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BESCHLUSSVORLAGE

Sanierung des Rathauses: Errichtung einer Photovoltaikanlage

Nr.: 019/2018-15 26.03.2025

🟢 Beschlossen 26.03.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (18. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung schlägt vor, einen Sperrvermerk in Höhe von 22.000 Euro für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses aufzuheben. Ziel ist es, die zusätzlichen Kosten für die Umsetzung der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr zu decken.

Ursprünglich war vorgesehen, durch mögliche Fördermittel eine größere und wirtschaftlichere Anlage zu realisieren. Da derzeit jedoch keine entsprechenden Förderprogramme absehbar sind, wird an der geplanten Leistung von 67 kWp festgehalten. Eine statische Überprüfung des Dachstuhls ergab zudem, dass bestimmte Bauteile zur Aufnahme der Last der neuen Module verstärkt werden müssen. Um die Kosten für diese Zimmermannsarbeiten und die Planung gering zu halten, wurde die Anordnung der Module angepasst. Die ursprünglich für den Nordflügel geplanten Elemente sollen nun auf dem Südflügel installiert werden.

Durch diese Umplanung werden die zusätzlichen Ausgaben auf 22.000 Euro begrenzt, wodurch sich die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme auf rund 200.000 Euro belaufen. Die Aufhebung des Sperrvermerks soll verhindern, dass Mittel aus anderen Investitionsprojekten für diese Arbeiten herangezogen werden müssen. Der Abschluss der baulichen Umsetzung ist für Juni 2025 vorgesehen.

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