Widmung Anthrazitweg
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 074/2024 sieht die Widmung des Anthrazitwegs als Gemeindestraße vor. Der Weg, der als Anliegerstraße klassifiziert wird, umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 877 in der Gemarkung Neukirchen mit einer Größe von etwa 2.481 Quadratmetern.
Nach Angaben der Verwaltung ist der Anthrazitweg fertig ausgebaut. Die Straßenflächen befinden sich derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist noch die RAG MI GmbH als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 144 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt sind.
Mit der Widmung soll der Anthrazitweg dem öffentlichen Verkehr zugänglich gemacht werden. Parallel dazu ist eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen vorgesehen. Der Anthrazitweg soll als Anliegerstraße neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Verwaltung stellt fest, dass durch diesen Vorgang keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung für den Beschluss aussprechen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @