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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Devonweg

Nr.: 076/2024 12.06.2024

🟢 Beschlossen 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 076/2024 sieht die Widmung des Devonweges als Gemeindestraße in der Form einer Anliegerstraße vor. Der Straßenabschnitt befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, Flurstück 875. Mit der Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Straße dem öffentlichen Verkehr zugänglich gemacht werden.

Nach Angaben der Verwaltung ist der Devonweg bereits fertig ausgebaut. Die Straßenflächen stehen derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 144 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.

Zusätzlich zur Widmung sieht die Vorlage eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen vor. Der Devonweg ist dort als Anliegerstraße neu aufzunehmen, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss sowie in den Rat vorgelegt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden nicht angegeben.

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