Stellplatzsituation Hochstraße 2 und Dorf Neukirchen - Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 163/2022 befasst sich mit der Stellplatzsituation an der Hochstraße 2 sowie im Ortskern von Neukirchen. Gegenstand der Untersuchung ist die Prüfung von Bebauungsmöglichkeiten auf den Grundstücken Hochstraße 2 und Dorfkrug, wobei eine Zusammenlegung der Flächen zur wirtschaftlichen Nutzung, etwa für Gastronomie oder Wohnen, angestrebt wird. Für das Objekt an der Hochstraße 2 besteht ein Bedarf von etwa 20 Stellplätzen, wovon auf dem Grundstück lediglich fünf oberirdisch realisierbar sind. Die Ablösung der verbleibenden Plätze würde Kosten in Höhe von 105.200 Euro verursachen.
Die Vorlage thematisiert zudem die Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Parkflächen für Neubauvorhaben im Ortskern. Als Ansätze zur Reduzierung des Stellplatzbedarfs werden die Anwendung der Stellplatzverordnung NRW bei guter ÖPNV-Anbindung sowie eine Änderung der Stellplatzsatzung für Ortskerne vorgeschlagen. Hierbei könnten unterschiedliche Stellplatzschlüssel für geförderten und freifinanzierten Wohnraum sowie die Nutzung von Carsharing-Flächen als Optionen dienen. Weitere Möglichkeiten umfassen die Änderung des Bebauungsplans, die Ablöse von Stellplätzen oder die Errichtung einer Parkpalette auf dem städtischen Parkplatz an der Andreas-Bräm-Straße.
Ein weiterer Lösungsansatz ist die Errichtung einer Parkanlage durch einen externen Betreiber, die durch Parkraumbewirtschaftung für Bewohner, Arztpraxen und Besucher finanziert werden könnte. Die Verwaltung empfiehlt, zur Erarbeitung praktikabler Lösungen die Expertise des Zukunftsnetzes Mobilität NRW einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
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