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BESCHLUSSVORLAGE

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 153, Wohnbebauung Drüenstraße / ehem. Obdachlosenwohnheime - Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens

Nr.: 014/2018-6 16.11.2022

🟢 Beschlossen 16.11.2022 · Stadtentwicklungsausschuss (9. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss wird ersucht, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 153, Wohnbebauung Drüenstraße, einzustellen und alle zu diesem Verfahren gefassten Beschlüsse aufzuheben.

Die Vorlage bezieht sich auf das Areal der ehemaligen Obdachlosenwohnheime in der Drüenstraße. Ursprünglich war vorgesehen, das stadteigene Grundstück an einen Investor zu verkaufen, um sechs freistehende Mehrfamilienhäuser mit 30 bis 35 Wohneinheiten zu errichten. Für dieses Vorhaben wurde im Januar 2018 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Die Umsetzung scheiterte jedoch an der Insolvenz des damaligen Projektträgers kurz vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages.

Nach der Suche nach einem neuen Projektträger wurde die Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH als Investorin gefunden. Das neue Konzept sieht keine Neubauten vor, sondern die Sanierung der sechs bestehenden Wohngebäude. Im Rahmen dieser Maßnahme ist eine energetische Sanierung sowie der Einsatz von Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen geplant. Da durch die Sanierung des Bestands keine neuen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens nicht mehr notwendig. Durch den Erhalt der vorhandenen Bausubstanz und des Baumbestandes wird zudem eine ressourcenschonende Entwicklung des Geländes angestrebt. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlusses zur Einstellung des Verfahrens.

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