Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring - Auswahl der Varianten zur Fortführung des weiteren Planverfahrens - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 074/2020-2 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen beim Bebauungsplan Nr. 165 für das Gebiet am Neukirchener Ring. Gegenstand der Vorlage ist die Auswahl von Planungsvarianten sowie die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Im Zentrum der Planung stehen verschiedene Konzepte zur Erschließung, zur baulichen Dichte und zum Umgang mit dem ruhenden Verkehr. Die vorliegenden Entwürfe umfassen die sogenannte Bügelvariante sowie eine Variante mit getrennter Stichstraßenerschließung. Dabei wurden unterschiedliche Grade der Verdichtung sowie verschiedene Ansätze für die Stellplatzsituation, etwa durch Quartiersgaragen oder oberirdische Flächen, untersucht. Die Anzahl der möglichen Wohneinheiten variiert je nach Variante zwischen etwa 90 und 160 Einheiten, wobei auch die Mischung aus freifinanziertem und gefördertem Wohnraum sowie die Art der Bebauung, von Einfamilienhäusern bis zu Mehrfamilienhäusern, berücksichtigt wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Regenwassermanagement. Auf Basis von Bodengutachten und Machbarkeitsstudien soll eine vollständige Oberflächenversickerung realisiert werden, was entsprechende Anpassungen in der Grünflächenplanung erfordert. Die bauliche Entwicklung erfolgt außerhalb des kommunalen Haushalts über Bürgschaftsvereinbarungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen.
Der Stadtentwicklungsausschuss soll entscheiden, welche der Varianten das weitere Planverfahren fortführen sollen. Die Entscheidung soll das Erschließungssystem, den Grad der baulichen Verdichtung sowie die Lösung für den ruhenden Verkehr festlegen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @