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MITTEILUNGSVORLAGE

Stärkungspakt; Planung der Mittelverwendung - Stand 15.08.2023

Nr.: 140/2023 13.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn nutzt im Rahmen des NRW-Stärkungspaktes „gemeinsam gegen Armut“ finanzielle Mittel, um die soziale Infrastruktur sowie die Unterstützung einkommensarmer Haushalte zu sichern. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen setzt sich aus einem Betrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen in Höhe von 112.581,00 Euro sowie einem Anteil aus dem Kreis Wesel in Höhe von 14.292,28 Euro zusammen. Die Mittel sind für die Aufrechterhaltung von Einrichtungen sowie für Einzelfallhilfen vorgesehen, um beispielsweise Überschuldungen, Wohnungsverluste oder Energiesperren zu vermeiden.

Die Verwaltung hat die Träger sozialer Einrichtungen über das Förderprogramm informiert und eine Bedarfsabfrage durchgeführt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Bedarf krisenbedingt ist, etwa durch die Folgen der Inflation oder der Energiekrise, und keine Doppelfinanzierung vorliegt. Ergänzend dazu wurden Maßnahmen wie der kostenlose Eintritt in das Freizeitbad für Inhaber des NV-Passes sowie kostenlose Nichtschwimmerkurse für Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien initiiert.

Der genaue Umfang der geplanten Mittelverwendung wird derzeit noch ermittelt; die finale Planung soll bis zum 30. September 2023 abgeschlossen sein. Die Verwendung der Mittel muss zweckentsprechend nachgewiesen werden, wobei der Förderzeitraum am 31. Dezember 2023 endet. Flankierende Unterstützungen, wie die Übernahme von Heizkosten im Rahmen der Sozialleistungen oder die Energiepreispauschale, werden durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen ergänzt.

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