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MITTEILUNGSVORLAGE

Zügigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule I und der Antoniusschule

Nr.: 099/2023-5 13.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 099/2023-5 der Verwaltung enthält Ergänzungen zur Kostenschätzung für die Zügigkeitserweiterung an der Antoniusschule sowie zur Raumsituation an der G.-Tersteegen-Schule II.

Hinsichtlich der Antoniusschule wurde ein Rechenfehler bei der Kostenermittlung für einen erforderlichen Aufzug korrigiert. Durch die Anpassung der Multiplikationsformel verringert sich die geschätzte Gesamtkostensumme von zuvor 6,168 Millionen Euro auf rund 5,276 Millionen Euro. Gleichzeitig ergeben sich durch neue Maßnahmen zusätzliche Kosten. Dazu gehören die Integration bereits für Folgejahre geplanter Maßnahmen, die Installation eines Gründachs und einer Photovoltaikanlage auf dem neuen Anbau, die Ausstattung der Mensa mit einer Lüftung sowie umfangreichere Arbeiten an der Außenanlage und am Hausanschluss. Zudem sind die Umbauarbeiten im Keller des Bestandsgebäudes sowie die damit verbundenen Planungskosten gestiegen.

Für die G.-Tersteegen-Schule II wurde die Raumsituation geprüft. Da ein zusätzlicher Ausbau von Räumen für den Offenen Ganztag (OGS) aufgrund begrenzter Ressourcen nicht umsetzbar ist, sieht die Schulleitung eine neue Raumzuordnung vor. Dabei wird ein OGS-Raum zwischen zwei Klassenräume verlagert, wobei die Räume vormittags zur Differenzierung und nachmittags für den OGS genutzt werden.

Zudem wird auf Fördermittel von Bund und Land für den Ausbau von Ganztagsplätzen hingewiesen, für die der Stadt Neukirchen-Vluyn etwa eine Million Euro zustehen. Diese Mittel sind jedoch nicht für Sanierungsmaßnahmen zu verwenden, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.

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