Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 040/2025 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat für die Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 26. März 2025 eine Mitteilungsvorlage mit der Nummer 040/2025 vorgelegt. Der Inhalt dieser Vorlage umfasst einen Bericht über Beschlüsse, die bislang nicht ausgeführt wurden, sowie über spezifische Besonderheiten, die im Rahmen der Umsetzung von Beschlüssen aufgetreten sind.
Im Rahmen dieser Mitteilung evaluiert die Verwaltung den aktuellen Sachstand zur Ausführung von Beschlüssen. Ziel ist es, eine Übersicht über jene Vorgänge zu geben, bei denen eine unmittelbare Umsetzung der getroffenen Entscheidungen nicht möglich war oder bei denen sich Besonderheiten im Prozess der Durchführung ergeben haben. Die entsprechenden Informationen und die detaillierte Auflistung der unerledigten Beschlüsse sowie deren jeweiliger Status sind in den der Vorlage beigefügten Anlagen enthalten. Das Dokument wurde durch den technischen Beigeordneten zur Information des Ausschusses erstellt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 20.11.2024
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Verpflichtung Sachkundiger Bürger/-innenZur Vorlage · Nr.: 001/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2024 wurde eine Umbesetzung im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss beschlossen. Ein ehemaliges Ratsmitglied wird in diesem Gremium durch einen neuen sachkundigen Bürger ersetzt.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen muss die neue Person durch den Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und feierlich zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet werden. Der Vorgang sieht vor, dass das Mitglied durch Erhebung vom Platz sein Einverständnis mit einer offiziellen Formel bekundet. In dieser Erklärung versichert das Mitglied, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Landesverfassung sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Zur Dokumentation des Vorgangs ist eine Niederschrift anzufertigen, welche sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von dem neu ernannten Mitglied unterzeichnet werden muss.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
- 6Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-39 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Modernisierung der Gesamtschule Niederberg fand am 26. Februar 2025 eine Besichtigung des Baufortschritts statt. An diesem Termin nahmen politische Vertreter aus dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss sowie aus dem Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport teil, um den aktuellen Stand der Arbeiten am Neubau und am Bestandsgebäude zu begutachten.
Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist das angepasste und erweiterte Schadstoffsanierungskonzept. Die entsprechenden Bauleistungen wurden planmäßig zum Jahresbeginn 2025 vergeben, wobei die Ausführung der Arbeiten Ende Januar 2025 aufgenommen wurde. Des Weiteren steht die Fertigstellung sowie die Inbetriebnahme einer Zwischenmaßnahme in Form von Pausen-WCs für den Monat März 2025 an.
Um die Belange des laufenden Schulbetriebs zu berücksichtigen, findet ein regelmäßiger Austausch zum Projektstand zwischen der zuständigen Stelle und der Schulleitungsvertretung statt. Die technische Umsetzung wird durch die Projektsteuerung begleitet.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
- 7Zügigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule I und der AntoniusschuleZur Vorlage · Nr.: 099/2023-15 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bau-, Grünflächen- und Umweltausschüsse haben bereits Beschlüsse zur Realisierung der Projekte an der G.-Tersteegen-Schule I und der Antoniusschule gefasst. Die Bauanträge für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie für die erforderlichen Interims-Containeranlagen wurden im vierten Quartal 2024 eingereicht. Da von den beteiligten Fachdienststellen keine Bedenken gegen die grundsätzliche Realisierbarkeit vorliegen, wird mit der Erteilung der Baugenehmigungen im ersten Quartal 2025 gerechnet.
Die Ausführungsvorbereitung wurde konkretisiert, wobei der Beginn der Bauphase für den Sommer 2025 vorgesehen ist. Für die Baustellenlogistik in den Außenanlagen der Schulen wurden Konzepte erarbeitet. Bei der Antoniusschule wird eine Erschließung über das neue Baugebiet angestrebt, nachdem Verhandlungen über eine landwirtschaftliche Fläche nicht erfolgreich waren; eine weitere Alternative wird derzeit geprüft. Die Schulen werden zeitnah in die weiteren Abstimmungen zu Planung und Abläufen einbezogen.
Die Errichtung der Containeranlagen und der Baustelleneinrichtung soll Ende Mai 2025 erfolgen. Der Baubeginn, einschließlich möglicher Rückbauarbeiten, ist für die Sommerferien 2025 angesetzt. Die Fertigstellung der G.-Tersteegen-Schule wird für das dritte Quartal 2026 erwartet, während die Arbeiten an der Antoniusschule voraussichtlich im vierten Quartal 2026 abgeschlossen sein werden. Eine regelmäßige Berichterstattung in den zuständigen Ausschüssen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
- 8Bericht über die Sanierung des RathausesZur Vorlage · Nr.: 019/2018-14 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sanierung des Rathauses befindet sich in einer fortgeschrittenen Phase. Der derzeit laufende dritte Bauabschnitt, welcher den Mitteltrakt umfasst, wird gemäß der vorliegenden Terminplanung im April 2025 abgeschlossen sein. Direkt im Anschluss an die bauliche Fertigstellung ist eine sukzessive Rückkehr der Nutzungen sowie der Umzug in die entsprechenden Räumlichkeiten vorgesehen.
Auf diesen Abschluss folgt die Einleitung des vierten Bauabschnitts, der den Südflügel betrifft. Für die gesamte Sanierung des Rathauses wurde als Zieltermin die Fertigstellung im Juli 2025 avisiert. Im Rahmen der anstehenden Beratung wird eine aktuelle Berichterstattung durch die Architekten erfolgen. Diese umfasst Informationen zum gegenwärtigen Projektstand der Brandschutzsanierung sowie einen Ausblick auf die geplanten Abläufe während des letzten Bauabschnittes.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
- 8.1Sanierung des Rathauses: Errichtung einer PhotovoltaikanlageZur Vorlage · Nr.: 019/2018-15 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, einen Sperrvermerk in Höhe von 22.000 Euro für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses aufzuheben. Ziel ist es, die zusätzlichen Kosten für die Umsetzung der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr zu decken.
Ursprünglich war vorgesehen, durch mögliche Fördermittel eine größere und wirtschaftlichere Anlage zu realisieren. Da derzeit jedoch keine entsprechenden Förderprogramme absehbar sind, wird an der geplanten Leistung von 67 kWp festgehalten. Eine statische Überprüfung des Dachstuhls ergab zudem, dass bestimmte Bauteile zur Aufnahme der Last der neuen Module verstärkt werden müssen. Um die Kosten für diese Zimmermannsarbeiten und die Planung gering zu halten, wurde die Anordnung der Module angepasst. Die ursprünglich für den Nordflügel geplanten Elemente sollen nun auf dem Südflügel installiert werden.
Durch diese Umplanung werden die zusätzlichen Ausgaben auf 22.000 Euro begrenzt, wodurch sich die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme auf rund 200.000 Euro belaufen. Die Aufhebung des Sperrvermerks soll verhindern, dass Mittel aus anderen Investitionsprojekten für diese Arbeiten herangezogen werden müssen. Der Abschluss der baulichen Umsetzung ist für Juni 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 9Maßnahmenplanung der ENNI Energie & Umwelt GmbHZur Vorlage · Nr.: 025/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 26. März 2025 wird die Maßnahmenplanung der ENNI Energie & Umwelt GmbH für das Jahr 2025 vorgestellt. Die ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH führt im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn regelmäßig verschiedene Baumaßnahmen durch.
Die geplanten Vorhaben werden zeitnah mit dem zuständigen Tiefbau- und Grünflächenamt abgestimmt. Ein Teil dieser Maßnahmen dient dabei der Vorbereitung städtischer Kanal- und Straßenbaumaßnahmen. Während der Sitzung stehen Vertreter der ENNI Energie und Umwelt GmbH zur Verfügung, um Fragen zu den einzelnen Einzelmaßnahmen zu beantworten. Die detaillierte Planung der Maßnahmen ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
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- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
- 10Schaffung einer regelkonformen Überquerungsmöglichkeit der Kreuzung Max-von-Schenkendorfstraße/ Bendschenweg für Radfahrende - Erhöhung der Empfindlichkeit der Detektionsfelder der LichtsignalanlageZur Vorlage · Nr.: 152/2024-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat die Verwaltung im September 2024 mit der Suche nach einer Lösung für die Signalsteuerung an der Kreuzung Max-von-Schenkendorfstraße und Bendschenweg beauftragt. Anlass war die unzuverlässige Erfassung von Radfahrenden durch die vorhandenen Induktionsschleifen der Lichtsignalanlage.
Eine Überprüfung der Ampelanlage durch die zuständige Wartungsfirma im September 2024 ergab, dass die Induktionsschleifen grundsätzlich funktionstüchtig sind. Durch eine Anpassung der Empfindlichkeit der Detektionsfelder konnte die Erkennungsrate von Fahrrädern zunächst auf circa 90 Prozent erhöht werden. Ein weiteres Feintuning an der Anlage am 22. Januar 2025 führte dazu, dass bei den darauf folgenden Tests eine einwandfreie Erkennung von Fahrrädern festgestellt wurde.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
- 11Barrierefreier Umbau von BushaltestellenZur Vorlage · Nr.: 049/2025 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss befasst sich mit einem Bedarfsbeschluss für den barrierefreien Umbau von acht Bushaltestellen im Stadtgebiet. Die Maßnahme umfasst die barrierefreie Gestaltung von vier Haltepunkten in Hochkamer, zwei Haltepunkten in Rayen sowie zwei Haltepunkten an der Nieper Straße in Vluyn. Während sich bisherige Umbaumaßnahmen auf die Ortsteile Vluyn und Neukirchen konzentrierten, sollen nun auch die umliegenden Gebiete einbezogen werden.
Ziel des Vorhabens ist die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Reduzierung von CO2-Emissionen durch die Förderung des Umweltverbundes. Die Maßnahmen sind bereits im Förderkatalog des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) für den Zeitraum bis Ende 2026 aufgenommen. Nach dem Beschluss wird ein entsprechender Förderantrag gestellt; die Beauftragung von Ingenieurleistungen befindet sich in Vorbereitung.
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen sehen im laufenden Jahr investive Auszahlungen in Höhe von 346.500 Euro vor, denen investive Einzahlungen von 200.000 Euro gegenüberstehen. Für die Folgejahre sind investive Auszahlungen von 65.000 Euro und Einzahlungen von 196.500 Euro veranschlagt.
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- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Sachstand Generalentwässerungsplan (GEP)Zur Vorlage · Nr.: 252/2019-2 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der aktuelle Sachstand zur Aufstellung des Generalentwässerungsplans (GEP) für das Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn wurde in einer Mitteilungsvorlage dargelegt. Im Rahmen eines europaweiten Teilnahmekennwettbewerbs, der Ende 2024 ausgeschrieben wurde, haben sich drei Ingenieurbüros beworben. Die Prüfung der Unterlagen bestätigte die fachliche Qualifizierung aller drei Bieter, woraufhin diese zur Abgabe von Initialangeboten aufgefordert wurden.
In den ersten Wochen des Jahres 2025 fanden unter Begleitung der Kommunal Agentur NRW Präsentations- und Verhandlungstermine statt. Aus diesen Gesprächen ergab sich ein Anpassungsbedarf im Leistungsverzeichnis, welches den Bietern zur Überarbeitung zur Verfügung gestellt wurde. Die finalen Angebote sollen bis Ende März 2025 vorliegen. Der Zuschlag wird auf Basis einer Gewichtung von Preis (40 %), Qualifikation des Projektteams (30 %) und der Präsentation (30 %) erfolgen, wobei die Vergabe voraussichtlich für Ende April 2025 geplant ist.
Die Erstellung des GEP stellt eine fachlich verpflichtende Vorstufe für die Entwicklung künftiger Abwasserbeseitigungskonzepte dar. Die anfallenden Kosten sind im Rahmen des Gebührenhaushalts kostenrechnend zu refinanzieren.
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- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
- 13Investives Gesamtprojekt an der Tageseinrichtung für Kinder DiesterwegstraßeZur Vorlage · Nr.: 136/2024-5 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Das Investitionsprojekt zur Sanierung und Modernisierung der Kindertagesstätte Diesterwegstraße ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Das Vorhaben umfasst verschiedene Einzelmaßnahmen, die in einem Gesamtprojekt gebündelt sind. Wie bereits im November 2024 angekündigt, werden die ganzheitliche Planung sowie die Bauleitung als Fremdleistung durch ein externes Architekturbüro erbracht.
Die Projektvorbereitung wird derzeit fortgesetzt. Dies beinhaltet insbesondere die Ausschreibung der freiberuflichen Leistungen sowie die Vorabstimmung mit potenziellen Architekturbüros. Nach der Freigabe des Haushalts soll die Vergabe noch im ersten Quartal 2025 erfolgen, sodass die konkrete Planung voraussichtlich bis zum zweiten Quartal 2025 abgeschlossen sein kann.
Die Ausführungsplanung wird im Juni 2025 vorgestellt, woraufhin ein Beschluss über den Ausbau angestrebt wird. Im Anschluss daran folgen die Ausschreibungen und Vergaben der Bauleistungen nach Gewerken. Der Baubeginn ist für Ende August 2025 geplant. Um den laufenden Betrieb der Einrichtung während der Bauphase sicherzustellen, wird ein Interimskonzept auf Basis einer Raumrotation umgesetzt. Der Abschluss der gesamten Maßnahmen ist für das Ende des Jahres 2025 vorgesehen.
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- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
- 14Investitionsvorhaben: Ausbau Gartenstraße hier: im Bereich zwischen Verbindungsweg Wichernstraße bis Neukirchener RingZur Vorlage · Nr.: 027/2025 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss berät über den Bedarf für ein Investitionsvorhaben zur Straßenerneuerung der Gartenstraße. Der Fokus liegt auf dem zweiten Bauabschnitt zwischen dem Verbindungsweg Wichernstraße und dem Neukirchener Ring, wobei die Kosten die Wertgrenze von 100.000 Euro überschreiten.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus einer Schadensbewertung, die für diesen Bereich einen Zustand von 4,68 auf der Skala bis 5,0 ausgewiesen hat. Neben der Erneuerung der Fahrbahn sind Arbeiten an Senken, Leitungen sowie der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 2.000 m². Bei der Umsetzung ist die Verwendung von Recycling-Materialien geplant; zudem sollen nach Möglichkeit Straßenbäume zur Verschattung der Verkehrsflächen gepflanzt werden.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 600.000 Euro, wobei die Finanzierung in die Haushaltsplanung 2026 vorgesehen ist. Der Baubeginn wird für den Sommer 2026 erwartet, die Fertigstellung soll im ersten Halbjahr 2027 erfolgen. Da durch die Maßnahme mehr als 50 Prozent der Gesamtanlage abgedeckt werden, kann Landesförderung zur Kompensation entfallender Straßenausbaubeiträge beantragt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die betroffenen Anwohner im Rahmen des Planungsprozesses zu informieren und einzubinden.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 151. Fortschreibung des WasserversorgungskonzeptesZur Vorlage · Nr.: 047/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn befasst sich mit der Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes für das Gemeindegebiet. Grundlage hierfür ist die im Jahr 2016 vom Landtag NRW beschlossene Änderung des Landeswassergesetzes, welche die Kommunen dazu verpflichtet, ein solches Konzept zu erstellen und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Die Stadt Neukirchen-Vluyn war dieser Verpflichtung bereits im Jahr 2018 nachgekommen.
Für die aktuelle Fortschreibung wurde im Jahr 2024 die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH beauftragt. Die inhaltliche Ausgestaltung des Konzeptes folgt dabei verbindlichen Vorgaben eines Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Ein formaler Beschluss über das vorliegende Konzept ist gemäß dieser rechtlichen Grundlage nicht erforderlich. Nach der Information der zuständigen politischen Gremien wird das fertige Konzept der Bezirksregierung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
- 16Haushaltsberatungen 2023 - Aufstellung von 50 zusätzlichen öffentlichen MüllbehältnissenZur Vorlage · Nr.: 200/2022-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Umsetzung des Beschlusses zur Aufstellung von 50 zusätzlichen öffentlichen Müllbehältnissen im Stadtgebiet ist abgeschlossen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hatte am 9. November 2022 die Aufstellung weiterer Abfallbehälter an relevanten Standorten beschlossen. Die Installation erfolgte sukzessive, wobei der letzte Behälter am 5. Februar 2025 aufgestellt wurde.
Durch diese Maßnahme umfasst die Anzahl der vom Baubetriebshof unterhaltenen und geleerten öffentlichen Müllbehälter im Stadtgebiet nun insgesamt 453 Stück. Die Leerung erfolgt je nach Müllaufkommen zwischen einer und fünfmal wöchentlich. Die Standorte der Behälter erstrecken sich über Grünzüge, Straßen, Wege, Parkplätze sowie öffentliche Plätze und Spielplätze. Weitere Abfallbehälter sind an öffentlichen Gebäuden, wie etwa Schulen, platziert.
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- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
- 17Sanierung der Behindertenparkplätze an der Ernst-Moritz-Arndt-Straße und Darstellung weiterer Sanierungsarbeiten Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · Nr.: 200/2024-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat im November 2024 beschlossen, die Behindertenparkplätze an der Ernst-Moritz-Arndt-Straße instand zu setzen. Der entsprechende Antrag ging von der SPD-Fraktion aus. Die Maßnahme zielte darauf ab, die Barrierefreiheit der zwei Parkflächen entlang der Geschäftszeile wiederherzustellen, da Asphaltschäden eine uneingeschränkte Nutzung für Menschen mit Gehbehinderungen verhinderten.
Die Instandsetzungsarbeiten wurden im Dezember 2024 durchgeführt. Dabei wurden der vorhandene Asphalt, Schotter sowie die Bordsteine inklusive der Betonfundamente entfernt und entsorgt. Im Anschluss wurden neue Betonrundborde gesetzt, RCL-Schotter verbaut und die Flächen mit grauem Pflaster versehen. Die Kosten für diese Maßnahme beliefen sich auf 9.947,31 Euro. Der Beschluss wurde bereits umgesetzt. Eine Instandsetzung des restlichen Stellplatzbereiches soll im Zuge späterer Maßnahmen erfolgen.
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- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
- 18Mitteilungen und Anfragen
- 19Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie HochbauZur Vorlage · Nr.: 041/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 26. März 2025 wird die Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung für die Bereiche des Tiefbau- und Grünflächenamtes sowie des Hochbauamtes zur Kenntnis gegeben. Die entsprechende Mitteilungsvorlage mit der Nummer 041/2025 dient der Information über den aktuellen Stand der geplanten Projekte und Maßnahmen in diesen Fachbereichen der Stadtverwaltung.
Die Vorlage umfasst detaillierte Übersichten zur gegenwärtigen Planung der Ämter 60 und 65. Diese Dokumente sollen dem Ausschuss einen Überblick über die anstehenden Aufgaben und Maßnahmen im Bereich des Tiefbaus, der Grünflächenpflege sowie des Hochbaus ermöglichen. Über die in den Anlagen enthaltenen Informationen hinaus ist vorgesehen, dass bei Bedarf ergänzende Erläuterungen durch einen mündlichen Bericht während der Sitzung erfolgen. Damit wird die Aktualität der Planungsinformationen für die Gremienarbeit im Bereich der technischen Verwaltung bereitgestellt.
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- 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung)
- 20Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 20.11.2024
- 3Mitteilungen und Anfragen