Neukirchen-Vluyn von der Opt-Out-Regelung gemäß der Bezahlkartenverordnung NRW Gebrauch machen soll. Damit wird vorgeschlagen, die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu unterlassen. Im Falle eines entsprechenden Beschlusses wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen.
Die Bezahlkartenverordnung sieht vor, Leistungen an Geflüchtete über eine Debitkarte abzuwickeln, um Geldtransfers ins Ausland zu begrenzen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Der Sachverhalt führt jedoch aus, dass die Einführung der Karte zusätzliche Aufgaben für die Kommunen mit sich bringen könnte, wie etwa die Pflege von Listen zur Steuerung von Zahlungsempfängern oder die Bearbeitung von Anwendungsfehlern. In Neukirchen-Vluyn werden Leistungen derzeit überwiegend per Banküberweisung oder durch Scheckzahlung erbracht, wobei dieses Verfahren bislang ohne Probleme funktioniert. Durch den Verzicht auf die Bezahlkarte entstehen laut der Vorlage keine zusätzlichen Kosten für den Haushalt der Stadt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @