Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 157 mit 102. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Ehemaliges CJD-Gelände an der Wiesfurthstraße - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 174/2019-7 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 157 sowie der 102. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für das ehemalige CJD-Gelände an der Wiesfurthstraße. Das Projekt sieht die Revitalisierung bestehender Gebäude vor, um ein Wohnquartier mit 52 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte zu schaffen. Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt, da die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² liegt. Die Planung beinhaltet Maßnahmen zur Klimarelevanz, darunter die Begrünung von Dächern, die dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung durch Flächenversickerung sowie den Rückbau eines Doppeltennisplatzes zugunsten einer Intensivrasenfläche.
Der Rat soll die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen beschränken sich auf die veranschlagten Personal- und Sachkosten des Verfahrens. Aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.06.2022 wurde eine erneute Beratung der Tagesordnungspunkte im Rat für den 22.06.2022 festgesetzt. Dies betrifft die öffentliche Beratung zur Abwägung der Stellungnahmen und zum Satzungsbeschluss sowie die nicht-öffentliche Beratung zur Zustimmung zum zugehörigen Durchführungsvertrag. Die Vorlage umfasst verschiedene technische Unterlagen, darunter Planzeichnungen, Begründungen, landschaftspflegerische Fachbeiträge, Berichte zur Straßenbelastungsklasse, ein Verkehrsgutachten sowie eine schalltechnische Untersuchung.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
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