Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 22.05.2023
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Schulkonzept der Antonius-SchuleZur Vorlage · Nr.: 143/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 143/2023 wird für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 13. September 2023 die Vorstellung des Schulkonzepts der Antonius-Schule angekündigt.
Nachdem die Mitglieder des Ausschusses die Schule bereits im Rahmen einer Besichtigung begangen haben, soll die Schulleitung im Rahmen der anstehenden Sitzung das entsprechende Schulkonzept detailliert darstellen. Die Vorlage wurde im August 2023 durch die Verwaltung erstellt.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung)
- 6Zügigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule und der AntoniusschuleZur Vorlage · Nr.: 099/2023-3 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund steigender Schülerzahlen in Neukirchen-Vluyn, mit einer Prognose von 1.130 Kindern für das Schuljahr 2025/26, sind bauliche Maßnahmen an der Gerhard-Tersteegen-Schule I und der Antoniusschule vorgesehen. Grundlage ist ein Beschluss des Rates zur dauerhaften Erhöhung der Zügigkeitszahlen sowie der Bedarf an neuen Räumlichkeiten für die offene Ganztagsbetreuung (OGS).
An der Gerhard-Tersteegen-Schule I ist ein Anbau am westlichen Trakt geplant, der zwei Klassenräume, einen Differenzierungsraum sowie neue Sanitäranlagen umfasst. Zudem soll die Küche in das Erdgeschoss verlegt werden, um eine multifunktionale Mensa zu schaffen. Parallel ist eine Erneuerung des Flachdachs zu einem Gründach vorgesehen. Zur Überbrückung der Bauzeit bis Mitte 2026 sollen zwei voll ausgestattete Container als Ersatzklassenräume bereitgestellt werden. Die geschätzten Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 2.650.000 Euro brutto.
An der Antoniusschule ist der Rückbau eines Anbaus aus dem Jahr 1997 und die Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus geplant. Dieser soll neue Klassenräume, einen Differenzierungsraum sowie eine neue Mensa umfassen. Auch hier wird die Küche in das Erdgeschoss des Neubaus verlegt. Die Maßnahmen beinhalten zudem die Sicherstellung der Barrierefreiheit im Gebäude und im Außenbereich sowie die Sanierung bestehender Räumlichkeiten im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes. Die Planung der Küchenbereiche erfolgt unter Berücksichtigung der hygienischen Vorgaben der zuständigen Ämter.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung)
- 6.1Zügigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule I und der AntoniusschuleZur Vorlage · Nr.: 099/2023-5 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 099/2023-5 der Verwaltung enthält Ergänzungen zur Kostenschätzung für die Zügigkeitserweiterung an der Antoniusschule sowie zur Raumsituation an der G.-Tersteegen-Schule II.
Hinsichtlich der Antoniusschule wurde ein Rechenfehler bei der Kostenermittlung für einen erforderlichen Aufzug korrigiert. Durch die Anpassung der Multiplikationsformel verringert sich die geschätzte Gesamtkostensumme von zuvor 6,168 Millionen Euro auf rund 5,276 Millionen Euro. Gleichzeitig ergeben sich durch neue Maßnahmen zusätzliche Kosten. Dazu gehören die Integration bereits für Folgejahre geplanter Maßnahmen, die Installation eines Gründachs und einer Photovoltaikanlage auf dem neuen Anbau, die Ausstattung der Mensa mit einer Lüftung sowie umfangreichere Arbeiten an der Außenanlage und am Hausanschluss. Zudem sind die Umbauarbeiten im Keller des Bestandsgebäudes sowie die damit verbundenen Planungskosten gestiegen.
Für die G.-Tersteegen-Schule II wurde die Raumsituation geprüft. Da ein zusätzlicher Ausbau von Räumen für den Offenen Ganztag (OGS) aufgrund begrenzter Ressourcen nicht umsetzbar ist, sieht die Schulleitung eine neue Raumzuordnung vor. Dabei wird ein OGS-Raum zwischen zwei Klassenräume verlagert, wobei die Räume vormittags zur Differenzierung und nachmittags für den OGS genutzt werden.
Zudem wird auf Fördermittel von Bund und Land für den Ausbau von Ganztagsplätzen hingewiesen, für die der Stadt Neukirchen-Vluyn etwa eine Million Euro zustehen. Diese Mittel sind jedoch nicht für Sanierungsmaßnahmen zu verwenden, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung)
- 7Vorstellung neuer Schulleiter der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 137/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 13. September 2023 findet eine Vorstellung des neuen Schulleiters der Gesamtschule Niederberg statt. Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung informiert darüber, dass der neue Schulleiter die Sitzung nutzt, um sich den Mitgliedern des Ausschusses persönlich vorzustellen. Die Vorlage wurde im August 2023 durch die Erste Beigeordnete unter der Nummer 137/2023 vorgelegt.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung)
- 8Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-25 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 212/2018-25 informiert über den aktuellen Stand der Modernisierung der Gesamtschule Niederberg. Aus dem Dokument geht hervor, dass bereits in den vergangenen Sitzungsperioden verschiedene grundlegende Beschlüsse gefasst wurden. So erfolgte der Investitionsbeschluss im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss am 9. November 2022 sowie der entsprechende Haushalts- und Finanzierungsbeschluss im Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2022.
Darüber hinaus liegen Beschlüsse zum weiteren Ausbau vor. Der Ausbaubeschluss für die Containeranlage wurde im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss am 1. März 2023 verabschiedet, während für die Gesamtmaßnahme der Beschluss in der Sitzung vom 10. Mai 2023 erfolgte. In derselben Sitzung wurde zudem ein zusätzlicher Investitions- und Ausbaubeschluss zur Installation von Raffstoreanlagen sowie zur Fensteraufrüstung mittels Folien gefasst.
Detaillierte Informationen zum Sachverhalt sind in den vorangegangenen Vorlagen der Nummer 212/2018 ff. enthalten. Ergänzende Angaben zu den Kosten, zum Zeitplan und zum Projektfortschritt sind dem beigefügten Bericht des Projektsteuerers zu entnehmen. Die Vorlage wurde im Auftrag der Ersten Beigeordneten erstellt.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung)
- 9Beschulung von auswärtigen Schülerinnen und Schülern; Festlegung des Schulträgers gem. 46 Abs. 6 SchulG NRWZur Vorlage · Nr.: 145/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 145/2023 regelt die Festlegung des Schulträgers bezüglich der Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler am Julius-Stursberg-Gymnasium. Basierend auf § 46 Abs. 6 des Schulgesetzes NRW wird vorgeschlagen, dass die Stadt Neukirchen-Vluyn eine Regelung trifft, die die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 begrenzen kann, sofern die Anzahl der Anmeldungen die Kapazitäten der Schule überschreitet. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, die in ihrer eigenen Gemeinde eine Schule der gleichen Schulform besuchen können.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die Schulentwicklungsplanung, die dem Schulträger zwei Steuerungsoptionen für die weiterführende Schullandschaft aufzeigt: die Festlegung der maximalen Zügigkeit sowie die Begrenzung der Aufnahme von Kindern mit Wohnsitz außerhalb der Stadt. Während für die Gesamtschule Niederberg bereits eine entsprechende Regelung besteht, wird diese nun für das Julius-Stursberg-Gymnasium beantragt, wofür auch die Schulleitung eine Befürwortung abgegeben hat.
Im Anmeldeverfahren für die Klassen 5 sollen vorrangig Kinder aus Neukirchen-Vluyn und Rheurdt berücksichtigt werden. Da in Rheurdt kein Gymnasium vorhanden ist, bleibt die Aufnahme dort ansässiger Kinder hiervon unberührt. Eine Ablehnung durch die Schulleitung wäre nur dann möglich, wenn die Aufnahmekapazität erschöpft ist und die entsprechende Schulform im Wohnort der Kinder angeboten wird. Der Beschluss hat keine haushaltswirtschaftlichen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 10Jahresbericht der Musikschule Neukirchen-Vluyn e. V.Zur Vorlage · Nr.: 141/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Musikschule Neukirchen-Vluyn e. V. legt im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport den Jahresbericht für das Jahr 2022 vor. Diese Berichterstattung erfolgt auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung vom 2. Oktober 2017, die die Musikschule dazu verpflichtet, dem genannten Ausschuss einmal jährlich über ihre Tätigkeiten Auskunft zu geben.
Die Leiterin der Musikschule wird den vorliegenden Bericht in der Sitzung am 13. September 2023 erläutern. Im Rahmen dieses Termins steht die Leitung der Musikschule den Mitgliedern des Ausschusses für Rückfragen zur Verfügung. Die Mitteilung dient der Information des Gremiums über die vergangenen Aktivitäten der Musikschule.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung)
- 11Kulturprogramm für die Spielzeit 2024Zur Vorlage · Nr.: 098/2023-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport hat die Vorlage Nr. 098/2023-1 zur Entscheidung vorgelegt, die das Kulturprogramm für die Spielzeit 2024 umfasst. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das von der XXL-Eventmarketing-Agentur vorgelegte Programm zu verabschieden.
Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses am 22. Mai 2023 beraten. Da zu diesem Zeitpunkt lediglich vier Programmpunkte vorlagen, wurde eine abschließende Entscheidung auf die Sitzung am 13. September 2023 vertagt. Das nun vorliegende Programm beinhaltet neun fest eingeplante Termine zwischen Januar und Dezember 2024, die verschiedene künstlerische Darbietungen und Aufführungen umfassen.
Hinsichtlich der haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sind für das laufende Jahr Aufwendungen in Höhe von 4.300 Euro im Produkt 0401 veranschlagt. Dem stehen Erträge in Höhe von 4.000 Euro gegenüber, welche ebenfalls im Haushaltplan unter dem entsprechenden Produkt vorgesehen sind. Die Verwaltung ordnet das Kulturprogramm als Bestandteil einer nachhaltigen Kulturpolitik der Stadt Neukirchen-Vluyn ein.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Förderung der Jugendarbeit 2022; Sachstandsbericht des StadtjugendringesZur Vorlage · Nr.: 136/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport liegt eine Beschlussvorlage zur Förderung der Jugendarbeit vor. Gegenstand der Vorlage ist ein Sachstandsbericht des Stadtjugendrings sowie die Entscheidung über die Mittelvergabe für die Jahre 2022 und 2023.
Der Bericht über die Mittelverwendung für das Jahr 2022 wurde zur Kenntnisnahme vorgelegt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für das Jahr 2022 ein Zuschuss in Höhe von 13.804 Euro bereitgestellt wurde. Die Abrechnung der Mittel zeigt Ausgaben in Höhe von 8.103,97 Euro für die Geschäfts- und Projektkosten des Vorstands sowie 6.176,13 Euro für Sockelbeträge und Projektkosten an Vereine und Verbände. Die Gesamtsumme der anerkannten Ausgaben beläuft sich auf 14.280,10 Euro, wobei ein Eigenanteil von 476,10 Euro ausgewiesen wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht über die Mittelverteilung des Jahres 2022 förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Zudem soll für das Jahr 2023 ein Zuschuss in Höhe von 13.804 Euro an den Stadtjugendring gewährt werden. Diese Summe ist bereits als Bestandteil der Zuschussliste im Haushalt 2023 veranschlagt, sodass keine zusätzlichen haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen über die geplanten Aufwendungen hinaus entstehen.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 13Verteilung der Zuschüsse an die Sportvereine im Jahr 2023Zur Vorlage · Nr.: 133/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung informiert über die Verteilung der Zuschüsse an die Sportvereine für das Jahr 2023. Grundlage für diese Verteilung ist ein Beschluss des Rates vom 29. November 1995. Mit diesem Beschluss wurde die Zuständigkeit für die Vergabe der Fördermittel auf den Stadtsportverband übertragen. Ziel dieser Regelung ist die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit des Stadtsportverbandes sowie der ihm angeschlossenen Sportvereine.
Die Fördermittel umfassen spezifische Bereiche des Breitensports. Dazu gehören die Unterhaltung der Sportanlagen, die allgemeine Förderung des Sports sowie Zuschüsse für die Tätigkeit von Übungsleitern. Der Vorlage ist eine detaillierte Übersicht beigefügt, welche die konkrete Verteilung der Zuschüsse im laufenden Jahr 2023 darstellt. Die Mitteilung dient der Information des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung)
- 14Jahresbericht des Vereins „Tafel Neukirchen-Vluyn e.V.“ für das Jahr 2022Zur Vorlage · Nr.: 135/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 135/2023 der Verwaltung legt den Jahresbericht des Vereins „Tafel Neukirchen-Vluyn e.V.“ für das Jahr 2022 vor. Der Bericht dient der Information des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport im Rahmen der Sitzung am 13. September 2023.
Der Verein ist seit dem Jahr 2005 als selbstständige Organisation in Neukirchen-Vluyn tätig. Seit dem 1. Oktober 2016 nutzt die Tafel die Räumlichkeiten des ehemaligen Baubetriebshofes am Rathaus für die Ausgabe von Lebensmitteln. Der vorliegende Jahresbericht umfasst die Tätigkeiten und Entwicklungen des Vereins im Berichtszeitraum 2022. Die entsprechende Dokumentation ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung)
- 15Aktuelle Situation ausländischer Flüchtlinge in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 129/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 129/2023 der Verwaltung informiert über die aktuelle Situation ausländischer Flüchtlinge in Neukirchen-Vluyn mit Stand zum 31. Juli 2023. Insgesamt leben in der Stadt 599 Geflüchtete. Davon wohnen 180 Personen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften und 195 Personen in Individualwohnungen. Weitere 224 Personen leben in privater Unterkunft, darunter 209 Personen aus der Ukraine. Die Gruppe der Geflüchteten setzt sich aus 306 Frauen und 293 Männern zusammen, wobei 104 Mädchen und 109 Jungen angehören. Das Durchschnittsalter liegt bei etwa 28 Jahren.
Hinsichtlich des Aufenthaltsstatus entfallen 274 Personen auf die Regelung des § 24 AufenthG und 63 Personen auf subsidiären Schutz. Ein wesentlicher Teil der Geflüchteten hält sich mit einer Aufenthaltsgestattung in der Stadt auf. Die Herkunftsländer sind vielfältig; die größten Gruppen stammen aus der Ukraine (264 Personen), Syrien (96 Personen) und dem Irak (55 Personen).
Bezüglich der Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg weist die Verwaltung eine Erfüllungsquote der Aufnahmeverpflichtung von 94,19 % aus. Die Quote nach der Wohnsitzregelung (§ 12a AufenthG) liegt bei 64,87 %. Im Jahr 2023 wurden bereits 146 Zuweisungen verzeichnet. Im Bereich der Wohnsituation wird darauf hingewiesen, dass 196 Personen aufgrund ihres Status theoretisch eigenen Wohnraum anmiemen könnten. Die Wohnungshilfe Neukirchen-Vluyn unterstützt Betroffene bei der Suche nach Wohnraum, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung)
- 16Situation der Kindertageseinrichtungen in Neukirchen-Vluyn - Antrag der SPD-Fraktion vom 22.07.2023Zur Vorlage · Nr.: 134/2023 · ANTRAG
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Die SPD-Fraktion hat mit Datum vom 22. Juli 2023 einen Antrag zur Situation der Kindertageseinrichtungen in Neukirchen-Vluyn gestellt. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 134/2023 wurde im August 2023 durch die Verwaltung vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist die Untersuchung und Berichterstattung über den aktuellen Sachstand der Kitas in der Stadt. Der Antrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 13. September 2023 vorgesehen. In der genannten Sitzung soll über den derzeitigen Stand der Angelegenheit berichtet werden. Die inhaltlichen Details zur Situation der Kindertageseinrichtungen sind im beigefügten Antrag der Fraktion enthalten.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung)
- 17Digitale Dörfer Plattform; Bericht über die Einführung der Bausteine DorfFunk und DorfNews NV FÜR 60PLUS - Der DorfFunk für Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 122/2022-2 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Verwaltung berichtet über die Einführung der digitalen Plattform „Digitale Dörfer“ in Neukirchen-Vluyn. Das Projekt, das unter dem Namen „NV FÜR 60PLUS“ läuft, basiert auf dem Konzept „App in die Mitte“, welches von der Heinz Trox-Stiftung gefördert wird. Ziel der Anwendung ist es, die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu fördern. Hierfür wurden die Software-Bausteine „DorfNews“ und „DorfFunk“ des Fraunhofer-Instituts für experimentelles Software Engineering IESE lizenziert.
Die Komponente „DorfNews“ dient als lokales Onlineportal für amtliche Meldungen, Veranstaltungen und Informationen von Vereinen sowie Unternehmen. Der Baustein „DorfFunk“ fungiert als Kommunikationszentrale, über die Bürger Angebote, Hilfegesuche oder Mitfahrgelegenheiten veröffentlichen und miteinander in Kontakt treten können.
Nach einer Informationsveranstaltung für Multiplikatoren im Februar 2023 wurde die Öffentlichkeitsarbeit durch die Verteilung von Drucksachen und die Präsenz auf lokalen Veranstaltungen gestartet. Zur technischen Betreuung und Koordination wurde eine Fachkraft auf 520-Euro-Basis eingestellt, wodurch die App Ende April an den Betrieb gehen konnte. Neben der Betreuung einer Hotline und der Unterstützung von Einrichtungen bei der Pflege von Inhalten ist für die kommenden Monate eine Sprechstunde in der Stadtbücherei geplant, um technische Fragen zur App und zu digitalen Medien zu beantworten.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung)
- 18Stärkungspakt; Planung der Mittelverwendung - Stand 15.08.2023Zur Vorlage · Nr.: 140/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Stadt Neukirchen-Vluyn nutzt im Rahmen des NRW-Stärkungspaktes „gemeinsam gegen Armut“ finanzielle Mittel, um die soziale Infrastruktur sowie die Unterstützung einkommensarmer Haushalte zu sichern. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen setzt sich aus einem Betrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen in Höhe von 112.581,00 Euro sowie einem Anteil aus dem Kreis Wesel in Höhe von 14.292,28 Euro zusammen. Die Mittel sind für die Aufrechterhaltung von Einrichtungen sowie für Einzelfallhilfen vorgesehen, um beispielsweise Überschuldungen, Wohnungsverluste oder Energiesperren zu vermeiden.
Die Verwaltung hat die Träger sozialer Einrichtungen über das Förderprogramm informiert und eine Bedarfsabfrage durchgeführt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Bedarf krisenbedingt ist, etwa durch die Folgen der Inflation oder der Energiekrise, und keine Doppelfinanzierung vorliegt. Ergänzend dazu wurden Maßnahmen wie der kostenlose Eintritt in das Freizeitbad für Inhaber des NV-Passes sowie kostenlose Nichtschwimmerkurse für Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien initiiert.
Der genaue Umfang der geplanten Mittelverwendung wird derzeit noch ermittelt; die finale Planung soll bis zum 30. September 2023 abgeschlossen sein. Die Verwendung der Mittel muss zweckentsprechend nachgewiesen werden, wobei der Förderzeitraum am 31. Dezember 2023 endet. Flankierende Unterstützungen, wie die Übernahme von Heizkosten im Rahmen der Sozialleistungen oder die Energiepreispauschale, werden durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen ergänzt.
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- 13.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (11. Sitzung)
- 19Mitteilungen und Anfragen
- 20Fragestunde der Einwohner/-innen
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- 3Verleihung des "Heimat-Preises" der Stadt Neukirchen-Vluyn
- 3.1Verleihung des "Heimat-Preises" der Stadt Neukirchen-Vluyn
- 3.2Verleihung des "Heimat-Preises" der Stadt Neukirchen-VluynErgebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
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