Jahresbericht der Freizeit- und Begegnungsstätte der Neukirchener Lebens- und Behindertenhilfe (NBL)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage den Jahresbericht der Freizeit- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderung vorgelegt. Die Trägerschaft dieser Einrichtung wurde im Jahr 2009 von der Neukirchener Lebens- und Behindertenhilfe (NBL) übernommen. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und dem Träger ist die NBL dazu verpflichtet, bis zum 31. Januar eines jeden Jahres einen detaillierten Verwendungsnachweis sowie einen Leistungsbericht für das vorangegangene Betreuungsjahr einzureichen.
Der eingereichte Verwendungsnachweis wurde durch die zuständige Verwaltung geprüft, wobei keine Beanstandungen festgestellt wurden. Der Jahresbericht der NBL für das Jahr 2024 liegt der Vorlage als Anlage bei. Für Rückfragen zur Einrichtung steht der Leiter der Freizeit- und Begegnungsstätte zur Verfügung. Die Berichterstattung erfolgt durch die Erste Beigeordnete.
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