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MITTEILUNGSVORLAGE

Sachstand Generalentwässerungsplan (GEP)

Nr.: 252/2019-2 26.03.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der aktuelle Sachstand zur Aufstellung des Generalentwässerungsplans (GEP) für das Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn wurde in einer Mitteilungsvorlage dargelegt. Im Rahmen eines europaweiten Teilnahmekennwettbewerbs, der Ende 2024 ausgeschrieben wurde, haben sich drei Ingenieurbüros beworben. Die Prüfung der Unterlagen bestätigte die fachliche Qualifizierung aller drei Bieter, woraufhin diese zur Abgabe von Initialangeboten aufgefordert wurden.

In den ersten Wochen des Jahres 2025 fanden unter Begleitung der Kommunal Agentur NRW Präsentations- und Verhandlungstermine statt. Aus diesen Gesprächen ergab sich ein Anpassungsbedarf im Leistungsverzeichnis, welches den Bietern zur Überarbeitung zur Verfügung gestellt wurde. Die finalen Angebote sollen bis Ende März 2025 vorliegen. Der Zuschlag wird auf Basis einer Gewichtung von Preis (40 %), Qualifikation des Projektteams (30 %) und der Präsentation (30 %) erfolgen, wobei die Vergabe voraussichtlich für Ende April 2025 geplant ist.

Die Erstellung des GEP stellt eine fachlich verpflichtende Vorstufe für die Entwicklung künftiger Abwasserbeseitigungskonzepte dar. Die anfallenden Kosten sind im Rahmen des Gebührenhaushalts kostenrechnend zu refinanzieren.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 154 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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