Verpflichtung sachkundiger Bürger/innen und Vertretungen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 23. Juni 2025 erfolgt die Verpflichtung neuer sachkundiger Bürger sowie deren Stellvertretungen. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Rates vom 9. April 2025, der eine Umbesetzung innerhalb der Ausschüsse festlegte.
Im Zuge dieser Neubesetzung wird ein bisheriges Mitglied durch eine neue sachkundige Bürgerin ersetzt. Auch bei den persönlichen Stellvertretungen ergeben sich Änderungen: Eine neue sachkundige Bürgerin übernimmt die Vertretung für ein ausgeschiedenes Mitglied, während eine weitere neue sachkundige Bürgerin als Stellvertreterin für das neu gewählte Ausschussmitglied fungiert.
Die Verpflichtung der Mitglieder erfolgt auf Basis der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Ausschussvorsitzende führt die sachkundigen Bürger und die beratenden Mitglieder in ihre Aufgaben ein. Die Annahme der Funktion wird durch das Erheben der Plätze und das Bekunden des Einverständnisses mit einer standardisierten Formel vollzogen. Dabei verpflichten sich die Beteiligten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten. Der Vorgang wird durch eine Niederschrift dokumentiert, welche vom Ausschussvorsitzenden und den neu verpflichteten Personen zu unterzeichnen ist.
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Beratungsfolge
- 23.06.2025kein Ergebnis hinterlegt