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BESCHLUSSVORLAGE

Initiierung eines Projektes zur Verbesserung der Sauberkeit in Neukirchen-Vluyn hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW für die Beschaffung einer Stadtreinigungsmaschine

Nr.: 054/2022-1 22.06.2022

🟢 Beschlossen 22.06.2022 · Rat (8. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Initiierung eines Projektes zur Verbesserung der Sauberkeit in Neukirchen-Vluyn vorgelegt. Kern des Antrags ist die Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 27.500 Euro gemäß § 83 der Gemeindeordnung NRW für die Beschaffung einer Stadtreinigungsmaschine inklusive eines Transportanhängers.

Hintergrund der Maßnahme ist ein gestiegenes Abfallaufkommen im Stadtgebiet, das zu einem erhöhten Personal- und Logistikaufwand beim Baubetriebshof geführt hat. Durch den Einsatz eines elektrisch betriebenen Abfallsaugers sollen zentrale und stark frequentierte Bereiche, wie die Ortskerne von Vluyn und Neukirchen, sowie Gewerbegebiete und Grünzüge intensiver gereinigt werden. Das Gerät ermöglicht das Aufsaugen von Abfällen wie Glasscherben, Zigarettenkippen oder Hundekot sowie die Reinigung von Flächen mittels eines integrierten Mitteldruckreinigers.

Die Finanzierung der Investitionskosten soll über Mehreinnahmen im Produkt 106 erfolgen, die durch die Versteigerung von Ersatzfahrzeugen erzielt wurden. Für die Folgejahre werden jährliche Aufwendungen von etwa 2.000 Euro veranschlagt. Zur personellen Unterstützung des Projekts sieht die Verwaltung eine Maßnahme nach § 16 Absatz 1 SGB II vor, bei der die Lohnkosten für die ersten 24 Monate durch die Arbeitsagentur übernommen werden. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat die Umsetzung des Projektes bereits empfohlen.

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Beratungsfolge

  • 22.06.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @