Gestaltungssatzung für den Bereich der Siedlung um die Emil-Schweitzer-Straße in Neukirchen-Vluyn - Beschluss zur Aufstellung einer Satzung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung für den Bereich der Siedlung um die Emil-Schweitzer-Straße in Neukirchen-Vluyn vom 18.02.1988
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Gestaltungssatzung für das Gebiet der Siedlung um die Emil-Schweitzer-Straße vorgelegt. Die bestehende Satzung vom 18. Februar 1988 enthält Vorgaben zu Materialien, Farben, Anbauten sowie Dachformen und Garagen.
Nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung enthält die Satzung rechtliche Mängel, da sie Festlegungen zu Bauhöhen, Dachneigungen und der Körperform von Gebäuden trifft, für die nach der Landesbauordnung NRW keine Ermächtigungsgrundlage in einer isolierten Gestaltungssatzung besteht. Zudem fehlt der ursprünglichen Satzung eine Begründung für ihre inhaltlichen Festsetzungen. In der Praxis werden die Vorgaben bereits durch zahlreiche bestehende Anbauten und Abweichungen bei Materialien und Farben nicht mehr einheitlich umgesetzt.
Die Verwaltung empfiehlt die Aufhebung, da die bauliche Entwicklung künftig über die Regelungen des Einfügens gemäß § 34 Baugesetzbuch gesteuert werden kann. Damit bleibt die Prüfung der baulichen Dichte gewahrt, während Eigentümer mehr gestalterische Freiheit bei der Materialwahl und Fassadengestaltung erhalten. Eine Erhöhung der Bodenversiegelung durch potenzielle neue Stellplätze oder Anbauten wird als geringfügig eingestuft und führt nach Ansicht der Verwaltung nicht zu erheblichen negativen Auswirkungen auf das Klima. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @