Verpflichtung Sachkundiger Bürger/-innen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2024 wurde eine Umbesetzung im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss beschlossen. Ein ehemaliges Ratsmitglied wird in diesem Gremium durch einen neuen sachkundigen Bürger ersetzt.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen muss die neue Person durch den Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und feierlich zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet werden. Der Vorgang sieht vor, dass das Mitglied durch Erhebung vom Platz sein Einverständnis mit einer offiziellen Formel bekundet. In dieser Erklärung versichert das Mitglied, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Landesverfassung sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Zur Dokumentation des Vorgangs ist eine Niederschrift anzufertigen, welche sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von dem neu ernannten Mitglied unterzeichnet werden muss.
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- 26.03.2025kein Ergebnis hinterlegt