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BESCHLUSSVORLAGE

Richtlinien zur Förderung von Ferienerholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

Nr.: 110/2025 23.06.2025

🟢 Beschlossen 23.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (18. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Richtlinien für die Förderung von Ferienerholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus einem runden Tisch vom Mai 2025, bei der ein Vorschlag zur Anpassung der Zuschüsse erarbeitet werden sollte.

Bisher werden in Neukirchen-Vluyn lediglich Angebote gefördert, die eine Mindestdauer von zehn Tagen aufweisen. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, diese Dauer auf fünf Tage zu reduzieren, um sich an der Regelung des Kreises Wesel zu orientieren. Durch diese Anpassung könnten zukünftig drei weitere Maßnahmen in den Förderbereich aufgenommen werden.

Für das Jahr 2025 wird ein Gesamtzuschuss von 3.742 Euro veranschlagt. Sollte die Summe der eingegangenen Zuschussanträge den geplanten Haushaltsansatz übersteigen, wird ein entsprechender Mehrbedarf im Rahmen der Haushaltsausführung bereitgestellt. Die neue Fassung der Richtlinien soll ab dem 1. Januar 2026 gelten.

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