Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

MITTEILUNGSVORLAGE

Entwicklung der städtischen Waldflächen

Nr.: 138/2023 30.08.2023

🟢 Beschlossen 30.08.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (12. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 138/2023 befasst sich mit der künftigen Entwicklung der städtischen Waldflächen in Neukirchen-Vluyn. Anlass der Vorlage ist die Frage nach der Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Bestände angesichts des Klimawandels, nachdem bereits im Winter 2023 forstliche Maßnahmen ausgesetzt worden waren.

Im Rahmen eines Ortstermins im Klingerhuf, an dem Vertreter des Landesbetriebs Wald und Holz, Ratsmitglieder sowie Mitarbeitende der Stadtverwaltung teilnahmen, wurden die Herausforderungen der Waldbewirtschaftung und der Verkehrssicherung erörtert. Dabei wurde ein Konsens über die künftige Ausrichtung der Waldflächen erzielt. Die städtischen Waldflächen sollen nicht als Wirtschaftswald entwickelt werden, sondern die Qualität als Habitatstandort verbessern und als Erholungsraum optimiert werden. Ziel ist die langfristige Entwicklung hin zu einem stabilen, artenreichen Mischwald. Hierfür besteht die Bereitschaft, Mittel für die Waldunterhaltung und -entwicklung in zukünftigen Haushalten bereitzustellen.

Für die Durchführung der forstlichen Arbeiten wurde ein differenzierter Einsatz von Arbeitsmethoden abgestimmt. Während der Einsatz motorisierter Maschinen auf vorhandenen Wegen möglich ist, soll in Parzellen ohne Erschließung vorrangig mit Rückepferden gearbeitet werden, um den Waldboden und die Pflanzenbestände zu schonen. Die anstehenden Arbeiten im Zeitraum 2023/24 sollen auch der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht dienen. Die Verwaltung prüft derzeit, ob ein waldbauliches Konzept zur Förderung naturnaher Wälder intern erarbeitet oder extern beauftragt werden kann.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge