Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 022/2024 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 022/2024 einen Bericht über den aktuellen Sachstand bei der Ausführung von Beschlüssen vorgelegt. Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung von Besonderheiten sowie die Dokumentation von Beschlüssen, die nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten.
Der Bericht umfasst eine Übersicht über die Ausführung von Beschlüssen und zeigt auf, an welchen Stellen sich bei der Umsetzung spezifische Besonderheiten ergeben haben. Als Grundlage für die Information des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses dienen hierzu detaillierte Anlagen. Diese enthalten den Sachstand zu unerledigten Beschlüssen der Ämter 65 und 68 sowie des Amtes 60. Die Vorlage dient der Information über den Fortschritt und die aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung bereits getroffener Entscheidungen innerhalb der zuständigen Fachbereiche.
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Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 08.11.2023
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Maßnahmenplanung der ENNI Energie & Umwelt GmbHZur Vorlage · Nr.: 040/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH beabsichtigt, im Rahmen einer Mitteilung die geplanten Baumaßnahmen für das Jahr 2024 im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vorzustellen. Die Vorlage dient dazu, die anstehenden Vorhaben im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss zu präsentieren.
Die geplanten Maßnahmen werden laut Dokument zeitnah mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt abgestimmt. Ein Teil dieser Arbeiten dient der Vorbereitung städtischer Maßnahmen im Bereich des Kanal- und Straßenbaus. In der Sitzung stehen Vertreter der ENNI für Rückfragen zu den einzelnen Einzelmaßnahmen zur Verfügung.
Zusätzlich zur Vorstellung der Baumaßnahmen wird das durch die ENNI betriebene Fernwärmenetz für das Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn erläutert. Die Vorlage weist darauf hin, dass spezifische Anfragen zu den Möglichkeiten eines Fernwärmeanschlusses, zur Verdichtung des Netzes oder zur aktuellen Auslastung des Netzes einzelfallbezogen direkt bei der ENNI gestellt werden müssen. Die entsprechenden Pläne zur Maßnahmenplanung sowie der Netzplan sind der Niederschrift beigefügt.
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Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung)
- 6Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-29 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 212/2018-29 informiert über den aktuellen Stand der Modernisierung der Gesamtschule Niederberg. Die Containeranlage für den Schulbetrieb ist seit dem 23. Oktober 2023 in Betrieb.
Der Beginn der geplanten Sanierungs- und Neubauarbeiten ist für Ende Februar oder Anfang März vorgesehen. In der Vorlage wird erläutert, dass es aufgrund des Wegfalls der geplanten KfW-Förderung sowie der Suche nach Alternativen zu einer leichten Verzögerung des Zeitplans gekommen ist. Der derzeitige Sanierungsbeginn wird jedoch als gesichert bezeichnet.
Im Rahmen der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses erfolgt eine entsprechende Berichterstattung durch die Projektsteuerung. Als Anlage zur Vorlage dient ein Bericht der Projektsteuerung, der den aktuellen Stand der Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an der Gesamtschule Niederberg darstellt.
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Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung)
- 7Sanierung des Rathauses: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem DachZur Vorlage · Nr.: 019/2018-8 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat einen Investitionsbeschluss für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses im Zuge der Sanierung vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die Investition oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro zu beschließen. Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die notwendigen Mittel bereitzustellen.
Die Planung basiert auf der Entwurfsplanung eines Ingenieurbüros. Ursprünglich war eine Anlage mit einer Leistung von 67 kWp ohne Batteriespeicher vorgesehen, deren Herstellungskosten sich auf etwa 120.000 Euro belaufen. Da das bisherige Förderprogramm „progres.nrw“ vorübergehend eingestellt war, wurde von einer vollständigen Eigenfinanzierung durch die Stadt ausgegangen.
Aufgrund der Ankündigung der Landesregierung, das Förderprogramm wieder aufleben zu lassen, besteht die Möglichkeit, eine größere Anlage mit 83 kWp und einem Batteriespeicher mit einer Kapazität von 80 kWh zu realisieren. Bei einer möglichen Förderung von bis zu 95 % durch die Bezirksregierung Arnsberg würden sich die Herstellungskosten auf circa 274.500 Euro belaufen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Investitionsbeschluss vorerst für die kleinere Anlage ohne Speicher zu fassen, jedoch unter dem Vorbehalt, die Anlage bei Vorliegen eines Förderbescheids wirtschaftlich neu zu bewerten und technisch anzupassen. Ziel ist es, die bauliche Umsetzung im dritten Quartal 2024 zu gewährleisten.
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- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 7.1Sanierung des Rathauses: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach hier: ErgänzungsvorlageZur Vorlage · Nr.: 019/2018-10 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage zur Sanierung des Rathauses befasst sich mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes. Im Fokus steht dabei die Sicherstellung der Förderfähigkeit durch die Einhaltung einer bestimmten Eigenverbrauchsquote. Eine 95-prozentige Förderung durch Landesmittel ist voraussichtlich nur dann möglich, wenn mindestens 80 Prozent des produzierten Stroms selbst verbraucht werden.
Die Verwaltung erläutert, dass die Erhöhung dieser Quote durch die Installation eines Batteriespeichers realisiert werden kann, um überschüssige Energie aus den Abendstunden oder Wochenenden nutzbar zu machen. Während eine geplante 67-kWp-Anlage lediglich eine prognostizierte Eigenverbrauchsquote von 73,5 Prozent aufweist und somit nicht förderfähig wäre, erreicht eine größere 83-kWp-Anlage inklusive Batteriespeicher eine Quote von 83,8 Prozent. Diese Variante wäre unter Inanspruchnahme der Förderung hinsichtlich der Gesamtlaufzeit die wirtschaftlichste Option für die Ersparnis und die CO2-Reduktion, auch wenn die Einspeisevergütung niedriger ausfällt.
Für die Bereitstellung der Haushaltsmittel wird vorgeschlagen, die Gesamtkosten der 83-kWp-Anlage in Höhe von 363.238 Euro einzuplanen. Sollte die erwartete Förderung nicht zur Verfügung stehen, wird die Kostendifferenz zur kleineren 67-kWp-Anlage, deren Kosten auf 178.000 Euro beziffert werden, nicht in Anspruch genommen.
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- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung)
- 8Zügigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule I und der AntoniusschuleZur Vorlage · Nr.: 099/2023-7 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 099/2023-7 informiert über den aktuellen Sachstand zur Erweiterung der Kapazitäten an der Gerhard-Tersteegen-Schule I sowie der Antoniusschule. Auf Grundlage eines Bedarfsbeschlusses des Rates vom 14. Juni 2023 wurden die erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben.
Der Auftrag für die Objektplanung wurde an ein Architekturbüro aus Köln vergeben, während die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung an ein Ingenieurbüro aus Krefeld ging. Zudem wurde bereits ein Sachverständiger für den Brandschutz beauftragt. Die beauftragten Büros haben die Zeitplanung der Verwaltung bestätigt. Die Vergabe der Leistungen für die Tragwerksplanung und Bauphysik befindet sich derzeit noch im Vergabeverfahren und soll zeitnah abgeschlossen werden. Weitere Ausschreibungen für Planungsleistungen sind für die nahe Zukunft vorgesehen. Erste Projektbesprechungen mit den Planungsbüros und den Nutzenden sind für Februar 2024 angesetzt.
Zudem wird auf die Möglichkeit von Fördermitteln für den Ausbau der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS) hingewiesen. Sowohl der Bund als auch das Land stellen hierfür Finanzhilfen zur Verfügung. Basierend auf einer Berechnungsempfehlung des Städte- und Gemeindebundes kann die Stadt Neukirchen-Vluyn als Schulträger Fördermittel in Höhe von bis zu rund einer Million Euro beantragen. Diese Mittel sind für den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote vorgesehen. Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen, sind von dieser Förderung nicht abgedeckt.
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- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung)
- 9Einrichtung eines Spielplatzes in Niep AusbaubeschlussZur Vorlage · Nr.: 171/2020-6 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat den Ausbau des Spielplatzes auf der Freizeitwiese in Niep beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Erweiterung des Spielangebots auf der Fläche hinter dem Feuerwehrgerätehaus, wobei die Planung auf Ergebnissen einer Bürgerbeteiligung basiert.
