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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung einer Teilfläche der Straße "Dicksche Heide"

Nr.: 072/2024 12.06.2024

🟢 Beschlossen 12.06.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 072/2024 sieht die Widmung einer Teilfläche der Straße „Dicksche Heide“ in Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll dieser Bereich, der sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, aus einer Teilfläche des Flurstücks 900 mit einer Größe von etwa 2.565 Quadratmetern erstreckt, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert.

Nach Angaben der Verwaltung ist die betreffende Teilfläche fertig ausgebaut. Die Straßenflächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Die Voraussetzungen für die Widmung sind erfüllt, da sich die RAG MI GmbH im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 zur Zustimmung verpflichtet hat.

Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn geändert werden. Die Neuaufnahme der Teilfläche der „Dicksche Heide“ erfolgt als Anliegerstraße, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Vorlage wurde zur Beratung im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss sowie im Rat vorgelegt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden nicht angegeben.

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