Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 090/2024 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 090/2024 einen Bericht über den aktuellen Sachstand bei der Ausführung von Beschlüssen vorgelegt. Der Bericht wurde vom Technischen Beigeordneten erstellt und dient der Information des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses für dessen Sitzung am 12. Juni 2024.
Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung von Besonderheiten sowie der Status der Umsetzung bereits gefasster Beschlüsse. Die Verwaltung prüft dabei gezielt jene Vorgänge, die nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten oder bei denen sich im Rahmen der Ausführung spezifische Besonderheiten ergeben haben. Die entsprechenden Details zu den nicht erledigten Beschlüssen sowie die jeweiligen Sachstände sind in den beigefügten Anlagen des Dokuments aufgeführt. Der Bericht dient somit der transparenten Darstellung des Fortschritts und der Hindernisse bei der Umsetzung kommunaler Entscheidungen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 28.02.2024
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-31 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 212/2018-31 informiert über den aktuellen Stand der Modernisierung der Gesamtschule Niederberg. Laut der vorliegenden Informationen fand am 8. April 2024 der Spatenstich für den Erweiterungsbau im Rahmen des Projektes Umbau und Sanierung statt. Seit diesem Zeitpunkt sind die Rohbauarbeiten, mit einem besonderen Fokus auf die Gründungsarbeiten, fortgeschritten.
Zusätzlich wird berichtet, dass die Schadstoffsanierung am Gebäude B der Schule kurz vor dem Abschluss steht. Im Rahmen der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses erfolgt eine detaillierte Berichterstattung durch die Projektsteuerung. Vor der Beratung im genannten Ausschuss ist eine Kenntnisnahme im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport vorgesehen. Als Grundlage für die Berichterstattung dient der Bericht der Projektsteuerung zum aktuellen Stand der Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen der Gesamtschule Niederberg.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung)
- 6Sachstandsbericht NiederbergZur Vorlage · Nr.: 102/2021-3 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Sachstandsbericht Niederberg informiert über den aktuellen Fortgang der Arbeiten im Gebiet des Niederberg-Areals. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass in den vergangenen Jahren regelmäßig Berichte über die Entwicklungen im Ausschuss für Bau-, Grünflächen- und Umweltschutz erstattet wurden.
Besondere Erwähnung finden dabei Maßnahmen, die einen langwierigen Verlauf aufweisen, wie etwa der Bau der Brücke zur Anbindung des Quartiers an die Jahnstraße sowie die Herstellung von Grünflächen. Die Verwaltung befindet sich hierzu in einem kontinuierlichen Austausch mit dem Erschließungsträger und dessen Rechtsvertretung. Über wesentliche Entwicklungen erfolgt zudem unterjährig eine Information an den Ausschuss.
Der aktuelle Umsetzungsstand der verschiedenen Maßnahmen ist in den Anlagen der Vorlage dokumentiert. Dabei werden die Sachstände der Aufgabenbereiche Kanalbau, Straßenbau und Grünflächen separat aufgeführt. Die Verwaltung hat angekündigt, zu einem späteren Zeitpunkt erneut über den Fortschritt der Arbeiten zu berichten.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung)
- 7Investitionsvorhaben: 5. BA Erneuerung der Regen- und Schmutzwasserkanäle im Kirchfuhrweg und der Andreas-Bräm-Str. (RAG)Zur Vorlage · Nr.: 175/2023 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Investitionsvorlage Nr. 175/2023 sieht die Erneuerung der Regen- und Schmutzwasserkanäle im Kirchfuhrweg sowie in der Andreas-Bräm-Straße vor. Die Maßnahme ist Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt sowie eines Vertrages mit der RAG zur Beseitigung von Bergschäden im Ortsteil Neukirchen. Der Sanierungsbedarf ist bereits durch diese Dokumente bestätigt.
Das Bauvorhaben umfasst etwa 725 Meter Kanal in den Nennweiten DN 300 bis DN 600. Geplant ist der Austausch vorhandener Betonrohre gegen Kunststoffverbundrohre aus PP und GFK. Die Gesamtkosten für den Kanalbau belaufen sich inklusive der Ingenieurleistungen auf circa 1.190.000 Euro, wovon der städtische Anteil etwa 914.466,49 Euro beträgt. Die Finanzierung der Regenwasserkanäle ist auf 400.000 Euro im Jahr 2025 und 118.453,29 Euro im Jahr 2026 angesetzt, während für die Schmutzwasserkanäle 300.000 Euro für 2025 und 96.013,19 Euro für 2026 vorgesehen sind. Für den Kirchfuhrweg werden zudem Landeszuschüsse in Höhe von rund 49.208,07 Euro erwartet.
Die Maßnahme dient der Instandsetzung der städtischen Infrastruktur und der Klimafolgenanpassung, um den Eintrag von Schmutzwasser ins Erdreich zu verhindern und auf Starkregenereignisse zu reagieren. Der Bau soll im Jahr 2025 beginnen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll die Investition beschließen und dem Haupt- und Finanzausschuss die Mittelbereitstellung empfehlen. Die detaillierte Ausführungsplanung wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
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- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 8Widmung einer Teilfläche der Straße "Dicksche Heide"Zur Vorlage · Nr.: 072/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 072/2024 sieht die Widmung einer Teilfläche der Straße „Dicksche Heide“ in Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll dieser Bereich, der sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, aus einer Teilfläche des Flurstücks 900 mit einer Größe von etwa 2.565 Quadratmetern erstreckt, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert.
Nach Angaben der Verwaltung ist die betreffende Teilfläche fertig ausgebaut. Die Straßenflächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Die Voraussetzungen für die Widmung sind erfüllt, da sich die RAG MI GmbH im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 zur Zustimmung verpflichtet hat.
Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn geändert werden. Die Neuaufnahme der Teilfläche der „Dicksche Heide“ erfolgt als Anliegerstraße, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Vorlage wurde zur Beratung im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss sowie im Rat vorgelegt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 9Widmung Fuß- und Radweg der Straße "Dicksche Heide"Zur Vorlage · Nr.: 073/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 073/2024 sieht die Widmung eines Teilstücks der Straße „Dicksche Heide“ in Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung soll dieser Bereich gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden, wobei die Nutzung auf einen Fuß- und Radweg beschränkt bleibt.
Die betroffene Fläche befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, Flurstück 915, und ist als Anliegerstraße innerhalb der Gruppe der Gemeindestraßen klassifiziert. Ein Teil der Straßenfläche ist bereits fertig ausgebaut. Während die Flächen im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn stehen, ist die Stadt derzeit noch nicht als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen; die entsprechende Eintragung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die aktuelle grundbuchmäßige Eigentümerin ist die RAG MI GmbH.
Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind. Die Verwaltung empfiehlt dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss, dem Rat diesen Beschluss zu empfehlen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden für das Vorhaben nicht angegeben. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des zuständigen Ausschusses am 12. Juni 2024 sowie des Rates am 26. Juni 2024 vorgesehen.
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- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 10Widmung AnthrazitwegZur Vorlage · Nr.: 074/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 074/2024 sieht die Widmung des Anthrazitwegs als Gemeindestraße vor. Der Weg, der als Anliegerstraße klassifiziert wird, umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 877 in der Gemarkung Neukirchen mit einer Größe von etwa 2.481 Quadratmetern.
Nach Angaben der Verwaltung ist der Anthrazitweg fertig ausgebaut. Die Straßenflächen befinden sich derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist noch die RAG MI GmbH als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 144 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt sind.
Mit der Widmung soll der Anthrazitweg dem öffentlichen Verkehr zugänglich gemacht werden. Parallel dazu ist eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen vorgesehen. Der Anthrazitweg soll als Anliegerstraße neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Verwaltung stellt fest, dass durch diesen Vorgang keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung für den Beschluss aussprechen.
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- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 11Widmung Fuß- und Radweg AnthrazitwegZur Vorlage · Nr.: 075/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nr. 075/2024 wird die Widmung des Anthrazitwegs als Fuß- und Radweg beantragt. Die Widmung soll gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, wodurch die entsprechende Fläche dem öffentlichen Verkehr zugeführt wird.
Der betroffene Bereich befindet sich in der Gemarkung Neukirchen (Flur 12) und umfasst Teile der Flurstücke 877 sowie 818. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen klassifiziert. Die Widmung ist auf die Nutzung als Fuß- und Radweg beschränkt.
Der Ausbau der Wegeflächen ist bereits abgeschlossen. Die Flächen befinden sich derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 144 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.
Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Widmung keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Änderungen entstehen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung für den Beschluss aussprechen.
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- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Widmung DevonwegZur Vorlage · Nr.: 076/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 076/2024 sieht die Widmung des Devonweges als Gemeindestraße in der Form einer Anliegerstraße vor. Der Straßenabschnitt befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, Flurstück 875. Mit der Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Straße dem öffentlichen Verkehr zugänglich gemacht werden.
Nach Angaben der Verwaltung ist der Devonweg bereits fertig ausgebaut. Die Straßenflächen stehen derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 144 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.
Zusätzlich zur Widmung sieht die Vorlage eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen vor. Der Devonweg ist dort als Anliegerstraße neu aufzunehmen, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss sowie in den Rat vorgelegt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 13Sanierung des Rathauses: Errichtung einer PhotovoltaikanlageZur Vorlage · Nr.: 019/2018-11 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll den Ausbau einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen des Rathauses beschließen. Die geplante Anlage mit einer Leistung von 67 kWp umfasst 158 monokristalline Module und wird auf den Satteldächern des Altbaus, unter anderem über dem Ratssaal, installiert. Die technische Planung umfasst zudem die Bereitstellung von drei Wechselrichtern im Dachgeschoss.
Die Ausführungsplanung wurde durch ein beauftragtes Ingenieurbüro fertiggestellt. Da laut Auskunft des Fachplaners beim Landesministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie derzeit nicht mit einer Wiederaufnahme des Förderprogramms progres.nrw zu rechnen ist, wird die Umsetzung der Anlage ohne diese Förderung empfohlen. Die voraussichtlichen Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf rund 166.500 Euro.
Durch die Anlage wird ein jährlicher Energieertrag von etwa 54.000 kWh erwartet, was eine Eigenverbrauchsquote von circa 73,5 % und eine Autarkiequote von etwa 30 % ermöglichen soll. Eine Anschlussanfrage beim örtlichen Netzbetreiber ENNI wurde bereits im April 2024 gestellt. Nach dem Beschluss wird die Vorbereitung der Vergabe durch eine produktneutrale Ausschreibung erfolgen, wobei technische Spezifikationen zur Qualitätssicherung festgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 14Aktueller Sachstand zur Trauerhalle Friedhof VluynZur Vorlage · Nr.: 172/2023-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage zum aktuellen Sachstand der Trauerhalle auf dem Friedhof Vluyn informiert über die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der Tragkonstruktion. Aufgrund eines bestehenden Feuchteschadens am Leimholzbinder wurden verschiedene Sanierungsvarianten durch ein Ingenieurbüro geprüft. Die technische Herausforderung liegt dabei in einer hohen Lastkonzentration am Fußpunkt vor dem Betonwiderlager, wo etwa 20 Tonnen Drucklast auf den Fundamentbaukörper übertragen werden.
Die entwickelte Lösung sieht die Montage von Stahlträgern und Stahlplatten auf beiden Seiten vor, um den geschädigten Bereich des Leimholzbinders zu überbrücken. Zudem soll die Holzsubstanz durch das Verkleben von neuem Holz verstärkt werden, wobei die statische Lage des Hauptträgers unverändert bleiben muss. Ein beauftragter Prüfstatiker hat dieses Konzept bereits geprüft und bestätigt.
Die Kosten für die Instandsetzung des Tragwerks werden auf etwa 30.000 Euro brutto geschätzt. Da für den zukünftigen Nässeschutz und die Optimierung der Bauwerksabdichtung noch weitere Kosten spezifiziert werden müssen, sieht der Budgetrahmen derzeit einen verbleibenden Gesamtbetrag von 85.000 Euro vor. Die bauliche Umsetzung ist für das dritte und vierte Quartal 2024 geplant, sofern eine ausführende Firma beauftragt wird. Das Hochbauamt geht von einer fortlaufenden Nutzbarkeit des Objektes aus, weist jedoch auf mögliche temporäre Nutzungseinschränkungen während der etwa zweiwöchigen Bauphase hin.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung)
- 15Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Bereich Nieper Straße (Ortsteil Vluyn)Zur Vorlage · Nr.: 096/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss wird im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 096/2024 über die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Nieper Straße im Ortsteil Vluyn beraten. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Inneboltstraße und der Autobahnüberführung BAB 40.
Hintergrund der Vorlage ist der sukzessive Rückbau des Freileitungsstromnetzes durch den örtlichen Energieversorger. Da durch die Entfernung der Freileitungsmaste auch die bisherige Beleuchtungskabelversorgung und die Straßenleuchten entfallen würden, soll das Beleuchtungsnetz an dieser Stelle neu aufgebaut werden. Die Maßnahme war ursprünglich nicht im Jahresprogramm 2024 zur energetischen Sanierung enthalten.
Die Planung sieht vor, dass ein Tiefbauunternehmen ein Leerrohr für ein neues Beleuchtungskabel mitverlegt. Im Anschluss sollen durch den Baubetriebshof neue Beleuchtungsmaste sowie LED-Aufsatzleuchten installiert werden. Während drei bestehende Stahlmaste durch den Austausch der Leuchten erhalten bleiben, sollen im weiteren Straßenverlauf etwa zehn neue Stahlmaste aufgestellt werden. Insgesamt wird die Strecke künftig von 13 LED-Lampen beleuchtet.
Zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt sowie zum Insektenschutz soll die Lichtfarbe von 3.000 Kelvin auf 2.700 Kelvin gesenkt werden; im Bereich der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sollen Leuchten mit 1.800 Kelvin zum Einsatz kommen. Zudem ist eine Reduzierung des Beleuchtungsniveaus in den späten Abend- und Nachtstunden vorgesehen. Die voraussichtlichen Sachkosten belaufen sich auf circa 34.000 Euro.
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- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Investitionsvorhaben: Ausbau von Mobilstationen in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 094/2024-1 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss befasst sich mit der Investitionsvorlage Nr. 094/2024-1 zum Ausbau von Mobilstationen in Neukirchen-Vluyn. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, den Ausbau der Mobilstationen gemäß den Planungen des beauftragten Planungsbüros voranzutreiben. Zudem soll ein Förderantrag im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) gestellt werden. Für die Umsetzung sieht die Vorlage die Bereitstellung eines Eigenanteils von 20 Prozent sowie die Finanzierung der planerischen Betreuung der Leistungsphasen 5 bis 9 vor.
Das Vorhaben umfasst den Ausbau von zwei Mobilstationen und fünf Mobilpunkten. Die geschätzten Kosten für die baulichen Maßnahmen belaufen sich auf rund 670.140,77 Euro brutto. Unter Berücksichtigung einer möglichen Förderung von 80 Prozent ergibt sich ein kommunaler Eigenanteil von 134.028,15 Euro. Zusammen mit den Planungskosten für die Leistungsphasen 5 bis 9 und den bereits eingeplanten Kosten für die Leistungsphasen 1 bis 3 beläuft sich die Gesamtsumme der Maßnahme auf gerundet 705.000 Euro brutto.
Ziel der Investition ist die Schaffung einer Grundlage für nachhaltige Mobilitätsangebote, unter anderem durch die Einrichtung von überdachten und teilweise abschließbaren Fahrradabstellanlagen sowie E-Ladeinfrastruktur. Die Planung für den Standort Etzoldstraße wurde nach Klärung der Bedenken von Feuerwehr, Polizei und Straßenbaulastträgern konkretisiert. Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Mittelbereitstellung zu beschließen. Der Förderantrag soll bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden.
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- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 17Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie HochbauZur Vorlage · Nr.: 091/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 091/2024 informiert der technische Beigeordnete über die Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung für die Bereiche des Tiefbau- und Grünflächenamtes sowie des Hochbauamtes. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme der in den Anlagen beigefügten Übersichten, welche den aktuellen Stand der geplanten Maßnahmen in den genannten Fachbereichen darstellen.
Die entsprechenden Unterlagen zur Maßnahmenplanung der Ämter 60 und 65 wurden zur Beratung im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss vorgelegt. Eine detaillierte Erläuterung sowie ergänzende Informationen zu den Inhalten der Planung sind für die Sitzung am 12. Juni 2024 durch einen mündlichen Bericht vorgesehen. Die Verwaltung stellt damit den aktuellen Planungsstand der baulichen und grünen Infrastruktur der Stadt Neukirchen-Vluyn im Ausschuss zur Verfügung.
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- 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung)
- 18Mitteilungen und Anfragen
- 19Fragestunde der Einwohner/-innen
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- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 28.02.2024
- 3Gaslieferung an neun städtischen Objekten für den Zeitraum vom 01.04.2024 - 31.03.2025
- 4Mitteilungen und Anfragen