Die Neugestaltung sieht zwei unterschiedliche Spielbereiche vor. Ein Sandspielbereich für Kleinkinder wird mit Podesten, einer Rutsche und einer Sandbaustelle ausgestattet. Ein zweiter Bereich mit Holzhäckseln als Fallschutz bietet einen Balancierparcours, Kletterelemente und ein Netz für ältere Kinder. Ergänzt wird das Angebot durch eine neue Schaukel sowie Sitzmöglichkeiten in Form von Bänken, Tischen und Sitzpollern. Die bestehende Tischtennisplatte bleibt erhalten und wird um Sitzgeländer ergänzt. Die Fläche wird so aufgeteilt, dass ein Teil der Wiese weiterhin für Ballspiele oder Veranstaltungen zur Verfügung steht.
Die Gesamtausgaben für die Herstellung belaufen sich auf 133.842,04 Euro. Durch einen Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung werden 85 Prozent dieser Kosten, entsprechend 113.765,73 Euro, übernommen. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 20.076,31 Euro. Zur Kompensation der neuen Sand- und Häckselflächen werden drei neue Bäume gepflanzt. Die bauliche Umsetzung ist für den Sommer geplant, um den Bewilligungszeitraum der Förderung bis zum 30. November 2024 einzuhalten.
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- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 10Investitionsvorhaben: Regenwasserbehandlung Plankendickskendel R4 (3.1.23 R)Zur Vorlage · Nr.: 010/2024 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Investitionsvorlage Nr. 010/2024 sieht die Umsetzung des Vorhabens zur Regenwasserbehandlung am Standort Plankendickskendel R4 vor. Die Maßnahme ist Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Neukirchen-Vluyn. Ziel der Investition ist die Errichtung einer Anlage mit mechanischer Vorbehandlung, um abfiltrierbare Stoffe und Mikroschadstoffe aus dem belasteten Niederschlagswasser zurückzuhalten, das aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Bereich Vluyner Südring anfällt. Damit soll die Gewässerqualität gemäß den Vorgaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW sowie den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall verbessert werden.
Aufgrund technischer Änderungen ist der Bau eines Lamellenklärers anstelle der ursprünglich geplanten Anlage erforderlich. Die kalkulierten Baukosten belaufen sich nach aktueller Planung auf 200.000 Euro, was über der Wertgrenze von 100.000 Euro liegt. Die Durchführung der Maßnahme ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll die Investition beschließen und dem Haupt- und Finanzausschuss die Mittelbereitstellung empfehlen. Die finanziellen Auswirkungen auf den Finanzhaushalt umfassen im Jahr 2025 Auszahlungen in Höhe von 200.000 Euro sowie im Jahr 2026 Einzahlungen in Höhe von 200.000 Euro. Der Ergebnishaushalt weist für den Zeitraum bis zum Ende der Planung laufende Aufwendungen aus. Das Rechnungsprüfungsamt hat bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Investition gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung vorliegen.
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- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 11Sachstand Generalentwässerungsplan (GEP)Zur Vorlage · Nr.: 252/2019-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zur Erstellung des Generalentwässerungsplans (GEP) für Neukirchen-Vluyn. Da der bestehende Plan etwa zwanzig Jahre alt ist, steht eine umfassende Neuaufstellung an, die aufgrund aktualisierter Anforderungen der Bezirksregierung zum Klimaanpassungs- und Landschaftsschutz umfangreicher ausfällt als eine reine Fortschreibung.
Der Prozess umfasst verschiedene kostenintensive Teilaufgaben. Während die Vermessung des Kanalnetzes in Neukirchen sowie die Datenanpassung bereits abgeschlossen sind, wurde die Vermessung des Netzes in Vluyn, inklusive der Gebiete Rayen und Hochkar, im Juni 2023 beauftragt. Weitere geplante Schritte sind die Sortierung von TV-Inspektionen, die Erstellung der Grundlagenermittlung sowie eine vollständige TV-Inspektion mit vorlaufender Reinigung. Zudem sind hydrodynamische Berechnungen, eine Artenschutzprüfung sowie der Aufbau eines Katasters für Indirekteinleiter vorgesehen. Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf etwa 900.000 bis 945.000 Euro geschätzt, wobei die Fertigstellung für Mitte 2027 geplant ist.
Die Ausschreibung der Leistungen für die Ermittlung der Grundlagen erfolgt derzeit über die Kommunal Agentur NRW, welche das Fachamt bei der EU-weiten Vergabe unterstützt. Die Finanzierung erfolgt über den Gebührenhaushalt, wobei für die Jahre 2024 bis 2026 Beträge in Höhe von 475.000 Euro, 310.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro im Haushaltsplan vorgesehen sind.
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- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung)
- 12Bestattung unter BäumenZur Vorlage · Nr.: 133/2021-2 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat beschlossen, das Konzept zur Bestattung unter Bäumen auf der ehemaligen Baumschulfläche des Kommunalfriedhofs in Neukirchen weiterzuverfolgen. Die Umsetzung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, wobei die Ausführung von Sarg- und Urnenbestattungen der jeweiligen Nachfrage angepasst wird.
Das Vorhaben sieht vor, die Fläche für etwa 40 Sargbeisetzungen und bis zu 160 Urnen- bzw. Aschebeisetzungen zu nutzen. Für die Sargbestattungen werden Betongrabkammern in den Boden eingelassen, die sowohl Einzel- als auch Paarbestattungen ermöglichen. Im waldartigen Bereich werden Urnenrohre installiert, wobei die Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes durch sorgfältige Arbeiten sichergestellt werden soll. Ergänzt wird das Angebot durch eine zentral angelegte, barrierefreie Aufenthaltsfläche mit Sitzgelegenheiten, die mit Natur- oder Betonstein gepflastert wird.
Die Kosten für den ersten Bauabschnitt, der die Erstellung der Grabkammern, der Urnenrohre sowie der Erschließung und Bepflanzung umfasst, sind auf etwa 199.000 Euro für das Jahr 2025 kalkuliert. Ein zweiter Bauabschnitt mit voraussichtlich 93.000 Euro Euro ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll über die Nutzungsgebühren erfolgen. Die Verwaltung übernimmt die Pflege der neu geschaffenen Flächen und der Bepflanzung.
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- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 13Modernisierung der Straßenbeleuchtung; Jahresprogramm 2024Zur Vorlage · Nr.: 032/2024-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 032/2024-1 sieht die Umsetzung eines Jahresprogramms 2024 zur Modernisierung der Straßenbeleuchtung in Neukirchen-Vluyn vor. Die Maßnahmen umfassen den Austausch und die Erneuerung von Leuchten in verschiedenen Straßenabschnitten, darunter die Elbestraße, die Ernst-Moritz-Arndt-Straße, der Fränzkesweg, die Havelstraße, der Plankendicksweg, die Feltgenstraße, die Schöttenstraße sowie die Ina-Seidel-Straße. Zudem sind Arbeiten an Verbindungswegen zwischen dem Vluyner Südring und dem Heymannshof vorgesehen.
Ziel der Maßnahmen ist die Fortsetzung der energetischen Sanierung, die bereits seit 2014 im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes durchgeführt wird. Durch die Umstellung auf LED-Technik konnte der Stromverbrauch der städtischen Beleuchtung bereits signifikant gesenkt werden. Neben der Energieeinsparung dient der Austausch der teilweise 20 bis 30 Jahre alten Leuchtmittel der Vermeidung von Schäden durch Korrosion und mangelnde Lichtausbeute.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf ökologischen Aspekten gemäß den Leitfaden des Bundesamtes für Naturschutz. Dabei sollen die Beleuchtungsstärke, die zeitliche Steuerung sowie die Wahl der Lichtfarbe zur Schonung der Insekten- und Tierwelt optimiert werden. Die Verwaltung prüft derzeit die Beantragung von Fördermitteln aus der Kommunalrichtlinie für Klimaschutzprojekte. Die Kosten für die im Programm enthaltenen Maßnahmen sind im laufenden Haushalt im Produkt 1202 veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 14Altstandorte des BaubetriebshofesZur Vorlage · Nr.: 014/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 014/2024 befasst sich mit der aktuellen Situation und der künftigen Nutzung der Altstandorte des Baubetriebshofes in Neukirchen-Vluyn. Seit der Inbetriebnahme des zentralen Kombigebäudes im Jahr 2014 werden die ehemaligen Standorte am Rathaus sowie an den Kommunalfriedhöfen Neukirchen und Vluyn für verschiedene Zwecke genutzt.
Am Standort Rathaus werden Flächen durch die Tafel, die Wirtschaftsförderung, das Ordnungsamt sowie das Tiefbau- und Grünflächenamt für Lagerzwecke und die Unterbringung von Equipment beansprucht. Am Kommunalfriedhof Neukirchen finden die Feuerwehr und das Flüchtlingswesen temporäre Unterbringungsmöglichkeiten für Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände.
Die bauliche Substanz der ehemaligen Betriebsunterkünfte, insbesondere am Friedhof Vluyn, weist Mängel auf; so ist eine Remise aufgrund von Einsturzgefahren teilweise gesperrt. Zudem besteht an den Friedhofsstandorten Bedarf an arbeitsstättenrechtlich konformen Sozialräumen.
Aufgrund gestiegener Aufgabenbereiche und personeller Erweiterungen im Bereich der Grünflächen- und Straßenunterhaltung ist die Auslastung der Lagerflächen am zentralen Baubetriebshof stark angestiegen, was zu Parkproblemen führt. Eine Entlastung könnte durch eine zweite Lagerebene oder Hochregallager erreicht werden, wofür eine Anpassung des Bebauungsplans erforderlich wäre. Ein Verkauf von Grundstücksflächen wird aufgrund von baulichen Gegebenheiten, Bodenverhältnissen und bestehenden Lagerbedarfen als schwierig bewertet.
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- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung)
- 15Investitionsvorhaben: Ersatzbeschaffung eines Kommunalschleppers für den Baubetriebshof im Jahre 2025; Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2024Zur Vorlage · Nr.: 033/2024 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Baubetriebshof plant für das Haushaltsjahr 2025 die Ersatzbeschaffung eines Schmalspurschleppers für die Grünflächenunterhaltung und den Winterdienst. Die vorliegende Investitionsvorlage sieht vor, hierfür im Jahr 2025 die erforderlichen Mittel in Höhe von 120.000 Euro verbindlich in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Um ein frühzeitiges Vergabeverfahren zu ermöglichen, wird zudem die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 beantragt.
Der Austausch des bestehenden Fahrzeugs ist aufgrund des Alters und des steigenden Reparaturaufwands vorgesehen. Die aktuelle Maschine wird im Jahr 2025 zwölf Jahre alt sein und weist bereits Verschleißspuren auf, die im vergangenen Jahr Reparaturkosten von etwa 6.500 Euro verursachten. Ein Einsatz im Winterdienst führt zudem zu einer erhöhten Beanspruchung durch Streusalz.
Im Rahmen der Beschaffung soll der Kraftstoffverbrauch als Wertungskriterium berücksichtigt werden, wobei auch die mögliche Nutzung von Ersatzkraftstoffen geprüft werden soll. Eine vorangegangene Marktsondierung sowie ein Vergleich zwischen Kauf- und Leasingmodellen führten zu der Empfehlung des Baubetriebshofes, von einem Leasing abzusehen. Als Gründe wurden die potenziellen Mehrkosten sowie die Risiken durch Wertminderungen infolge von Korrosion oder mechanischen Beschädigungen im Gelände angeführt. Nach der Erstellung des Leistungsverzeichnisses soll die Ausschreibung produktneutral erfolgen, wobei die Inbetriebnahme für das Jahr 2025 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Haushaltsberatungen 2024 hier: Zuständigkeit des Bau-, Grünflächen- und UmweltausschussesZur Vorlage · Nr.: 043/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 liegt dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss eine Beschlussvorlage zur Festlegung der Zuständigkeiten und zur Abstimmung von Haushaltsänderungen vor. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024, der eine Finanzplanung bis zum Jahr 2027 umfasst, wurde bereits im September 2023 dem Rat der Stadt vorgelegt und zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien verwiesen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss die Veränderungen der Nummern 1 bis 31 gemäß der vorliegenden Veränderungsliste zustimmt. Zudem soll der Ausschuss die Gewährung der Zuschüsse mit den Nummern 27 und 28 innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs bestätigen. Der Ausschuss ist für eine Vielzahl von Produkten zuständig, darunter die Abfallwirtschaft, die Abwasserbeseitigung, die Unterhaltung von Kanälen und Pumpanlagen, das Gebäudemanagement sowie die Planung und Unterhaltung von Verkehrsflächen und öffentlichem Grün. Darüber hinaus umfasst der Aufgabenbereich die Straßenreinigung, die Friedhofsverwaltung sowie den Umweltschutz.
Für die Produkte 1102, 1201 und 1301 sind zudem die im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen und die daraus resultierenden voraussichtlichen Auszahlungen Gegenstand der Beratung. Nach der Beratung der Veränderungs- und Zuschusslisten soll der Haushaltsplan für die zugeordneten Produkte unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zur weiteren Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat weitergeleitet werden. Die abschließende Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 ist für eine Sitzung des Rates im März 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16.1Haushaltsberatungen 2024 hier: Erneuerung von zwei Sanitäranlagen (Gruppe 2 und 3) in der Kita Diesterweg - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · Nr.: 053/2024 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 einen Antrag zur Erneuerung von Sanitäranlagen in der Kita Diesterweg gestellt. Das Vorhaben umfasst die Modernisierung von zwei Sanitärbereichen, die den Gruppen 2 und 3 der Einrichtung zugeordnet sind.
Der Antrag wurde am 16. Februar 2024 eingereicht und ist als öffentliche Vorlage für die Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 28. Februar 2024 vorgesehen. Die technische Vertretung der Verwaltung hat die Mitteilung über den Antrag im Namen des technischen Beigeordneten erstellt. Details zur konkreten Umsetzung oder zu den veranschlagten Kosten gehen aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor, da der Fokus der Mitteilung auf der Einbringung des Antrags zur Beratung im zuständigen Ausschuss liegt.
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- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung)
- 16.2Haushaltsberatungen 2024 hier: Sanierung der Friedhofswege - Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · Nr.: 059/2024 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 hat die SPD-Fraktion einen Antrag zur Sanierung der Friedhofswege gestellt. Die Vorlage mit der Nummer 059/2024 wurde am 26. Februar 2024 durch den Technischen Beigeordneten eingereicht.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss geleitet, wobei die entsprechende Sitzung für den 28. Februar 2024 angesetzt war. Gegenstand der parlamentarischen Anfrage ist die finanzielle und bauliche Berücksichtigung der Wegeinstandhaltung auf dem Friedhofsgelände innerhalb der aktuellen Haushaltsplanung. Die Details zur konkreten Umsetzung und den erforderlichen Mitteln sind im beigefügten Antrag der Fraktion enthalten.
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- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung)
- 16.3Haushaltsberatungen 2024 hier: Baumpflanzungen Hans-Böckler-Str. / Schlägel- und Eisen-Str. - Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · Nr.: 060/2024 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 hat die SPD-Fraktion einen Antrag zur Durchführung von Baumpflanzungen in der Hans-Böckler-Straße sowie in der Schlägel- und Eisen-Straße gestellt. Der Antrag wurde am 26. Februar 2024 offiziell eingereicht und der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 28. Februar 2024 zur Beratung vorgelegt.
Die Vorlage wurde durch den Technischen Beigeordneten im Namen des Bürgermeisters über das Dezernat II beziehungsweise das Amt 10 zur Beratung im zuständigen Ausschuss übermittelt. Gegenstand der parlamentarischen Auseinandersetzung ist die finanzielle und planerische Berücksichtigung von Pflanzmaßnahmen an den genannten Standorten innerhalb der laufenden Haushaltsplanung.
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Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung)
- 17Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie HochbauZur Vorlage · Nr.: 023/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 023/2024 wird dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss die Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung für die Bereiche des Tiefbau- und Grünflächenamtes sowie des Hochbauamtes vorgelegt.
Die Vorlage dient der offiziellen Kenntnisnahme der aktuellen Planungsstände in den genannten Fachbereichen. Die entsprechenden Übersichten zur Maßnahmenplanung der Ämter 60 und 65 sind der Mitteilung als Anlagen beigefügt. Ergänzende Erläuterungen oder weitere Details zur Planung werden bei Bedarf im Rahmen der Sitzung durch einen mündlichen Bericht ergänzt. Die Vorlage wurde im Namen des technischen Beigeordneten erstellt.
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Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (14. Sitzung)
- 18Mitteilungen und Anfragen
- 19Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 08.11.2023
- 3Mitteilungen und Anfragen