Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vor. Ziel der Neufassung ist es, die seit 1987 gültige Satzung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes aus dem Jahr 2016 anzupassen. Die Neuregelung betrifft die Nutzung von Straßen, Wegen und Plätzen, die über den normalen Gemeingebrauch hinausgeht.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Ein Punkt betrifft die Befreiung von Gebührenzahlungen für bestimmte Zwecke. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Möglichkeit, auf Gebühren zu verzichten, bei gemeinnützigen, religiösen, politischen oder ideellen Nutzungen sowie zur Sicherstellung der Brauchtumspflege oder barrierefreien Mobilität bereits in der neuen Fassung vorgesehen ist.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regelung erlaubnisfreier Sondernutzungen. Die Neuregelung sieht vor, dass ortsansässige Gewerbetreibende aus dem Einzelhandel und der Gastronomie Flächen vor ihren Geschäftsstellen im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit ohne Erlaubnis nutzen können. Damit werden die Vorgaben zur Erweiterung bestimmter Bereiche sowie der Grundsatz der Gleichbehandlung berücksichtigt.
Durch die Änderung wird mit jährlichen Mindereinnahmen in einer Größenordnung von etwa 3.000 Euro gerechnet. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Änderung der Sondernutzungssatzung anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @