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MITTEILUNGSVORLAGE

Sanierung des Rathauses: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach hier: Ergänzungsvorlage

Nr.: 019/2018-10 28.02.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Ergänzungsvorlage zur Sanierung des Rathauses befasst sich mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes. Im Fokus steht dabei die Sicherstellung der Förderfähigkeit durch die Einhaltung einer bestimmten Eigenverbrauchsquote. Eine 95-prozentige Förderung durch Landesmittel ist voraussichtlich nur dann möglich, wenn mindestens 80 Prozent des produzierten Stroms selbst verbraucht werden.

Die Verwaltung erläutert, dass die Erhöhung dieser Quote durch die Installation eines Batteriespeichers realisiert werden kann, um überschüssige Energie aus den Abendstunden oder Wochenenden nutzbar zu machen. Während eine geplante 67-kWp-Anlage lediglich eine prognostizierte Eigenverbrauchsquote von 73,5 Prozent aufweist und somit nicht förderfähig wäre, erreicht eine größere 83-kWp-Anlage inklusive Batteriespeicher eine Quote von 83,8 Prozent. Diese Variante wäre unter Inanspruchnahme der Förderung hinsichtlich der Gesamtlaufzeit die wirtschaftlichste Option für die Ersparnis und die CO2-Reduktion, auch wenn die Einspeisevergütung niedriger ausfällt.

Für die Bereitstellung der Haushaltsmittel wird vorgeschlagen, die Gesamtkosten der 83-kWp-Anlage in Höhe von 363.238 Euro einzuplanen. Sollte die erwartete Förderung nicht zur Verfügung stehen, wird die Kostendifferenz zur kleineren 67-kWp-Anlage, deren Kosten auf 178.000 Euro beziffert werden, nicht in Anspruch genommen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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