Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 258/2025 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Mitteilungsvorlage Nummer 258/2025 einen Bericht über den aktuellen Sachstand zur Ausführung von Beschlüssen vorgelegt. Das Dokument ist für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung am 1. Dezember 2025 vorgesehen.
Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung von Besonderheiten bei der Umsetzung von Beschlüssen sowie die Überprüfung des aktuellen Standes der Beschlussausführung. Die Verwaltung untersucht dabei, in welchen Fällen Beschlüsse nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten oder welche spezifischen Gegebenheiten die Ausführung beeinflusst haben. Zur detaillierten Darstellung dieser Vorgänge enthält die Vorlage eine Anlage, die den Sachstand der noch unerledigten Beschlüsse aufführt. Damit wird dem Ausschuss eine Übersicht über die laufenden Umsetzungsprozesse und etwaige Besonderheiten bei der Durchführung von Entscheidungen bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Verpflichtung sachkundiger Bürger/innen und beratender MitgliederZur Vorlage · Nr.: 231/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Anschluss an die konstituierende Sitzung des Rates am 5. November 2025 wurden die Besetzungen der Fachausschüsse festgelegt. Für den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung wurden sachkundige Bürger sowie beratende Mitglieder aus verschiedenen Fraktionen benannt. Dies umfasst Vertreter der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion NV AUF geht's. Zudem wurden weitere beratende sachkundige Einwohner sowie zusätzliche beratende Mitglieder gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen bestimmt.
Die formale Verpflichtung dieser Mitglieder erfolgt durch den Ausschussvorsitzenden. Im Rahmen dieses Vorgangs werden die Personen in ihre Aufgaben eingeführt und feierlich vereidigt. Die Verpflichtung wird durch das Erheben der Plätze und die Bekundung des Einverständnisses mit einer festgelegten Formel vollzogen. Darin verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zum Wohle der Gemeinde zu beachten. Über diesen Vorgang ist eine Niederschrift zu erstellen, die sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von den Verpflichteten zu unterzeichnen ist. Für Vertretungsfälle sieht das Verfahren eine gesonderte Verpflichtung vor.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung)
- 6Bestellung der SchriftführungZur Vorlage · Nr.: 229/2025 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nr. 229/2025 wird die Bestellung der Schriftführung für den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung behandelt. Für die Sitzung am 1. Dezember 2025 sieht der Vorschlag die Benennung einer Schriftführerin sowie zweier stellvertretender Schriftführerinnen vor.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese schreibt vor, dass die Niederschrift über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse vom Ausschussvorsitzenden und einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin zu unterzeichnen ist.
Aus der Vorlage geht hervor, dass mit dieser Entscheidung keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekte verbunden sind. Die Berichterstattung zur Vorlage erfolgt durch die Erste Beigeordnete.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 7Bericht über die Stadtrundfahrt 2025 und die Planung des Seniorennachmittags 2026Zur Vorlage · Nr.: 182/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 182/2025 dokumentiert die Stadtrundfahrt für Seniorinnen und Senioren vom 18. September 2025. Als Ziel der Veranstaltung diente das Schulzentrum mit der Gesamtschule Niederberg und dem Julius-Stursberg-Gymnasium. Das Programm umfasste einen musikalischen Empfang durch den Chor des Gymnasiums, Einblicke in verschiedene Kursangebote wie Biologie, Chemie oder die Schülerzeitung sowie ein gemeinsames Kaffeetrinken in der Mensa. Den Abschluss bildete das Singen von Volksliedern. An der Veranstaltung nahmen 66 Personen teil. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 3.835,06 Euro, während Erlöse in Höhe von 396,00 Euro verzeichnet wurden.
Zudem wird die Planung für den Seniorennachmittag im Jahr 2026 dargelegt. Dieser soll voraussichtlich im Zeitraum September oder Oktober 2026 in der Kulturhalle stattfinden. Es ist ein Kostenbeitrag von sechs Euro pro teilnehmender Person vorgesehen. Als mögliche Programmpunkte werden gemeinsames Singen, musikalische Untermalung sowie Auftritte der Musikschule Neukirchen-Vluyn e. V. oder lokaler Kindertanzgruppen angeführt. Zudem ist die Vergabe von Präsente an die ältesten Teilnehmenden vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung)
- 8Aktuelle KindergartensituationZur Vorlage · Nr.: 242/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
In Neukirchen-Vluyn gibt es aktuell zwölf Kindertageseinrichtungen und vier Familienzentren, wovon die Stadt zwei Kitas sowie ein Familienzentrum betreibt. Für das Kindergartenjahr 2025/26 stehen insgesamt 845 Plätze für Kinder ab drei Jahren und 164 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Um eine Versorgungsquote von 100 % für die Altersgruppe der drei- bis fünfjährigen Kinder zu gewährleisten, wurden zusätzliche Plätze durch Überbelegungen sowie die Nutzung von Containereinrichtungen bereitgestellt.
Ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen Planung ist die neue Kindertageseinrichtung in der Grubenwehrstraße, deren Fertigstellung zum 1. Januar 2026 erwartet wird. Diese Einrichtung wird Kinder aus der DRK-Einrichtung Andreas-Bräm-Straße sowie aus der temporären Containereinrichtung aufnehmen. Mit dem Bezug des Neubaus wird die Containeranlage an der Wiesfurthstraße aufgegeben, wodurch auch das Außengelände der benachbarten Grundschule wieder zur Verfügung steht.
Für das kommende Kindergartenjahr 2026/2027 zeichnet sich aufgrund der vorliegenden Anmeldungen ein Rückgang der Kinderzahlen ab, weshalb keine Überbelegungen geplant sind, mit Ausnahme der Gruppe in der Grubenwehrstraße. Die Gruppenstrukturen in den städtischen Einrichtungen wie dem Familienzentrum Leibnizstraße sowie den Kitas in der Diesterwegstraße und Kranichstraße sind für das laufende Jahr bereits vollständig belegt.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung)
- 9Bericht über die Ferienspiele 2025 Planung der Ferienspiele 2026Zur Vorlage · Nr.: 175/2025 · BESCHLUSSVORLAGE
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Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung berät über den Bericht zu den Ferienspielen 2025 sowie die Planung für das Jahr 2026. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Durchführung der Ferienspiele 2026 erneut durch bewährte Träger sicherzustellen und hierfür ein Budget von insgesamt 10.680 Euro im Haushalt 2026 bereitzustellen.
Die geplanten Zuwendungen teilen sich auf in 6.000 Euro für die Grafschafter Diakonie gGmbH (Diakonisches Werk Kirchenkreis Moers „TREFF 55“), 3.680 Euro für den Neukirchener Erziehungsverein („Jugendzentrum Klingerhuf“) sowie 1.000 Euro für den CVJM Neukirchen e.V.
Im Rückblick auf das Jahr 2025 wird dargelegt, dass die im Februar 2024 beschlossene Verdopplung der Zuschüsse dazu genutzt wurde, die Beiträge der Teilnehmenden zu senken oder Preissteigerungen bei Busfahrten und Eintrittsgeldern abzufangen. Beim CVJM Neukirchen e.V. ermöglichte die erhöhte Zuwendung zudem das Angebot eines gesunden Mittagessens während einer Projektfreizeit. Die Anzahl der betreuten Kinder blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 10Investives Gesamtprojekt an der Tageseinrichtung für Kinder DiesterwegstraßeZur Vorlage · Nr.: 136/2024-11 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 136/2024-11 informiert über den aktuellen Stand des Investivprojekts an der Tageseinrichtung für Kinder in der Diesterlagstraße. Im Bauausschuss ist eine Präsentation durch das beauftragte Architekturbüro vorgesehen, die den Leistungsfortschritt sowie den derzeitigen Projektstatus darlegt. Diese Informationen werden dem Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung zur Kenntnis gegeben.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgt seit Oktober 2025 in einzelnen Bauabschnitten. Die Arbeiten werden dabei im laufenden Betrieb der Tageseinrichtung durchgeführt. Als Zeitraum für die vollständige Fertigstellung des Projekts ist das erste Quartal des Jahres 2026 vorgesehen. Der Sachstand der baulichen Maßnahmen wird durch eine entsprechende Mitteilung des Architekten ergänzt.
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- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung)
- 11Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-46 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 212/2018-46 befasst sich mit dem aktuellen Stand der Modernisierungsmaßnahmen an der Gesamtschule Niederberg. Im Rahmen des Bauausschusses wird ein ausführlicher Sachstandsbericht der Projektsteuerung zur Kenntnis gegeben. Dieser Bericht dokumentiert die bauliche Situation sowie den weiteren geplanten Ablauf der Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten am Schulgebäude.
In dem Dokument wird darauf hingewiesen, dass es im Bauablauf zu Verzögerungen gekommen ist. Als Reaktion auf diese zeitlichen Abweichungen hat die Verwaltung die Einbindung der Schulleitung verstärkt. Der detaillierte Bericht der Projektsteuerung liegt der Vorlage als Anlage bei, um über den Fortschritt und die baulichen Gegebenheiten des Projekts zu informieren. Die Informationen dienen dazu, den aktuellen Status der Sanierung und Erweiterung der schulischen Infrastruktur darzustellen.
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- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung)
- 12Investitionsvorhaben: weiterer Raumbedarf für das GymnasiumZur Vorlage · Nr.: 224/2025 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung prüft den weiteren Raumbedarf des Gymnasiums in Neukirchen-Vluyn. Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen und der Umstellung auf das G9-System ist eine Erweiterung des Gymnasiums auf fünf Züge vorgesehen. Hierfür besteht ein Bedarf an sechs zusätzlichen Unterrichtsräumen, wobei vier Räume eine Fläche von über 55 Quadratmetern und zwei weitere zwischen 48 und 54 Quadratmetern aufweisen sollen.
Als bauliche Option wird die Aufstockung des Traktes E in Betracht gezogen. Da während der Bauphase im betroffenen Gebäudetrakt kein Unterricht möglich ist, sieht das Konzept den Erwerb einer Containeranlage mit 16 Klassenräumen vor. Diese soll dazu dienen, die betroffenen Klassen des Gymnasiums sowie den steigenden Bedarf der Gesamtschule temporär abzudecken. Die Planung der Maßnahmen soll unmittelbar nach Abschluss der aktuellen Baumaßnahmen an der Gesamtschule erfolgen.
Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt zudem mögliche Veränderungen durch die geplante Auflösung eines Schulstandortes in Krefeld-Kerken, was zu einem Zuwachs an Schülerinnen und Schülern aus Rheurdt führen könnte. Der vorliegende Bedarfsbeschluss für das Investitionsvorhaben erfolgt unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Eine detaillierte Kostenschätzung sowie die genaue Zeitplanung werden nach einer weiteren Abstimmung über die Raumgrößen und -lagen erstellt.
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- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 13Zügigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule I und der AntoniusschuleZur Vorlage · Nr.: 099/2023-21 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 099/2023-21 informiert über den aktuellen Sachstand der Erweiterungsbauten an der G.-Tersteegen-Schule I und der Antoniusschule. Die vorliegenden Informationen geben Aufschluss über den Fortschritt der baulichen Maßnahmen an beiden Schulstandorten.
Nach dem aktuellen Stand der Planung haben die Arbeiten an den Erweiterungsprojekten im November 2025 zeitgerecht begonnen. Die Baustelleneinrichtungen sind bereits abgeschlossen, sodass nun mit den Erd- und Rohbauarbeiten gestartet wird.
Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses wird ein Sachstand präsentiert, der den zuständigen Gremien zur Kenntnis gegeben wird. Die Erläuterungen zum aktuellen Stand der Bauarbeiten werden durch einen Vertreter des Architekturbüros Schumann Architekten vorgenommen. Damit dient die Vorlage der Information über den planmäßigen Ablauf der anstehenden Bauphasen an den genannten Schulen.
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- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung)
- 14Investitionsvorhaben: Bedarfs- und Investitionsbeschluss für die Ausstattung/Einrichtung der Antonius Schule und der G.-Tersteegen SchuleZur Vorlage · Nr.: 244/2025 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung hat einen Investitionsbeschluss für die Ausstattung der Antonius Schule und der G.-Tersteegen Schule vorgelegt. Im Rahmen der laufenden Umbau- und Anbauarbeiten sollen im Haushaltsjahr 2026 Mittel in einer Gesamthöhe von über 410.000 Euro bereitgestellt werden. Davon entfallen etwa 277.473 Euro auf die Antonius Schule für Möbel und IT-Ausstattung, während für die G.-Tersteegen Schule Kosten in Höhe von rund 132.834 Euro für Möbel und IT vorgesehen sind.
Die Maßnahme umfasst die Möblierung von Unterrichts-, Verwaltungs- und Differenzierungsräumen sowie Lernzonen und die Gestaltung der Flure als Aufenthaltsbereiche unter Berücksichtigung eines Brandschutzkonzeptes. Die Planung erfolgt auf Basis einer beschränkten Ausschreibung, bei der das Unternehmen Bildung einrichten aus Dransfeld und die KC Kommunal Consult GmbH mit der Ausführung beziehungsweise Planung beauftragt wurden.
Der Zeitplan sieht den Abschluss der Arbeiten an der G.-Tersteegen Schule für Dezember 2026 und an der Antonius Schule für Januar 2027 vor. Aktuell ist kein zusätzlicher Bedarf an Mietcontainern für die Bauphase ersichtlich. Für das erste Schulhalbjahr 2026/27 wird der Fachraum Musik nicht genutzt. Der Beschluss zur Finanzierung wird dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen.
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- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 15Antrag des Neukirchener Erziehungsvereins auf Erhöhung und Dynamisierung des Zuschusses für die Freizeit- und Begegnungsstätte ab 2026Zur Vorlage · Nr.: 228/2025 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Neukirchener Erziehungsverein hat eine Erhöhung sowie die Dynamisierung des jährlichen Zuschusses für den Betrieb der Freizeit- und Begegnungsstätte beantragt. Auf Grundlage bestehender Verträge erhält der Verein derzeit einen jährlichen Betrag von 60.000 Euro. Der vorliegende Antrag sieht vor, diesen Zuschuss ab dem Jahr 2026 auf 90.000 Euro anzuheben.
Zusätzlich wird eine Anpassung des Zuschusses an die jährliche Inflationsrate ab dem Jahr 2027 angestrebt. Die Verwaltung schlägt hierfür vor, die von der Bundesanstalt für Statistik ermittelten Inflationsraten rückwirkend für das jeweilige Vorjahr auszuzahlen.
Im Kontext der geplanten Seniorenarbeit bietet der Neukirchener Erziehungsverein zudem die Nutzung barrierefreier Räumlichkeiten an. Da zum 1. Januar 2026 eine Stelle für koordinierende Seniorenarbeit besetzt wird, sollen diese Räume an zwei Vormittagen pro Woche genutzt werden können. Durch dieses Angebot entstehen der Stadt Neukirchen-Vluyn keine zusätzlichen laufenden Kosten. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung.
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- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Zuschuss an die Musikschule Neukirchen-Vluyn e.V.; Übernahme des Defizites 2026Zur Vorlage · Nr.: 240/2025 · BESCHLUSSVORLAGE
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Der Rat von Neukirchen-Vluyn soll über die Übernahme eines voraussichtlichen Defizits der Musikschule Neukirchen-Vluyn e.V. für das Jahr 2026 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Stadt einen Fehlbetrag in Höhe von bis zu 12.000 Euro ausgleicht. Die Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel soll überplanmäßig gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgen und nach 2026 übertragen werden. Die Deckung dieser Mittel ist durch die Gewinnausschüttung der Sparkasse vorgesehen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den bestehenden Vertrag mit der Musikschule zu ergänzen.
Hintergrund der Vorlage ist die finanzielle Situation der Musikschule. Der Vorstand der Musikschule hatte die zuständige Kämmerin darüber informiert, dass der Haushalt für das Jahr 2025 voraussichtlich mit einem Fehlbetrag abschließen wird. Zur Konsolidierung wurden bereits Maßnahmen wie eine Gebührenerhöhung um fünf Prozent sowie eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge umgesetzt. Um die Planungssicherheit für die Personalkosten im Jahr 2026 zu gewährleisten, ist die Übernahme des voraussichtlichen Fehlbetrags von rund 12.000 Euro beantragt. Die Gesamtsumme der veranschlagten Mittel für den Zuschuss beläuft sich damit auf insgesamt 141.691 Euro.
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- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 17Weiterführung der Schulsozialarbeit 2026Zur Vorlage · Nr.: 197/2021-7 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziente, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung empfiehlt dem Rat, die Schulsozialarbeit für das Jahr 2026 fortzuführen. An der G.-Tersteegen-Schule sowie an der Gesamtschule Niederberg soll die Maßnahme im Rahmen der Landesförderung vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027 weitergeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Fördermittel beim Kreis Wesel zu beantragen und die erforderlichen Verträge abzuschließen.
An den weiteren Schulen, darunter das Julius-Stursberg Gymnasium sowie die Antonius-, Pestalozzi- und F.-Hundertwasser-Schule, soll die Schulsozialarbeit mit einem Umfang von insgesamt 30 Wochenstunden unter Beteiligung des Caritasverbandes Moers-Xanten e.V. fortgesetzt werden. Da für diese Schulen keine weiteren Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, erfolgt die Finanzierung über Eigenmittel der Stadt. Hierfür werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 80.500 Euro überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung dieser Mittel ist durch die Gewinnausschüttung der Sparkasse vorgesehen.
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- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 18Haushaltsberatungen 2026 hier: Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und GleichstellungZur Vorlage · Nr.: 174/2025 · BESCHLUSSVORLAGE
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Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 befasst sich der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung mit der Prüfung seiner zuständigen Haushaltsprodukte. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss den in der Veränderungsliste aufgeführten Änderungen Nummer eins bis drei zustimmt. Darüber hinaus soll die Gewährung von Zuschüssen gemäß der entsprechenden Liste sowie die Bearbeitung neuer Zuschussanträge im Bereich der sozialen Förderung und der Sportförderung bestätigt werden.
Nach Abschluss der Beratungen im Fachausschuss wird der Haushaltsplan 2026 für die zugeordneten Produkte unter Berücksichtigung der beschlossenen Anpassungen zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Der Entwurf des Haushaltsplanes, der die Finanzplanung bis zum Jahr 2029 umfasst, wurde dem Rat der Stadt bereits im September vorgelegt. Die weiteren Beratungen im zuständigen Haupt- und Finanzausschuss sind für Dezember geplant, damit die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 in der anschließenden Ratssitzung Mitte Dezember beschlossen werden kann.
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- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung)
- 18.1Haushaltsberatungen 2026 hier: Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und GleichstellungZur Vorlage · Nr.: 174/2025-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 befasst sich der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung mit Anpassungen des Haushaltsplans. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Zustimmung zu den Änderungen der Nummer 1 bis 3 in der Veränderungsliste sowie die Bewilligung von Zuschüssen gemäß der entsprechenden Liste vor. Dies umfasst sowohl bestehende Zuschüsse als auch neue Anträge im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses.
Ein Bestandteil der Vorlage ist die Bearbeitung eines Antrags der CDU-Fraktion zur Erhöhung der Sportförderung. Hierbei wird vorgeschlagen, die Sportförderungsrichtlinien zum 1. Januar 2026 anzupassen. Die Verwaltung soll eine entsprechende Änderung für die Ratssitzung am 17. Dezember 2025 vorlegen. Vorgesehen ist eine jährliche Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 20.000 Euro zur Förderung des Sports, deren Verteilung über den Stadtsportverband erfolgen soll.
Nach der Beratung im Ausschuss werden die für diesen Bereich zuständigen Haushaltsprodukte unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen an den Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Entscheidung verwiesen. Die abschließende Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2026 durch den Rat ist für Mitte Dezember vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (1. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 19Mitteilungen und Anfragen
- 20Fragestunde der Einwohner/-innen
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