Benutzung der Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose - Änderung der Gebührenfestsetzung - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Anpassung der Gebühren für die Nutzung von Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose beschlossen. Hintergrund der Entscheidung ist die Anmietung zusätzlicher Wohnungen auf dem Kiefern-, Ulmen- und Terniepenweg zum 1. April 2022, die infolge der Ukraine-Krise erforderlich wurde. Durch die Erweiterung der Nutzflächen erhöht sich die Kapazität der Unterbringung von 339 Personen im Jahr 2019 auf voraussichtlich 419 Personen im Jahr 2022.
Die neue Gebührenkalkulation basiert auf den Planansätzen für das Haushaltsjahr 2022. Während die zu deckenden Gesamtkosten voraussichtlich auf 1.095.075 Euro steigen, sinkt der monatliche Gebührensatz pro Person von zuvor 216,28 Euro auf 195,77 Euro. Dies resultiert aus dem Verhältnis zwischen steigenden Kosten und der höheren Belegungsanzahl. Im Gegensatz dazu steigt der Gebührensatz für Heizkosten von 14,42 Euro auf 22,03 Euro pro Person und Monat an, da die Heizkostenvorauszahlungen nun separat ausgewiesen werden. Der monatliche Gesamtsatz beläuft sich somit auf 217,80 Euro inklusive Heizkosten.
Für Personen und Bedarfsgemeinschaften, die nicht nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgrund von Erwerbseinkommen leistungsberechtigt sind, gilt weiterhin eine Gebührenermäßigung. Hierbei dienen die Angemessenheitsgrenzen des Kreises Wesel für die Kosten der Unterkunft als Höchstgrenze. Eine Reduzierung der Gebühren tritt dabei erst bei Bedarfsgemeinschaften ab einer Größe von vier Personen ein. Zudem wurde die Anpassung der Liste der verfügbaren Unterkünfte in der Satzung veranlasst.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @