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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Fuß- und Radweg Anthrazitweg

Nr.: 075/2024 12.06.2024

🟢 Beschlossen 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage Nr. 075/2024 wird die Widmung des Anthrazitwegs als Fuß- und Radweg beantragt. Die Widmung soll gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, wodurch die entsprechende Fläche dem öffentlichen Verkehr zugeführt wird.

Der betroffene Bereich befindet sich in der Gemarkung Neukirchen (Flur 12) und umfasst Teile der Flurstücke 877 sowie 818. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen klassifiziert. Die Widmung ist auf die Nutzung als Fuß- und Radweg beschränkt.

Der Ausbau der Wegeflächen ist bereits abgeschlossen. Die Flächen befinden sich derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 144 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.

Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Widmung keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Änderungen entstehen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung für den Beschluss aussprechen.

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