Kenntnisgabe der durch die Kämmerin genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 019/2026 wird der Rat über die durch die Kämmerin genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025 informiert. Die Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW, wonach solche unerheblichen Mehraufwendungen dem Rat zur Kenntlagung vorzulegen sind.
Den Unterlagen zufolge waren alle im Jahr 2025 angefallenen Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen unabweisbar, was eine sachliche Notwendigkeit sowie eine zeitliche Unaufschiebbarkeit bedeutet. Die Deckung dieser Beträge wurde durch Einsparungen bei den Aufwendungen oder durch Mehreinnahmen bzw. Mehreinzahlungen sichergestellt.
Die finanziellen Überschreitungen gliedern sich in zwei Bereiche: Ein Betrag von 858.706,34 Euro betrifft den konsumtiven Mehraufwand. Zudem wurden Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 274.317,98 Euro verzeichnet. Die detaillierten Aufstellungen zu den einzelnen Positionen und deren Deckung sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
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