Zuschuss an die Musikschule Neukirchen-Vluyn e.V.; Übernahme des Defizites 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn soll über die Übernahme eines voraussichtlichen Defizits der Musikschule Neukirchen-Vluyn e.V. für das Jahr 2026 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Stadt einen Fehlbetrag in Höhe von bis zu 12.000 Euro ausgleicht. Die Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel soll überplanmäßig gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgen und nach 2026 übertragen werden. Die Deckung dieser Mittel ist durch die Gewinnausschüttung der Sparkasse vorgesehen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den bestehenden Vertrag mit der Musikschule zu ergänzen.
Hintergrund der Vorlage ist die finanzielle Situation der Musikschule. Der Vorstand der Musikschule hatte die zuständige Kämmerin darüber informiert, dass der Haushalt für das Jahr 2025 voraussichtlich mit einem Fehlbetrag abschließen wird. Zur Konsolidierung wurden bereits Maßnahmen wie eine Gebührenerhöhung um fünf Prozent sowie eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge umgesetzt. Um die Planungssicherheit für die Personalkosten im Jahr 2026 zu gewährleisten, ist die Übernahme des voraussichtlichen Fehlbetrags von rund 12.000 Euro beantragt. Die Gesamtsumme der veranschlagten Mittel für den Zuschuss beläuft sich damit auf insgesamt 141.691 Euro.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @