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INVESTITIONSVORLAGE

Investitionsvorhaben: weiterer Raumbedarf für die Gesamtschule

Nr.: 140/2024-1 23.06.2025

🟢 Beschlossen 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport hat unter Finanzierungsvorbehalt den Bedarf für ein Investitionsvorhaben zur Erweiterung der Gesamtschule beschlossen. Hintergrund ist die Entscheidung des Rates vom April 2025, die Schulgröße ab dem 1. August 2026 von fünf auf sechs Züge zu erhöhen. Um diesen Bedarf dauerhaft zu decken, ist die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten vorgesehen. Konkret umfasst der Plan den Ausbau um elf Räume mit einer Mindestgröße von 62 Quadratmetern sowie vier weitere Räume mit etwa 50 Quadratmetern.

Die Umsetzung des Raumbedarfs soll sukzessive erfolgen. Während für das Schuljahr 2025/26 nach Abschluss der Baumaßnahmen im Herbst 2025 kein unmittelbarer Bedarf besteht, steigt die Anzahl der benötigten Klassenräume ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise an. Für eine langfristig stabile sechs-zügige Schulform ist die Bereitstellung der oben genannten Räumlichkeiten als Mindestausstattung vorgesehen.

Die Ermittlung des Raumbedarfs erfolgte auf Grundlage aktueller Schülerzahlen und pädagogischer Anforderungen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass zukünftige Entwicklungen bei den Schülerzahlen oder organisatorische Anpassungen zu Veränderungen führen können. Eine neue Schulentwicklungsplanung wird auf Basis der amtlichen Schulstatistik von Oktober 2026 beauftragt, um die mögliche dauerhafte Etablierung von sieben Zügen zu prüfen. Für das Gymnasium wird eine separate Vorlage erstellt. Die endgültigen Beschlüsse zu Investition und Finanzierung werden nach der Ermittlung der Kosten gefasst.

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