3. Änderung der Satzung der Stadt Neukirchen-Vluyn zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze, der Entgelte für die Gestellung von Brandsicherheitswachen sowie für freiwillige Leistungen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom 17.03.2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur dritten Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vorgelegt. Gegenstand der Änderung ist die Regelung des Kostenersatzes für Einsätze sowie der Entgelte für die Gestellung von Brandsicherheitswachen und für freiwillige Leistungen der Feuerwehr.
Nach der aktuellen Satzung werden Gebühren für Brandsicherheitswachen bei gewerblichen Veranstaltungen auf Basis von Fahrzeug- und Personalkosten berechnet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Neuberechnung der Gebührensätze im Jahr 2024 zu einer Erhöhung des Kostentarifs geführt hat, was die Durchführung bestimmter Veranstaltungen durch gemeinnützige Vereine erschwert.
Um die Förderung von Kunst und Kultur im Stadtgebiet sicherzustellen, sieht die Vorlage eine neue Regelung vor. Für gewerbliche Veranstaltungen, die von einem gemeinnützigen Verein ausgerichtet werden, soll der Gebührensatz auf 25 % des üblichen Kostentarifs reduziert werden. Die bestehenden Regelungen für entgeltfreie Brandsicherheitswachen bei karitativen oder politischen Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt. Der Entwurf wird im Haupt- und Finanzausschuss am 18. März 2026 sowie im Rat am 25. März 2026 beraten.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @