Widmung Fuß- und Radweg der Straße "Dicksche Heide"
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 073/2024 sieht die Widmung eines Teilstücks der Straße „Dicksche Heide“ in Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung soll dieser Bereich gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden, wobei die Nutzung auf einen Fuß- und Radweg beschränkt bleibt.
Die betroffene Fläche befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, Flurstück 915, und ist als Anliegerstraße innerhalb der Gruppe der Gemeindestraßen klassifiziert. Ein Teil der Straßenfläche ist bereits fertig ausgebaut. Während die Flächen im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn stehen, ist die Stadt derzeit noch nicht als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen; die entsprechende Eintragung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die aktuelle grundbuchmäßige Eigentümerin ist die RAG MI GmbH.
Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind. Die Verwaltung empfiehlt dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss, dem Rat diesen Beschluss zu empfehlen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden für das Vorhaben nicht angegeben. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des zuständigen Ausschusses am 12. Juni 2024 sowie des Rates am 26. Juni 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @