Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 130/2023 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 130/2023 einen Bericht über nicht ausgeführte Beschlüsse sowie über Besonderheiten bei der Umsetzung von Beschlüssen vorgelegt. Der Bericht dient der Information des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses für dessen Sitzung am 30. August 2023.
Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung des aktuellen Sachstands zur Beschlussausführung durch die zuständigen Stellen. Die Verwaltung prüft dabei gezielt Fälle, in denen Beschlüsse nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten oder bei deren Ausführung spezifische Besonderheiten aufgetreten sind. Die entsprechenden Details zu den jeweiligen Vorgängen sind in den beigefügten Anlagen aufgeführt. Diese umfassen die Anlage Amt 60 sowie die Anlagen der Ämter 65 und 68. Der Bericht wurde durch den Technischen Beigeordneten sowie weitere Vertretungen der Verwaltung erstellt.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 10.05.2023
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-24 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage Nr. 212/2018-24 informiert über den aktuellen Stand der Modernisierung der Gesamtschule Niederberg. Der Sachverhalt basiert auf bereits gefassten Beschlüssen der zuständigen Gremien.
Ein Investitionsbeschluss wurde in den Sitzungen des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 9. November 2022 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2022 verabschiedet. Zudem liegt ein Haushalts- und Finanzierungsbeschluss aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30. November 2022 vor.
Hinsichtlich der baulichen Umsetzung erfolgte im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss am 1. März 2023 ein Beschluss zum Ausbau der Containeranlage. Ein weiterer Beschluss zur Gesamtmaßnahme wurde in derselben Sitzung am 10. Mai 2023 gefasst. In dieser Sitzung wurde zudem ein zusätzlicher Investitions- und Ausbaubeschluss für die Installation von Raffstoreanlagen sowie für die Aufrüstung der Fenster mit Folien beschlossen.
Weitere Details zum Projekt, einschließlich der Kosten und des Zeitplans, sind dem beigefügten Bericht des Projektsteuerers zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 6Gewerbegebiet und Straße Am HoschenhofZur Vorlage · Nr.: 115/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage Nr. 115/2023 befasst sich mit den geplanten baulichen Veränderungen im Gewerbegebiet Am Hoschenhof. Die Eigentümerin des Gewerbegebiets, die Onyx Neukirchen-Vluyn S.á.r.l., beabsichtigt eine Neustrukturierung der Flächen im Rahmen des bestehenden Bauplanungsrechts vorzunehmen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung betrifft die Erschließung des Gebiets. Da die derzeitige Fahrbahn zum Gewerbegebiet in einzelnen Abschnitten außerhalb der Grenzen des geltenden Bebauungsplans 3a verläuft, ist der Bau einer bebauungsplankonformen Erschließungsstraße vorgesehen. Diese Straße soll den Merkmalen der endgültigen Herstellung entsprechen und im Zuge des Umbaus des Gewerbegebiets errichtet werden. Die Verwaltung arbeitet derzeit an der Erstellung eines entsprechenden Erschließungsvertrages.
Die Gesamtmaßnahme wird durch die Bauherrschaft Mileway sowie die Bauherrenvertretung Jones Lang LaSalle vorgestellt. Die Details der geplanten Maßnahmen sind der Niederschrift der Vorlage beigefügt. Die Vorlage dient der Information des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses für dessen Sitzung am 30. August 2023.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 7Bericht über die Sanierung des RathausesZur Vorlage · Nr.: 019/2018-6 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage zum Sachstand der Sanierung des Rathauses informiert über den aktuellen Stand der technischen Maßnahmen und die zeitliche Planung der Bauarbeiten. Gemäß der Kostenberechnung für die investiven Anteile der Sanierung, welche die Brandwarnanlage sowie die Sicherheitsbeleuchtung umfassen, ergeben sich keine Veränderungen zum vorangegangenen Beschluss. Die Gesamtkosten für diese technischen Anlagen belaufen sich auf 111.100 Euro brutto, wobei die Gefahren- und Alarmanlagen mit 110.000 Euro und die Beleuchtungsanlagen mit 1.100 Euro veranschlagt sind. Die konsumtiven Anteile, bestehend aus Rückstellungen und Bauunterhaltung für spezifische Projekte, sind in der Maßnahmenbezogenen Planungs- und Ausführungsübersicht des zuständigen Amtes aufgeführt.
Hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs ist der Beginn des ersten Bauabschnitts im Kellerbereich für Januar 2024 vorgesehen. Die Bauzeit für diesen Abschnitt wird auf etwas mehr als ein Jahr geschätzt. Ein detaillierter Zeitplan wird als Bestandteil des anstehenden Ausbaubeschlusses in der Sitzung im November vorgelegt. Parallel dazu dauern die Planungen für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses an. Da die Betreuung dieser Maßnahme nicht durch die externe Objektplanung, sondern durch das Hochbauamt erfolgt, wird hierzu eine separate Berichterstattung durchgeführt. Die Ausschreibung für die Fachplanung der PV-Anlage soll in den kommenden Wochen stattfinden, sodass ein Investitionsbeschluss für die nächste Sitzung angestrebt wird.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 8Zügigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule und der AntoniusschuleZur Vorlage · Nr.: 099/2023-2 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund steigender Schülerzahlen in Neukirchen-Vluyn, für die für das Schuljahr 2025/26 eine Prognose von 1.130 Kindern vorliegt, sind umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an der Gerhard-Tersteegen-Schule I sowie der Antoniusschule geplant. Grundlage hierfür ist ein bereits vorliegender Bedarfsbeschluss des Rates zur dauerhaften Erhöhung der Schulzüge. Die Maßnahmen berücksichtigen neben dem Raumprogramm für Grundschulen auch den Rechtsanspruch auf einen Platz in der offenen Ganztagsbetreuung (OGS) ab 2026 sowie die Notwendigkeit, neue Mensen mit multifunktionalen Essbereichen zu schaffen.
An der Gerhard-Tersteegen-Schule I ist ein Anbau am westlichen Trakt vorgesehen, der neue Klassen- und Differenzierungsräume sowie eine neue Küche im Erdgeschoss umfasst. Zudem ist eine Sanierung des bestehenden Essraums im Keller sowie eine Flachdacherneuerung mit Gründach geplant. Als Interimslösung sollen bis zur Fertigstellung Mitte 2026 Container-Klassenräume bereitgestellt werden. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 2.650.000 Euro brutto geschätzt.
An der Antoniusschule ist der Rückbau eines Anbaus aus dem Jahr 1997 und die Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus geplant. Dieser umfasst neue Klassenräume, einen Lagerraum sowie technische Flächen und einen Aufzug. Auch hier wird die Küche in das Erdgeschoss des Neubaus verlegt. Die Maßnahmen beinhalten zudem die Sicherstellung der Barrierefreiheit im Gebäude und im Außenbereich sowie die Sanierung bestehender Räumlichkeiten.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 8.1Zügigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule I und der AntoniusschuleZur Vorlage · Nr.: 099/2023-4 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 099/2023-4 informiert über eine Korrektur der Kostenschätzung für die Maßnahmen zur Geschwindigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule I und der Antoniusschule. Im Rahmen der Kostenermittlung für die Antoniusschule wurde ein Rechenfehler bei der Kalkulation des erforderlichen Aufzugs festgestellt. Dieser beruhte auf einer fehlerhaften Multiplikationsformel, wodurch die Kostenbilanz zuvor um etwa 900.000 Euro zu hoch angesetzt worden war. Nach der aktuellen Schätzung belaufen sich die Gesamtkosten nun auf rund 5,276 Millionen Euro statt der zuvor genannten 6,168 Millionen Euro.
Gleichzeitig ergeben sich durch neue Planungsaspekte zusätzliche Kostenpunkte im Projekt. So wurden Maßnahmen, die ursprünglich für Folgejahre vorgesehen waren, zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in das aktuelle Projekt aufgenommen, was Kosten von etwa 75.000 Euro verursacht. Zudem wurden die Kosten für ein Gründach sowie eine Photovoltaikanlage auf dem neuen Anbau in Höhe von rund 117.000 Euro ergänzt. Weitere Kostensteigerungen resultieren aus der Ausstattung der Mensa mit einer Lüftung (ca. 42.000 Euro), umfangreicheren Anpassungen der Außenanlagen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit und der Feuerwehrzufahrten sowie der Erneuerung des Hausanschlusses (ca. 326.000 Euro). Zudem sind die Umbauarbeiten im Keller des Bestandsgebäudes um etwa 60.000 Euro gestiegen. Aufgrund der veränderten Baukosten wurden dementsprechend auch die Planungskosten angepasst.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 9Klimafreundliches Mobilitätskonzept - SachstandsberichtZur Vorlage · Nr.: 106/2018-8 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage zum Sachstand des klimafreundlichen Mobilitätskonzepts informiert über die aktuelle Entwicklung der darin enthaltenen Maßnahmen. Ausgehend von der ursprünglichen Liste mit 34 prioritären Maßnahmen umfasst das Konzept mittlerweile 88 Vorhaben, von denen 19 bereits abgeschlossen sind.
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau des Radwegenetzes. Während für Projekte im Zuständigkeitsbereich externer Straßenbaulastträger, wie etwa am Radweg L476 oder der L474, der Austausch mit den zuständigen Stellen läuft, wurden bereits Maßnahmen wie die Anordnung „Gehweg, Radfahrer frei“ an den Straßen Vluyner Nordring, Vluyner Südring und Niederrheinallee umgesetzt. Bezüglich der farblich markierten Radwege am Vluyner Nord- und Südring sieht die Verwaltung eine Anpassung der ursprünglichen Planung vor. Anstatt die farbigen Markierungen im Zuge einer rechtssicheren Verkehrsführung zurückzubauen, beabsichtigt die Verwaltung, diese in „besondere Radwege“ umzugestalten. Durch den Abbau der aktuellen Beschilderung soll die Wahlfreiheit zwischen Fahrbahn und Radweg erhalten bleiben, um insbesondere für unsichere Radfahrende eine praktikable Lösung zu bieten und hohe Rückbaukosten zu vermeiden.
Zudem wird über die Zusammenarbeit mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW berichtet, wobei ein Workshop zu Mobilstationen und einem Fahrradverleihsystem geplant ist. Parallel dazu wird die Fortschreibung des Nahverkehrsplans durch den Kreis Wesel vorangetrieben, deren Beschluss im Jahr 2024 erwartet wird.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 10Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - SondernutzungssatzungZur Vorlage · Nr.: 159/2019-6 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vor. Ziel der Neufassung ist es, die seit 1987 gültige Satzung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes aus dem Jahr 2016 anzupassen. Die Neuregelung betrifft die Nutzung von Straßen, Wegen und Plätzen, die über den normalen Gemeingebrauch hinausgeht.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Ein Punkt betrifft die Befreiung von Gebührenzahlungen für bestimmte Zwecke. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Möglichkeit, auf Gebühren zu verzichten, bei gemeinnützigen, religiösen, politischen oder ideellen Nutzungen sowie zur Sicherstellung der Brauchtumspflege oder barrierefreien Mobilität bereits in der neuen Fassung vorgesehen ist.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regelung erlaubnisfreier Sondernutzungen. Die Neuregelung sieht vor, dass ortsansässige Gewerbetreibende aus dem Einzelhandel und der Gastronomie Flächen vor ihren Geschäftsstellen im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit ohne Erlaubnis nutzen können. Damit werden die Vorgaben zur Erweiterung bestimmter Bereiche sowie der Grundsatz der Gleichbehandlung berücksichtigt.
Durch die Änderung wird mit jährlichen Mindereinnahmen in einer Größenordnung von etwa 3.000 Euro gerechnet. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Änderung der Sondernutzungssatzung anzunehmen.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 11Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Sittermannstraße - Zusammenführung und Aufbereitung zur BeschlussfassungZur Vorlage · Nr.: 011/2020-8 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 011/2020-8 befasst sich mit der geplanten Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich der Sittermannstraße. Im Zentrum der Entscheidung steht die Bewertung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der die Einrichtung eines Minikreisverkehrs sowie Änderungen der Verkehrsbeziehungen vorsah.
Die Verwaltung empfiehlt, diesen Vorschlag nicht weiterzuverfolgen. Als Gründe werden unter anderem die unzureichende Verfügbarkeit von öffentlichem Straßenraum, die Notwendigkeit von Grunderwerb sowie potenzielle Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit angeführt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Variante zu einer Verdreifachung des Verkehrs in der Straße Im Mühlenwinkel führen könnte und die Fahrzeiten der Buslinien 6 und 76 verlängern würde. Auch ökologische Nachteile durch den Verlust von Grünflächen und Bäumen werden angeführt.
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll beschließen, das Vorhaben eines Kreisverkehrsplatzes in der vorliegenden Form nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, nach Abschluss der laufenden Machbarkeitsuntersuchung eine Vorzugsvariante zur Optimierung der Verkehrsabläufe am Knotenpunkt zu erarbeiten. Ziel der Maßnahmen soll die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrende sowie die Unterstützung des klimafreundlichen Mobilitätskonzeptes sein. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 11.1Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Sittermannstraße - Zusammenführung und Aufbereitung zur BeschlussfassungZur Vorlage · Nr.: 147/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 147/2023 befasst sich mit der geplanten Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich der Sittermannstraße. Im Rahmen der Vorbereitung für die Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 30. August 2023 dient das Dokument als Ergänzungsvorlage zur Zusammenführung und Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen.
Die Verwaltung hat im Zuge der Bearbeitung des Antrags die aktuellen Verkehrsströme der Bestandssituation sowie die zu erwartenden Verkehrsveränderungen bei der Umsetzung eines Kreisverkehrs und einer Einbahnstraßenregelung dargestellt. Um die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen nach der Fertigstellung des Neubaugebietes an der Sittermannstraße verständlich zu machen, wurden zwei zusätzliche Anlagen erstellt. Diese enthalten Prognosezahlen, welche die Verkehrsströme sowohl für die aktuelle Bestandssituation als auch für die Situation nach Bezug des Neubaugebietes unter Berücksichtigung des geplanten Kreisverkehrs visualisieren. Ziel der Vorlage ist die Bereitstellung einer vollständigen Datenbasis für die anstehende Beschlussfassung.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Straßenerneuerung Blumen- und Nelkenstraße - AusbaubeschlussZur Vorlage · Nr.: 077/2020-2 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll die Straßenerneuerung der Blumen- und Nelkenstraße beschließen. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahnen, der Straßenentwässerung, der Straßenbeleuchtung sowie des Straßenbegleitgrüns gemäß der vorliegenden Ausbauplanung.
Die Verwaltung sieht vor, die Kanalerneuerung und den Straßenbau aus wirtschaftlichen Gründen gemeinsam mit der RAG durchzuführen, da die Kanalbauarbeiten die bituminösen Fahrbahnen maßgeblich betreffen. Grund für die Sanierung sind unter anderem bergbaubedingte Schäden an den Kanalanlagen sowie Mängel an den Fahrbahnen und Nebenanlagen. In der Blumenstraße ist zudem ein Austausch von bindigem Boden und Tragschichten erforderlich.
Beide Straßen sollen als verkehrsberuhigte Bereiche in Pflasterbauweise neu errichtet werden. Die Gestaltung sieht eine niveaugleiche Fläche mit Betonsteinpflaster, eine Mittelrinne sowie neue Parkplätze und Baumbeete vor. Zur Verbesserung des Klimas sind Pflanzungen von Stadtbäumen vorgesehen. Die Straßenbeleuchtung wird durch neue LED-Leuchten ersetzt.
Die Kosten für die Nelkenstraße werden auf 289.000 Euro, für die Blumenstraße auf 913.000 Euro geschätzt. Die Straßenbaubeiträge werden derzeit durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Die städtischen Bauleistungen sollen Anfang 2024 beginnen, wobei die Fertigstellung der Gesamtanlage für Mitte 2025 erwartet wird. Die Anwohner wurden im Rahmen von Fragebögen und Informationsveranstaltungen in die Planung einbezogen.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 13Erneuerung der Mischwasserkanäle inkl. der Anschlussleitungen in der Nelkenstraße (RAG - 6. BA) - AusbaubeschlussZur Vorlage · Nr.: 078/2020-2 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll die Erneuerung des Mischwasserkanals sowie der Anschlussleitungen in der Nelkenstraße beschließen. Die Maßnahme ist Teil des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt und umfasst etwa 100 Meter Kanal der Nennweite DN 300 sowie die dazugehörigen Grundstücks- und Senkenanschlussleitungen. Die Sanierung dient der Instandsetzung der städtischen Infrastruktur und der Anpassung an Starkregenereignisse, indem sie den Eintrag von Schmutzwasser ins Erdreich verhindert.
Die Planung sieht vor, die Rohre aus Polypropylen zu verlegen und das Gefälle durch eine tiefere Verlegung zu verbessern. Aufgrund des Zustands der Fahrbahn ist im Zuge der Kanalarbeiten auch ein Vollausbau der Straße in Pflasterbauweise vorgesehen. Aus wirtschaftlichen Gründen sollen die Arbeiten in der Nelkenstraße und der Blumenstraße gemeinsam beauftragt werden. Die Kosten für den Hauptkanal werden auf etwa 120.000 Euro, die Kosten für die Anschlussleitungen auf circa 50.000 Euro geschätzt, wobei eine Kostenaufteilung mit der RAG erfolgt.
Die städtischen Bauleistungen sollen im Anschluss an die Umverlegung von Versorgungsleitungen durch den Energieversorger Anfang 2024 beginnen. Die Fertigstellung der Arbeiten in der Nelkenstraße wird für die zweite Hälfte des Jahres 2024 erwartet, wobei die gesamte Maßnahme bis Mitte 2025 abgeschlossen sein soll. Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke wird während der Bauphase durch Provisorien sichergestellt.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 14Erneuerung der Mischwasserkanäle inkl. der Anschlussleitungen in der Blumenstraße (RAG - 6. BA) - AusbaubeschlussZur Vorlage · Nr.: 080/2020-2 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Erneuerung des Mischwasserkanals sowie der Anschlussleitungen in der Blumenstraße vor. Die Maßnahme ist Teil des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Neukirchen-Vluyn und umfasst etwa 271 Meter Kanal der Nennweite DN 300. Aufgrund baulicher Schäden und des Zustands der Fahrbahn ist neben der Kanalerneuerung auch ein Vollausbau der Straße in Pflasterbauweise geplant. Aus wirtschaftlichen Erwägungen und zur Nutzung von Synergieeffekten strebt die Verwaltung eine gemeinsame Beauftragung der Arbeiten für die Blumen- und die Nelkenstraße an.
Die technischen Planungen sehen den Einsatz von Polypropylen-Rohren für den Hauptkanal und KG-Rohren für die Grundstücks- und Senkenanschlussleitungen vor. Durch eine tiefere Verlegung des Kanals soll das Gefälle auf etwa 5,0 bis 5,5 ‰ verbessert werden. Die Bruttobaukosten für den Hauptkanal werden auf 240.000 Euro, für die Anschlussleitungen auf 65.000 Euro geschätzt, wobei die Kosten mit der RAG nach einem vereinbarten Schlüssel geteilt werden.
Der Bauablauf beginnt nach Abschluss der Umverlegungsarbeiten durch die Versorgungsunternehmen. Die städtischen Maßnahmen sollen Anfang 2024 starten, wobei die Arbeiten in mehreren Abschnitten durchgeführt werden, um die Erreichbarkeit für den Anliegerverkehr weitgehend aufrechtzuerhalten. Die Fertigstellung der Nelkenstraße wird für die zweite Jahreshälfte 2024 erwartet, der Abschluss der Gesamtmaßnahme ist für Mitte 2025 vorgesehen.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 15Errichtung einer Spiel- und Begegnungsstätte in NiepZur Vorlage · Nr.: 171/2020-4 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Verwaltung plant die Errichtung einer Spiel- und Begegnungsstätte im Ortsteil Niep. Für dieses Vorhaben wurden bereits Bedarfs-, Haushalts- und Finanzierungsbeschlüsse gefasst, wobei die Umsetzung an die Nutzung von Fördermitteln gebunden ist.
Nach einer Ankündigung der Bezirksregierung Ende 2022 wurde die Freischaltung des entsprechenden Förderprogramms für Anträge Ende Juni 2023 bekannt gegeben. Eine Berücksichtigung des Vorhabens ist unter der Voraussetzung möglich, dass ein qualifizierter Antrag bis zum 31. August 2023 eingereicht wird. Die Bescheide über die Zuwendungen werden voraussichtlich Anfang Oktober versandt.
Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, dass die gesamte Fördersumme bis Ende Oktober 2023 abgerufen werden muss. Da Mittel, die nicht innerhalb von zwei Monaten nach Abruf ausgegeben werden, Zinsen verursachen, weist die Verwaltung darauf hin, dass Zinszahlungen unter den gegebenen Bedingungen unvermeidbar sind.
Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ist im Hinblick auf die Förderfähigkeit nicht zulässig. Die Ausschreibung der Arbeiten kann daher frühestens im Oktober erfolgen, wobei eine Beauftragung bei optimalem Verlauf für Ende November 2023 vorgesehen ist. Aufgrund von Lieferzeiten für Spielgeräte wird mit einer Ausführung der Arbeiten im Frühjahr 2024 gerechnet. Das Projekt ist zunächst mit 130.000 Euro veranschlagt. Die Höhe der Zuwendung hängt von den spezifischen Förderrichtlinien ab, wobei Fördersätze zwischen 35 und 85 Prozent möglich sind.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 16Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Wesel - SachstandsberichtZur Vorlage · Nr.: 059/2022-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 059/2022-1 enthält einen Sachstandsbericht zum fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzept (AWK) des Kreises Wesel. Das Konzept verfolgt das Ziel, kreisweite Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und zum Recycling zu entwickeln. Hierzu wurde ein Arbeitskreis eingerichtet, der die Interessen der kreisangehörigen Kommunen und der Entsorgungsträger harmonisiert.
Die Schwerpunkte der geplanten Maßnahmen umfassen die Reduzierung von Littering durch die Förderung von Mehrwegsystemen, die Bekämpfung der Sperrmüllberaubung sowie die Vermeidung illegaler Müllkippen, insbesondere bei Bau- und Renovierungsabfällen. Zudem soll ein pädagogisches Grundkonzept für weiterführende Schulen entwickelt werden, um abfallwirtschaftliche Themen zielgruppengerecht zu vermitteln. Eine weitere Initiative der Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co (KWA) konzentriert sich auf die störstoffarme Erfassung von Bioabfällen.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist auf einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren ausgelegt, um die Kosten und den Personaleinsatz in den Kommunen steuerbar zu halten. Die Kosten für die Umsetzung werden auf die Kommunen umgelegt und sind gebührenrelevant. Für die konzeptionelle Erarbeitung der Kommunikation durch externe Werbeagenturen wird ein Gesamtkostenrahmen von etwa 750.000 Euro geschätzt, was eine EU-weite Ausschreibung erforderlich macht. Die Vergabe der Aufträge an eine Agentur wird voraussichtlich ab Anfang 2024 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 17Entwicklung der städtischen WaldflächenZur Vorlage · Nr.: 138/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 138/2023 befasst sich mit der künftigen Entwicklung der städtischen Waldflächen in Neukirchen-Vluyn. Anlass der Vorlage ist die Frage nach der Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Bestände angesichts des Klimawandels, nachdem bereits im Winter 2023 forstliche Maßnahmen ausgesetzt worden waren.
Im Rahmen eines Ortstermins im Klingerhuf, an dem Vertreter des Landesbetriebs Wald und Holz, Ratsmitglieder sowie Mitarbeitende der Stadtverwaltung teilnahmen, wurden die Herausforderungen der Waldbewirtschaftung und der Verkehrssicherung erörtert. Dabei wurde ein Konsens über die künftige Ausrichtung der Waldflächen erzielt. Die städtischen Waldflächen sollen nicht als Wirtschaftswald entwickelt werden, sondern die Qualität als Habitatstandort verbessern und als Erholungsraum optimiert werden. Ziel ist die langfristige Entwicklung hin zu einem stabilen, artenreichen Mischwald. Hierfür besteht die Bereitschaft, Mittel für die Waldunterhaltung und -entwicklung in zukünftigen Haushalten bereitzustellen.
Für die Durchführung der forstlichen Arbeiten wurde ein differenzierter Einsatz von Arbeitsmethoden abgestimmt. Während der Einsatz motorisierter Maschinen auf vorhandenen Wegen möglich ist, soll in Parzellen ohne Erschließung vorrangig mit Rückepferden gearbeitet werden, um den Waldboden und die Pflanzenbestände zu schonen. Die anstehenden Arbeiten im Zeitraum 2023/24 sollen auch der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht dienen. Die Verwaltung prüft derzeit, ob ein waldbauliches Konzept zur Förderung naturnaher Wälder intern erarbeitet oder extern beauftragt werden kann.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 18Erweiterung Ausbau Lindenstraße im Zuge des IHK Neukirchen hier: AusbaubeschlussZur Vorlage · Nr.: 177/2022-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll die Erweiterung des Ausbaus der Lindenstraße beschließen. Die Maßnahme umfasst den verkehrsberuhigten Bereich vom Ende der Hochstraße bis etwa zur Hausnummer 16. Ziel der Sanierung ist die Neugestaltung des Verkehrsraums sowie die Stärkung der Aufenthaltsqualität im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts für das Dorf Neukirchen.
Die bauliche Umsetzung sieht eine etwa 120 Meter lange Fläche vor, die in Anlehnung an die Hochstraße mit rotem Betonsteinpflaster und einer Randeinfassung aus Blaubasalt gestaltet wird. Im Bereich der Hausnummer 10 ist eine Aufweitung mit einer Sitzgelegenheit, Fahrradabstellanlagen und einer Neupflanzung vorgesehen. Die Straßenentwässerung erfolgt über eine gepflasterte Mittelrinne. Zudem sollen sechs öffentliche Parkplätze entstehen, deren versetzte Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung dienen soll. Die Verwaltung schlägt hierfür eine Testphase vor, um mögliche Verkehrsbehinderungen durch die Parkplatzanordnung zu prüfen.
Im Zuge der Arbeiten werden marode Kabel ausgetauscht und die Beleuchtung durch neue LED-Altstadtleuchten in erhöhter Anzahl ersetzt. Da die Bestandsbäume teilweise beeinträchtigt sind, ist die Entnahme und Neupflanzung von vier klimaresilienten Bäumen geplant. Die Maßnahme ist barrierefrei gestaltet, unter anderem durch ein Blindenleitsystem aus Natursteinpflaster. Die Kosten für die Baukosten und Ingenieurleistungen belaufen sich nach derzeitiger Berechnung auf insgesamt etwa 465.000 Euro. Der Baubeginn ist für Mitte 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 19Investitionsvorhaben: Sanierung des Mischwasserkanals in der Waldstraße hier: InlinermaßnahmeZur Vorlage · Nr.: 123/2023 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Investitionsvorlage Nr. 123/2023 sieht die Sanierung der Mischwasserkanalisation in der Waldstraße vor. Das Vorhaben umfasst die Inlinermethode, bei der ein Schlauchliner in die bestehenden Betonrohre eingezogen und mittels UV-Licht ausgehärtet wird. Ziel ist die Wiederherstellung der Dichtheit und der statischen Tragfähigkeit von sechs Kanalhaltungen mit einer Gesamtlänge von 272 Metern sowie die Sanierung der Anschlussleitungen.
Der Sanierungsbedarf ergibt sich aus der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, in der die Leitungen aufgrund von Schäden wie Korrosion und defekten Rohrwandsegmenten in die Schadensklassen 0 bzw. 1 eingestuft wurden. Durch das gewählte Inlinerverfahren ist kein Straßenaufbruch erforderlich, was die Beeinträchtigungen für den Verkehr und die Anwohner minimiert. Die Maßnahme trägt zudem zum Klimaschutz bei, da durch die Vermeidung von Exfiltration die Grundwasserqualität geschützt und Ressourcen geschont werden.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 350.000 Euro. Darin enthalten sind etwa 280.000 Euro für die Kanalsanierung sowie 70.000 Euro für die Erneuerung von Grundstücksanschlussleitungen. Die Finanzierung erfolgt über Investitionsmittel, wobei Landeszuschüsse in Höhe von circa 45.500 Euro erwartet werden. Die Umsetzung der Arbeiten ist für Mitte bis Ende 2024 geplant. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll über die Investition beschließen, mit einer anschließenden Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss zur Mittelbereitstellung.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 20Investitionsvorhaben: Erneuerung des Mischwasserkanals in der FinefraustraßeZur Vorlage · Nr.: 125/2023 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn plant die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Finefraustraße. Die vorliegende Investitionsvorlage Nr. 125/2023 sieht vor, den bestehenden Kanal aus Betonrohren, der im Jahr 1955 verlegt wurde, durch Kunststoffverbundrohre aus PP oder PEHD zu ersetzen. Eine Kamerauntersuchung aus dem Jahr 2021 hatte Mängel wie schadhafte Anschlüsse, fehlende Rohrwandsegmente und Korrosionserscheinungen dokumentiert, weshalb das Bauvorhaben im Abwasserbeseitigungskonzept der Schadensklasse 2 zugeordnet wurde.
Die Maßnahme umfasst neben dem Hauptkanal auch die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen. Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 262.000 Euro, wobei die Kosten für den Kanalbau auf circa 196.000 Euro und die Kosten für die Anschlussleitungen auf etwa 66.000 Euro geschätzt werden. Die Mittelbereitstellung ist gestaffelt vorgesehen: Für das Jahr 2024 sind 26.000 Euro veranschlagt, während für das Jahr 2025 Kosten in Höhe von 103.000 Euro für den Kanal sowie 66.000 Euro für die Anschlussleitungen vorgesehen sind.
Die Planung soll Ende 2023 beginnen, die Fertigstellung ist für das Jahr 2025 geplant. Die Durchführung erfolgt im baulichen Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen in den Nachbarstraßen Ebert-, Geitling- und Mentorstraße. Die Investition dient der Instandsetzung der Infrastruktur und der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwasserableitung. Es werden Landeszuschüsse zur Straßenentwässerung in Höhe von etwa 31.850 Euro erwartet. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der kostendeckenden Gebührenkalkulation.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 21Schaffung von Regenwasserspeichern - Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · Nr.: 114/2023 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat am 5. Juli 2023 einen Antrag mit der Nummer 114/2023 eingereicht, der die Schaffung von Regenwasserspeichern zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde im Rahmen der Vorlagenverwaltung für die Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 30. August 2023 vorbereitet.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die Implementierung von Speichermöglichkeiten für Regenwasser. Die entsprechende Vorlage wurde durch den Technischen Beigeordneten zur Beratung im zuständigen Ausschuss vorgelegt. Details zu den spezifischen Maßnahmen oder den genauen Standorten der geplanten Speicher sind dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen, da der Text lediglich die formale Einreichung und die Einordnung in die Beratungsfolge dokumentiert. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur weiteren Behandlung im Ausschuss bereitgestellt.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 22Spielplatz Hochstraße - Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · Nr.: 113/2023 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat am 10. Juli 2023 einen Antrag zum Thema Spielplatz Hochstraße gestellt. Das Dokument wurde im Rahmen der Vorlagenverwaltung für die kommende Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses vorbereitet.
Der Antrag ist als öffentliche Vorlage klassifiziert und wurde durch den Technischen Beigeordneten eingereicht. Die inhaltliche Grundlage des Antrags bildet das beigefügte Dokument mit dem Titel „SPD-Antrag Spielplatz Hochstraße“. Eine Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des zuständigen Ausschusses am 30. August 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 23Pflege des öffentlichen Grüns hier: Niederberg-ArealZur Vorlage · Nr.: 126/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 126/2023 befasst sich mit der Pflege des öffentlichen Grüns auf dem Niederberg-Areal. Anlass für die Vorlage war eine Ortsbegehung, die auf Wunsch von Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stattfand. Die Fraktionsmitglieder hatten Vorschläge zur ökologischen Umgestaltung von Teilflächen sowie zur Bepflanzung von Regenrückhalte- und Versickerungsbecken mit Stauden, Gehölzen oder Wildblumenwiesen unterbreitet.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die aktuelle Gestaltung auf bestehenden Ausbaubeschlüssen basiert. Bei den Rasenflächen im Stadtpark/Landschaftsband findet bereits ein reduzierter Mährhythmus statt. In Randbereichen wird die Mahd künftig eingestellt, um Flächen der Sukzession zu überlassen. Für die Versickerungsmulden sieht die Verwaltung aufgrund der vorhandenen Vegetationsentwicklung keine zusätzliche Bepflanzung vor. Die Auswahl der Gehölze erfolgte unter Berücksichtigung der Standortbedingungen und dem Wunsch örtlicher Imker, wobei der Fokus auf Vielfalt und Funktionalität lag.
Hinsichtlich der Waldsaumgestaltung im Bereich des Zechenwaldes hält die Verwaltung eine Anlage südlich des Stadtparks aus Unterhaltungsgründen nicht für praktikabel. Zudem wird auf die Notwendigkeit verwiesen, zunächst bestehende Verpflichtungen der RAG MI umzusetzen. Von größeren Erdbauarbeiten wird aufgrund möglicher Kosten durch Bodenaltlasten in der aktuellen Haushaltssituation abgesehen. Die Verwaltung betont, dass bei der Gestaltung neben ökologischen Aspekten auch ästhetische Anforderungen und die pflegetechnische Umsetzbarkeit berücksichtigt werden müssen.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 24Unterhaltung öffentlichen Grüns (Kinderspielplätze) hier: Übersicht über die Spiel- und Bolzplätze im StadtgebietZur Vorlage · Nr.: 195/2022-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung bezieht sich auf einen Beschluss des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses aus der Sitzung vom 9. November 2022. Im Rahmen eines Antrags der SPD-Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, eine Übersicht über die 53 Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet zu erstellen. Ziel der Untersuchung war es, die aktuelle Nutzung dieser Flächen zu prüfen und eine Einschätzung zum Umgang mit wenig genutzten Spielflächen vorzulegen.
Die der Vorlage beigefügte Übersicht enthält Informationen zum Nutzungsstand der Standorte. Es wird darauf hingewiesen, dass zahlreiche Spielplätze in Bebauungsplänen festgesetzt sind, was deren Erhalt auch bei geringerer Nutzung vorschreibt. Zudem wird der Einfluss des demografischen Wandels auf den Bedarf an Spielangeboten und Flächen im Stadtgebiet thematisiert. Auch bei sporadischer Nutzung von Spielelementen werden diese Flächen als Freiräume für Kinder und Jugendliche betrachtet.
Für den Fall, dass Spielgeräte durch Alterung oder Vandalismus beschädigt sind, führt der Baubetriebshof regelmäßige Prüfungen durch. Dabei wird untersucht, ob der bestehende Bedarf noch gegeben ist oder ob Anpassungen der Geräte an andere Altersklassen notwendig sind. Das Tiefbau- und Grünflächenamt verfolgt zudem das Ziel, jährlich mindestens einen Spielplatz zu überplanen.
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- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 25Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie HochbauZur Vorlage · Nr.: 131/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 131/2023 wird dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss die Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung für die Bereiche des Tiefbau- und Grünflächenamtes sowie des Hochbauamtes vorgelegt. Die Vorlage dient der offiziellen Kenntnisnahme der aktuellen Planungsstände in den genannten Fachbereichen.
Die in den Anlagen enthaltenen Übersichten umfassen die Maßnahmenplanung für das Amt 60 sowie das Amt 65. Eine detaillierte Erläuterung der Inhalte sowie etwaige Ergänzungen zu den Planungen werden bei Bedarf durch einen mündlichen Bericht während der Sitzung des Ausschusses vorgenommen. Die Vorlage wurde im Auftrag des Technischen Beigeordneten erstellt.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung)
- 26Mitteilungen und Anfragen
- 27Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 10.05.2023
- 3Mitteilungen und Anfragen