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BESCHLUSSVORLAGE

Einführung einer „Checkliste Ökologisches / Nachhaltiges Bauen“

Nr.: 197/2022-4

🟡 In Beratung Nächste Station: 16.11.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (5. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 197/2022-4 sieht die Einführung einer Checkliste für ökologisches und nachhaltiges Bauen vor. Dieses Instrument soll als Entscheidungshilfe und Orientierung für Beteiligte sowie als Planungsvorgabe für externe Büros bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen im Hoch- und Tiefbau dienen. Die Anwendung der Checkliste ist für Bauvorhaben verpflichtend, sofern der Brutto-Schwellenwert von 100.000 Euro pro Gesamtbaumaßnahme erreicht oder überschritten wird.

Die Checkliste deckt verschiedene Bereiche ab, darunter den nachhaltigen Kanalbau, den Straßenbau sowie die Gestaltung von Grünflächen, Spielplätzen und Sportanlagen. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen auf der Ressourcenschonung, dem Klimaschutz und der Wirtschaftlichkeit. Mit der Einführung der Checkliste sind zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft verbunden.

Der Beschlussvorschlag beinhaltet, dass der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt das beigefügte Leitbild- und Zielsystem zur Umsetzung nachhaltiger Tiefbau- und Freiraummaßnahmen verabschiedet. Zur rechtlichen Absicherung der Maßnahmen ist zudem eine Änderung der städtischen Entwässerungssatzung vorgesehen. Die Vorlage wurde in Vertretung durch den Technischen Beigeordneten erstellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 151 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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